Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.schen, der als vernünftiges Wesen Zweck an Man hat, wie es mir scheint, bey Auf- liches
ſchen, der als vernünftiges Weſen Zweck an Man hat, wie es mir ſcheint, bey Auf- liches
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ſchen, der als vernünftiges Weſen Zweck an
ſich ſelbſt iſt, bloſs als Mittel zu einem auſser
ihm liegenden Zweck zu gebrauchen: niemand
iſt alſo befugt, einen Uebelthäter, um andrer
Uebelthäter willen, zu ſtrafen. Ich zittre,
mein Freund, wenn ich daran denke, wie
Haſs, Rache und Tyranney jenen alten Grund-
ſatz gemisbraucht haben und misbrauchen
können! Abschreckung Andrer! dieſer Zweck
rechtfertigt alle Arten und Grade der Marter;
denn Grauſamkeit und Zweckmäſigkeit ſind,
auf ihn bezogen, eins.
Man hat, wie es mir ſcheint, bey Auf-
ſtellung und Vertheidigung jenes Grundſatzes
die Strafen mit dem Strafgeſetzen, und die
natürliche Folge einiger Strafen mit der Abſicht,
welche den Strafenden in ihrer Beſtimmung
leiten ſoll, verwechſelt. Strafgeſetze haben
allerdings den Zweck, von den Handlungen,
auf welche ſie ſich beziehen, abzuſchrecken,
oder lieber — weil das Wort ſo etwas ſchreck-
liches
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