Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.nicht selten im Kampf und Streit mit den Meistern standen wegen des verlangten höheren Lohnes oder wegen sonstiger Beschwerden über erlittene Unbilden. Das eigentliche Bauhüttenleben, die werktägige Steinmetzkunst und Maurerei musste überhaupt sich ändern und erlöschen, sobald in den einzelnen Ländern und Gegenden die grossen Kirchenbauten nach den Zeiten der Reformation hier früher und dort später erloschen. Das Entstehen der Freimaurerei, wenn auf dem Gebiete der menschlichen Geschichte derartige Vermuthungen erlaubt sind, wäre wohl niemals erfolgt und es wären auch die Bauzünfte und Baubrüderschaften gleich allen üblichen ähnlichen Verbindungen in dem weiten Grabe der Zeiten spurlos untergegangen, wenn nicht der grosse Brand von London im Jahr 1666 noch einmal die schon fast abgestorbenen Bauhütten oder Baulogen zu London in das Leben zurückgerufen hätte, aus den Trümmern welches neuen letzten und ausser ordentlichen Lebens sodann in London die eigentlichen Freimaurerlogen hervorgingen und übrig blieben. Es liegt hierin zugleich ein gewichtiger geschichtlicher Fingerzeig, dass die Entwickelung und Geschichte der Freimaurerei und der Bauverbindungen überhaupt nicht von der Bau kunst getrennt werden dürfe und beide innigst zusammenhängen. Noch eine andere Bemerkung über die Benützung der unberufene and unbegründete Werk von Fallou, dem noch dazu eine zweite Ausgabe buchhändlerisch angelogen wurde, sich insofern ein gewisses Ansehen verschaffen, als diesen ungeschichtlichen Geschichtschreiber nun die Geschichtsforscher des gleichen Geistes und der gleichen Tiefe als Gewährsmann anrufen. Nomina odiosa, sed nova sunt! Um eine Probe der klassischen Geschichtschreibung von Fallou zu geben, so sagt er S. 147 von den Handwerkern: "Soviel nun ihr geselliges Leben als Gildengenossen überhaupt betrifft, so lag ihnen das Schema zu ihrer Verfassung in allgemeinen Umrissen bereits vor. Denn Gilden bestanden schon in Deutschland, ehe man noch an Handwerksgilden dachte. Es gab bereits eine Ritterzunft, deren Ursprung schon in den Gefolgschaften der germanischen Fürsten zu suchen ist; es gab bereits eine Schützengilde, die Schutzwehr der neuen Städte, und dass es schon zu Karls des Grossen Zeit, noch vor Begründung der Städte, eine Menge sogenannter Eidverbrüderungen (conjurationes) gab, geht daraus hervor, dass er im Jahr 779 - solche Verbindungen verbot." nicht selten im Kampf und Streit mit den Meistern standen wegen des verlangten höheren Lohnes oder wegen sonstiger Beschwerden über erlittene Unbilden. Das eigentliche Bauhüttenleben, die werktägige Steinmetzkunst und Maurerei musste überhaupt sich ändern und erlöschen, sobald in den einzelnen Ländern und Gegenden die grossen Kirchenbauten nach den Zeiten der Reformation hier früher und dort später erloschen. Das Entstehen der Freimaurerei, wenn auf dem Gebiete der menschlichen Geschichte derartige Vermuthungen erlaubt sind, wäre wohl niemals erfolgt und es wären auch die Bauzünfte und Baubrüderschaften gleich allen üblichen ähnlichen Verbindungen in dem weiten Grabe der Zeiten spurlos untergegangen, wenn nicht der grosse Brand von London im Jahr 1666 noch einmal die schon fast abgestorbenen Bauhütten oder Baulogen zu London in das Leben zurückgerufen hätte, aus den Trümmern welches neuen letzten und ausser ordentlichen Lebens sodann in London die eigentlichen Freimaurerlogen hervorgingen und übrig blieben. Es liegt hierin zugleich ein gewichtiger geschichtlicher Fingerzeig, dass die Entwickelung und Geschichte der Freimaurerei und der Bauverbindungen überhaupt nicht von der Bau kunst getrennt werden dürfe und beide innigst zusammenhängen. Noch eine andere Bemerkung über die Benützung der unberufene and unbegründete Werk von Fallou, dem noch dazu eine zweite Ausgabe buchhändlerisch angelogen wurde, sich insofern ein gewisses Ansehen verschaffen, als diesen ungeschichtlichen Geschichtschreiber nun die Geschichtsforscher des gleichen Geistes und der gleichen Tiefe als Gewährsmann anrufen. Nomina odiosa, sed nova sunt! Um eine Probe der klassischen Geschichtschreibung von Fallou zu geben, so sagt er S. 147 von den Handwerkern: „Soviel nun ihr geselliges Leben als Gildengenossen überhaupt betrifft, so lag ihnen das Schema zu ihrer Verfassung in allgemeinen Umrissen bereits vor. Denn Gilden bestanden schon in Deutschland, ehe man noch an Handwerksgilden dachte. Es gab bereits eine Ritterzunft, deren Ursprung schon in den Gefolgschaften der germanischen Fürsten zu suchen ist; es gab bereits eine Schützengilde, die Schutzwehr der neuen Städte, und dass es schon zu Karls des Grossen Zeit, noch vor Begründung der Städte, eine Menge sogenannter Eidverbrüderungen (conjurationes) gab, geht daraus hervor, dass er im Jahr 779 – solche Verbindungen verbot.“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0325" n="305"/> nicht selten im Kampf und Streit mit den Meistern standen wegen des verlangten höheren Lohnes oder wegen sonstiger Beschwerden über erlittene Unbilden. Das eigentliche Bauhüttenleben, die werktägige Steinmetzkunst und Maurerei musste überhaupt sich ändern und erlöschen, sobald in den einzelnen Ländern und Gegenden die grossen Kirchenbauten nach den Zeiten der Reformation hier früher und dort später erloschen. Das Entstehen der Freimaurerei, wenn auf dem Gebiete der menschlichen Geschichte derartige Vermuthungen erlaubt sind, wäre wohl niemals erfolgt und es wären auch die Bauzünfte und Baubrüderschaften gleich allen üblichen ähnlichen Verbindungen in dem weiten Grabe der Zeiten spurlos untergegangen, wenn nicht der grosse Brand von London im Jahr 1666 noch einmal die schon fast abgestorbenen Bauhütten oder Baulogen zu London in das Leben zurückgerufen hätte, aus den Trümmern welches neuen letzten und ausser ordentlichen Lebens sodann in London die eigentlichen Freimaurerlogen hervorgingen und übrig blieben. Es liegt hierin zugleich ein gewichtiger geschichtlicher Fingerzeig, dass die Entwickelung und Geschichte der Freimaurerei und der Bauverbindungen überhaupt nicht von der Bau kunst getrennt werden dürfe und beide innigst zusammenhängen. </p> <p> Noch eine andere Bemerkung über die Benützung der unberufene and unbegründete Werk von Fallou, dem noch dazu eine zweite Ausgabe buchhändlerisch angelogen wurde, sich insofern ein gewisses Ansehen verschaffen, als diesen ungeschichtlichen Geschichtschreiber nun die Geschichtsforscher des gleichen Geistes und der gleichen Tiefe als Gewährsmann anrufen. Nomina odiosa, sed nova sunt! Um eine Probe der klassischen Geschichtschreibung von Fallou zu geben, so sagt er S. 147 von den Handwerkern: „Soviel nun ihr geselliges Leben als <hi rendition="#g">Gildengenossen</hi> überhaupt betrifft, so lag ihnen das <hi rendition="#g">Schema</hi> zu ihrer Verfassung in <hi rendition="#g">allgemeinen</hi> Umrissen bereits vor. 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nicht selten im Kampf und Streit mit den Meistern standen wegen des verlangten höheren Lohnes oder wegen sonstiger Beschwerden über erlittene Unbilden. Das eigentliche Bauhüttenleben, die werktägige Steinmetzkunst und Maurerei musste überhaupt sich ändern und erlöschen, sobald in den einzelnen Ländern und Gegenden die grossen Kirchenbauten nach den Zeiten der Reformation hier früher und dort später erloschen. Das Entstehen der Freimaurerei, wenn auf dem Gebiete der menschlichen Geschichte derartige Vermuthungen erlaubt sind, wäre wohl niemals erfolgt und es wären auch die Bauzünfte und Baubrüderschaften gleich allen üblichen ähnlichen Verbindungen in dem weiten Grabe der Zeiten spurlos untergegangen, wenn nicht der grosse Brand von London im Jahr 1666 noch einmal die schon fast abgestorbenen Bauhütten oder Baulogen zu London in das Leben zurückgerufen hätte, aus den Trümmern welches neuen letzten und ausser ordentlichen Lebens sodann in London die eigentlichen Freimaurerlogen hervorgingen und übrig blieben. Es liegt hierin zugleich ein gewichtiger geschichtlicher Fingerzeig, dass die Entwickelung und Geschichte der Freimaurerei und der Bauverbindungen überhaupt nicht von der Bau kunst getrennt werden dürfe und beide innigst zusammenhängen.
Noch eine andere Bemerkung über die Benützung der unberufene and unbegründete Werk von Fallou, dem noch dazu eine zweite Ausgabe buchhändlerisch angelogen wurde, sich insofern ein gewisses Ansehen verschaffen, als diesen ungeschichtlichen Geschichtschreiber nun die Geschichtsforscher des gleichen Geistes und der gleichen Tiefe als Gewährsmann anrufen. Nomina odiosa, sed nova sunt! Um eine Probe der klassischen Geschichtschreibung von Fallou zu geben, so sagt er S. 147 von den Handwerkern: „Soviel nun ihr geselliges Leben als Gildengenossen überhaupt betrifft, so lag ihnen das Schema zu ihrer Verfassung in allgemeinen Umrissen bereits vor. Denn Gilden bestanden schon in Deutschland, ehe man noch an Handwerksgilden dachte. Es gab bereits eine Ritterzunft, deren Ursprung schon in den Gefolgschaften der germanischen Fürsten zu suchen ist; es gab bereits eine Schützengilde, die Schutzwehr der neuen Städte, und dass es schon zu Karls des Grossen Zeit, noch vor Begründung der Städte, eine Menge sogenannter Eidverbrüderungen (conjurationes) gab, geht daraus hervor, dass er im Jahr 779 – solche Verbindungen verbot.“
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