Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.Klöster aber nicht mehr erbauet werden. In dem bauenden Mittelalter wetteiferte man von Seiten der Kirche und des Staates, welche die gleichen Wünsche und Bedürfnisse in dieser Beziehung hatten, gleichsam in begünstigenden Privilegien gegen die Bauleute und ihre Vereine oder Hütten, wie dieses in ähnlicher Weise etwas später bezüglich der Universitäten geschah, geschehen musste und noch geschieht. Durch dieselben Gesetze und Massnahmen wurden und werden die Bauhütten und die Universitäten gehoben und blühend gemacht, verödet und gestürzt. Die Baumeister und Baugesellen wanderten nicht blos in dem einzelnen Lande, sondern durch ganz Europa nach allen 4 Weltgegenden an jene Orte, wo sie die beste Aufnahme und die reichste Arbeit fanden; denn die Bau- und Steinmetzkunst war damals eine europäische, eine weltbürgerliche. Wie sehr das Wandern den weltbürgerlichen, den allgemein-menschlichen, den freimaurerisehen Sinn wecke und nähre, mag man schon und selbst aus den Gebräuchen der Gesellenbrüderschaften entnehmen. In der dritten Ehre der Böttchergesellen zu Magdeburg, welche sie beim Ueberreichen des Willkommens an ein neues Mitglied ausbrachten, hiess es z. B.: "Mit Gunst, dass ich mag unsern ehrlichen Willkommen von des Krugvaters Tisch aufheben, ihn an meinen Mund setzen, thuen daraus einen guten Trunk und trinke dem guten Gesellen zu, der vor mir war und nach mir kommen wird, er sei aus Reussen oder Preussen, aus Holland oder Braband, so er hierher kommt, soll er Bescheid thun, das gilt dir Hans, prosit Hans!"1) - Es ist durchaus glaubwürdig, wenn von dem gefeierten Könige Athelstan (924 - 940), welcher den englischen Staat nach langen verwüstenden Stürmen durch einen grossen Sieg über die Dänen wieder befestigte und auferbaute, in der Yorker Urkunde gesagt wird: "Er hat daher befohlen, dass die von dem heiligen Albanus eingeführte Einrichtung der Römer wieder hergestellt und bestätigt werde; daher er auch seinem jüng- 1) Ch. L. Stock, Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker, Magdeburg 1844, S. 5, Anm. * und S. 101.
Klöster aber nicht mehr erbauet werden. In dem bauenden Mittelalter wetteiferte man von Seiten der Kirche und des Staates, welche die gleichen Wünsche und Bedürfnisse in dieser Beziehung hatten, gleichsam in begünstigenden Privilegien gegen die Bauleute und ihre Vereine oder Hütten, wie dieses in ähnlicher Weise etwas später bezüglich der Universitäten geschah, geschehen musste und noch geschieht. Durch dieselben Gesetze und Massnahmen wurden und werden die Bauhütten und die Universitäten gehoben und blühend gemacht, verödet und gestürzt. Die Baumeister und Baugesellen wanderten nicht blos in dem einzelnen Lande, sondern durch ganz Europa nach allen 4 Weltgegenden an jene Orte, wo sie die beste Aufnahme und die reichste Arbeit fanden; denn die Bau- und Steinmetzkunst war damals eine europäische, eine weltbürgerliche. Wie sehr das Wandern den weltbürgerlichen, den allgemein-menschlichen, den freimaurerisehen Sinn wecke und nähre, mag man schon und selbst aus den Gebräuchen der Gesellenbrüderschaften entnehmen. In der dritten Ehre der Böttchergesellen zu Magdeburg, welche sie beim Ueberreichen des Willkommens an ein neues Mitglied ausbrachten, hiess es z. B.: „Mit Gunst, dass ich mag unsern ehrlichen Willkommen von des Krugvaters Tisch aufheben, ihn an meinen Mund setzen, thuen daraus einen guten Trunk und trinke dem guten Gesellen zu, der vor mir war und nach mir kommen wird, er sei aus Reussen oder Preussen, aus Holland oder Braband, so er hierher kommt, soll er Bescheid thun, das gilt dir Hans, prosit Hans!“1) – Es ist durchaus glaubwürdig, wenn von dem gefeierten Könige Athelstan (924 – 940), welcher den englischen Staat nach langen verwüstenden Stürmen durch einen grossen Sieg über die Dänen wieder befestigte und auferbaute, in der Yorker Urkunde gesagt wird: „Er hat daher befohlen, dass die von dem heiligen Albanus eingeführte Einrichtung der Römer wieder hergestellt und bestätigt werde; daher er auch seinem jüng- 1) Ch. L. Stock, Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker, Magdeburg 1844, S. 5, Anm. * und S. 101.
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Klöster aber nicht mehr erbauet werden. In dem bauenden Mittelalter wetteiferte man von Seiten der Kirche und des Staates, welche die gleichen Wünsche und Bedürfnisse in dieser Beziehung hatten, gleichsam in begünstigenden Privilegien gegen die Bauleute und ihre Vereine oder Hütten, wie dieses in ähnlicher Weise etwas später bezüglich der Universitäten geschah, geschehen musste und noch geschieht. Durch dieselben Gesetze und Massnahmen wurden und werden die Bauhütten und die Universitäten gehoben und blühend gemacht, verödet und gestürzt. Die Baumeister und Baugesellen wanderten nicht blos in dem einzelnen Lande, sondern durch ganz Europa nach allen 4 Weltgegenden an jene Orte, wo sie die beste Aufnahme und die reichste Arbeit fanden; denn die Bau- und Steinmetzkunst war damals eine europäische, eine weltbürgerliche. Wie sehr das Wandern den weltbürgerlichen, den allgemein-menschlichen, den freimaurerisehen Sinn wecke und nähre, mag man schon und selbst aus den Gebräuchen der Gesellenbrüderschaften entnehmen. In der dritten Ehre der Böttchergesellen zu Magdeburg, welche sie beim Ueberreichen des Willkommens an ein neues Mitglied ausbrachten, hiess es z. B.: „Mit Gunst, dass ich mag unsern ehrlichen Willkommen von des Krugvaters Tisch aufheben, ihn an meinen Mund setzen, thuen daraus einen guten Trunk und trinke dem guten Gesellen zu, der vor mir war und nach mir kommen wird, er sei aus Reussen oder Preussen, aus Holland oder Braband, so er hierher kommt, soll er Bescheid thun, das gilt dir Hans, prosit Hans!“ 1) – Es ist durchaus glaubwürdig, wenn von dem gefeierten Könige Athelstan (924 – 940), welcher den englischen Staat nach langen verwüstenden Stürmen durch einen grossen Sieg über die Dänen wieder befestigte und auferbaute, in der Yorker Urkunde gesagt wird: „Er hat daher befohlen, dass die von dem heiligen Albanus eingeführte Einrichtung der Römer wieder hergestellt und bestätigt werde; daher er auch seinem jüng-
1) Ch. L. Stock, Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker, Magdeburg 1844, S. 5, Anm. * und S. 101.
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