Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.sten Sohne Edwin einen Befreiungsbrief für die Maurer, um sich selbst unter einander regieren und Einrichtungen zum Gedeihen der Kunst treffen zu können, ausgehändiget hat, weil dieser die Chargen selbst angenommen und die Gebräuche erlernt hat. Er hat auch gallische Maurer kommen lassen und sie nun mit zu Vorstehern bestellt, und die Einrichtungen der Griechen, Römer und Gallier, welche sie in Schriften mitgebracht haben, nebst des heiligen Albanus Einrichtungen, durchsehen lassen; und hiernach sollen nun alle Maurergesellschaften eingerichtet werden." Die genauere geschichtliche Betrachtung dieser Stelle ist sehr wichtig, auch zur Beseitigung der wider die Aechtheit der Yorker Urkunde, zuletzt von Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. (Leipzig 1860) S. 107 ff., nach Kloss erhobenen Zweifel, zumal van Dalen in seinem zu Berlin herausgegebenen Kalender für Freimaurer auf das J. 1862, S. 268, bei der lobenden Beurtheilung des Findel'schen Werkes behauptet, dass fortan sich jede maurerische Geschichtsschreibung auf den von Br. Kloss bestimmten Standpunkt zu stellen habe. Auch Schnaase, VI. 1. S. 311, erkennt die Yorker Urkunde an ihrem ganzen Inhalte als unächt, bestreitet zugleich jeden Zusammenhang der mittelalterlichen Bauzünfte und Bauhütten mit den römischen Collegien so wie überhaupt mit Mysterienverbindungen, - und meint, es haben sich in England die allgemeinen philantropischen Lehren der jetzigen Freimaurer des Zunftverbandes nur als eines passenden Gefässes bemächtigt. Offenbar hatte Schnaase, was ihm übrigens gar nicht zum Vorwurfe gemacht werden soll und darf, nur eine mangelhafte Kenntniss der diesfälligen Literatur, indem er sonst unmöglich, IV. 1. S. 312, Anm. **, die Behauptung hätte aufstellen können, dass die Franzosen am wenigsten von der Ansicht des Zusammenhanges der Bauvereine mit den alten Mysterien berührt seien und nur Daniel Ramee (hist. de l'arch., II. S. 283) dieselbe mit Stieglitz theile. Der Kloss'sche Standpunkt, welchen Br. Seydel in Nr. 39 der Bauhütte für 1861 den rationellen nennt und den auch unbedingt das eben bei Brockhaus in Leipzig begonnene allgemeine Handbuch der Freimaurerei ein- sten Sohne Edwin einen Befreiungsbrief für die Maurer, um sich selbst unter einander regieren und Einrichtungen zum Gedeihen der Kunst treffen zu können, ausgehändiget hat, weil dieser die Chargen selbst angenommen und die Gebräuche erlernt hat. Er hat auch gallische Maurer kommen lassen und sie nun mit zu Vorstehern bestellt, und die Einrichtungen der Griechen, Römer und Gallier, welche sie in Schriften mitgebracht haben, nebst des heiligen Albanus Einrichtungen, durchsehen lassen; und hiernach sollen nun alle Maurergesellschaften eingerichtet werden.“ Die genauere geschichtliche Betrachtung dieser Stelle ist sehr wichtig, auch zur Beseitigung der wider die Aechtheit der Yorker Urkunde, zuletzt von Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. (Leipzig 1860) S. 107 ff., nach Kloss erhobenen Zweifel, zumal van Dalen in seinem zu Berlin herausgegebenen Kalender für Freimaurer auf das J. 1862, S. 268, bei der lobenden Beurtheilung des Findel’schen Werkes behauptet, dass fortan sich jede maurerische Geschichtsschreibung auf den von Br. Kloss bestimmten Standpunkt zu stellen habe. Auch Schnaase, VI. 1. S. 311, erkennt die Yorker Urkunde an ihrem ganzen Inhalte als unächt, bestreitet zugleich jeden Zusammenhang der mittelalterlichen Bauzünfte und Bauhütten mit den römischen Collegien so wie überhaupt mit Mysterienverbindungen, – und meint, es haben sich in England die allgemeinen philantropischen Lehren der jetzigen Freimaurer des Zunftverbandes nur als eines passenden Gefässes bemächtigt. Offenbar hatte Schnaase, was ihm übrigens gar nicht zum Vorwurfe gemacht werden soll und darf, nur eine mangelhafte Kenntniss der diesfälligen Literatur, indem er sonst unmöglich, IV. 1. S. 312, Anm. **, die Behauptung hätte aufstellen können, dass die Franzosen am wenigsten von der Ansicht des Zusammenhanges der Bauvereine mit den alten Mysterien berührt seien und nur Daniel Ramée (hist. de l’arch., II. S. 283) dieselbe mit Stieglitz theile. Der Kloss’sche Standpunkt, welchen Br. Seydel in Nr. 39 der Bauhütte für 1861 den rationellen nennt und den auch unbedingt das eben bei Brockhaus in Leipzig begonnene allgemeine Handbuch der Freimaurerei ein- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0215" n="195"/> sten Sohne Edwin einen Befreiungsbrief für die Maurer, <hi rendition="#g">um sich selbst unter einander regieren und Einrichtungen zum Gedeihen der Kunst treffen zu können</hi>, ausgehändiget hat, weil dieser die Chargen selbst angenommen und die Gebräuche erlernt hat. 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S. 311, erkennt die Yorker Urkunde an ihrem ganzen Inhalte als unächt, bestreitet zugleich jeden Zusammenhang der mittelalterlichen Bauzünfte und Bauhütten mit den römischen Collegien so wie überhaupt mit Mysterienverbindungen, – und meint, es haben sich in England die allgemeinen philantropischen Lehren der jetzigen Freimaurer des Zunftverbandes nur als eines passenden Gefässes bemächtigt. Offenbar hatte Schnaase, was ihm übrigens gar nicht zum Vorwurfe gemacht werden soll und darf, nur eine mangelhafte Kenntniss der diesfälligen Literatur, indem er sonst unmöglich, IV. 1. S. 312, Anm. **, die Behauptung hätte aufstellen können, dass die Franzosen am wenigsten von der Ansicht des Zusammenhanges der Bauvereine mit den alten Mysterien berührt seien und nur Daniel Ramée (hist. de l’arch., II. S. 283) dieselbe mit Stieglitz theile. Der Kloss’sche Standpunkt, welchen Br. Seydel in Nr. 39 der Bauhütte für 1861 den <hi rendition="#g">rationellen</hi> nennt und den auch unbedingt das eben bei Brockhaus in Leipzig begonnene allgemeine Handbuch der Freimaurerei ein- </p> </div> </body> </text> </TEI> [195/0215]
sten Sohne Edwin einen Befreiungsbrief für die Maurer, um sich selbst unter einander regieren und Einrichtungen zum Gedeihen der Kunst treffen zu können, ausgehändiget hat, weil dieser die Chargen selbst angenommen und die Gebräuche erlernt hat. Er hat auch gallische Maurer kommen lassen und sie nun mit zu Vorstehern bestellt, und die Einrichtungen der Griechen, Römer und Gallier, welche sie in Schriften mitgebracht haben, nebst des heiligen Albanus Einrichtungen, durchsehen lassen; und hiernach sollen nun alle Maurergesellschaften eingerichtet werden.“
Die genauere geschichtliche Betrachtung dieser Stelle ist sehr wichtig, auch zur Beseitigung der wider die Aechtheit der Yorker Urkunde, zuletzt von Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. (Leipzig 1860) S. 107 ff., nach Kloss erhobenen Zweifel, zumal van Dalen in seinem zu Berlin herausgegebenen Kalender für Freimaurer auf das J. 1862, S. 268, bei der lobenden Beurtheilung des Findel’schen Werkes behauptet, dass fortan sich jede maurerische Geschichtsschreibung auf den von Br. Kloss bestimmten Standpunkt zu stellen habe. Auch Schnaase, VI. 1. S. 311, erkennt die Yorker Urkunde an ihrem ganzen Inhalte als unächt, bestreitet zugleich jeden Zusammenhang der mittelalterlichen Bauzünfte und Bauhütten mit den römischen Collegien so wie überhaupt mit Mysterienverbindungen, – und meint, es haben sich in England die allgemeinen philantropischen Lehren der jetzigen Freimaurer des Zunftverbandes nur als eines passenden Gefässes bemächtigt. Offenbar hatte Schnaase, was ihm übrigens gar nicht zum Vorwurfe gemacht werden soll und darf, nur eine mangelhafte Kenntniss der diesfälligen Literatur, indem er sonst unmöglich, IV. 1. S. 312, Anm. **, die Behauptung hätte aufstellen können, dass die Franzosen am wenigsten von der Ansicht des Zusammenhanges der Bauvereine mit den alten Mysterien berührt seien und nur Daniel Ramée (hist. de l’arch., II. S. 283) dieselbe mit Stieglitz theile. Der Kloss’sche Standpunkt, welchen Br. Seydel in Nr. 39 der Bauhütte für 1861 den rationellen nennt und den auch unbedingt das eben bei Brockhaus in Leipzig begonnene allgemeine Handbuch der Freimaurerei ein-
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/215>, abgerufen am 16.07.2024. |