Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.noch war, wie bei den Christen, die Ausscheidung des Religiösen zu diesem Extrem des Mönchthums getrieben. Im gemeinsamen Staatsleben der Griechen können Keine aufkommen oder es aushalten, die besondere Prinzipien, sogar Geheimnisse und in äusserlicher Lebensart und Kleidung Unterschiede haben: sondern es ist eine offene Vereinigung und Auszeichnung, die im Gemeinsamen der Prinzipien und der Lebensweise besteht; denn ob Etwas gut für's Gemeinwohl, oder gegen das Gemeinwohl, wurde gemeinsam und offen von ihnen berathen. Die Griechen sind über besondere Kleidung, beständige Gewohnheiten des Waschens, Aufstehens, der Uebung in der Musik, Ausscheidung reiner und unreiner Speisen hinaus; diess ist theils Sache des besondern Individuums, seiner einzelnen Freiheit, ohne gemeinsamen Zweck, theils für Jeden eine allgemeine Möglichkeit und Sitte." Was uns nöthigt, auch für den von Pythagoras selbst gestifteten und geleiteten engern und eigentlichen Bund Gütergemeinschaft zu behaupten und anzunehmen, sind sodann nachstehende zwei gewichtige Thatsachen: 1.) die nach dem Sturze und dem Untergange der pythagoreischen Schule von den noch vorhandenen oder übrig gebliebenen Pythagoräern gegründete neue Verbindung, Hetärie, hatte gleichfalls Vermögensgemeinschaft,1) welche letztere gewiss keine Neuerung, sondern nur das Beibehalten und Fortsetzen der alten Grundsätze und Einrichtungen gewesen ist, so dass von jener auf diese zurückgeschlossen werden darf; 2.) auch die praktischen Essäer oder Essener in Palästina, welche eine Nachahmung des pythagoreischen Bundes waren, hatten unter sich Gütergemeinschaft eingeführt, so dass diese auch dem pythagoreischen Bunde beigelegt werden muss. Stäudlin, Geschichte der Sittenlehre Jesu, I (Göttingen 1799), S. 456, berichtet vortrefflich über die praktischen Essener in Palästina und die mönchischen, beschaulichen und ascetischen Therapeuten in Aegypten und bemerkt S. 485 und S. 484 in der hier in Frage stehenden Beziehung: "Dass die Pythagoräer die Gemeinschaft der 1) Röth, a. a. O., II. S. 479.
noch war, wie bei den Christen, die Ausscheidung des Religiösen zu diesem Extrem des Mönchthums getrieben. Im gemeinsamen Staatsleben der Griechen können Keine aufkommen oder es aushalten, die besondere Prinzipien, sogar Geheimnisse und in äusserlicher Lebensart und Kleidung Unterschiede haben: sondern es ist eine offene Vereinigung und Auszeichnung, die im Gemeinsamen der Prinzipien und der Lebensweise besteht; denn ob Etwas gut für’s Gemeinwohl, oder gegen das Gemeinwohl, wurde gemeinsam und offen von ihnen berathen. Die Griechen sind über besondere Kleidung, beständige Gewohnheiten des Waschens, Aufstehens, der Uebung in der Musik, Ausscheidung reiner und unreiner Speisen hinaus; diess ist theils Sache des besondern Individuums, seiner einzelnen Freiheit, ohne gemeinsamen Zweck, theils für Jeden eine allgemeine Möglichkeit und Sitte.“ Was uns nöthigt, auch für den von Pythagoras selbst gestifteten und geleiteten engern und eigentlichen Bund Gütergemeinschaft zu behaupten und anzunehmen, sind sodann nachstehende zwei gewichtige Thatsachen: 1.) die nach dem Sturze und dem Untergange der pythagoreischen Schule von den noch vorhandenen oder übrig gebliebenen Pythagoräern gegründete neue Verbindung, Hetärie, hatte gleichfalls Vermögensgemeinschaft,1) welche letztere gewiss keine Neuerung, sondern nur das Beibehalten und Fortsetzen der alten Grundsätze und Einrichtungen gewesen ist, so dass von jener auf diese zurückgeschlossen werden darf; 2.) auch die praktischen Essäer oder Essener in Palästina, welche eine Nachahmung des pythagoreischen Bundes waren, hatten unter sich Gütergemeinschaft eingeführt, so dass diese auch dem pythagoreischen Bunde beigelegt werden muss. Stäudlin, Geschichte der Sittenlehre Jesu, I (Göttingen 1799), S. 456, berichtet vortrefflich über die praktischen Essener in Palästina und die mönchischen, beschaulichen und ascetischen Therapeuten in Aegypten und bemerkt S. 485 und S. 484 in der hier in Frage stehenden Beziehung: „Dass die Pythagoräer die Gemeinschaft der 1) Röth, a. a. O., II. S. 479.
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noch war, wie bei den Christen, die Ausscheidung des Religiösen zu diesem Extrem des Mönchthums getrieben. Im gemeinsamen Staatsleben der Griechen können Keine aufkommen oder es aushalten, die besondere Prinzipien, sogar Geheimnisse und in äusserlicher Lebensart und Kleidung Unterschiede haben: sondern es ist eine offene Vereinigung und Auszeichnung, die im Gemeinsamen der Prinzipien und der Lebensweise besteht; denn ob Etwas gut für’s Gemeinwohl, oder gegen das Gemeinwohl, wurde gemeinsam und offen von ihnen berathen. Die Griechen sind über besondere Kleidung, beständige Gewohnheiten des Waschens, Aufstehens, der Uebung in der Musik, Ausscheidung reiner und unreiner Speisen hinaus; diess ist theils Sache des besondern Individuums, seiner einzelnen Freiheit, ohne gemeinsamen Zweck, theils für Jeden eine allgemeine Möglichkeit und Sitte.“
Was uns nöthigt, auch für den von Pythagoras selbst gestifteten und geleiteten engern und eigentlichen Bund Gütergemeinschaft zu behaupten und anzunehmen, sind sodann nachstehende zwei gewichtige Thatsachen:
1.) die nach dem Sturze und dem Untergange der pythagoreischen Schule von den noch vorhandenen oder übrig gebliebenen Pythagoräern gegründete neue Verbindung, Hetärie, hatte gleichfalls Vermögensgemeinschaft, 1) welche letztere gewiss keine Neuerung, sondern nur das Beibehalten und Fortsetzen der alten Grundsätze und Einrichtungen gewesen ist, so dass von jener auf diese zurückgeschlossen werden darf;
2.) auch die praktischen Essäer oder Essener in Palästina, welche eine Nachahmung des pythagoreischen Bundes waren, hatten unter sich Gütergemeinschaft eingeführt, so dass diese auch dem pythagoreischen Bunde beigelegt werden muss. Stäudlin, Geschichte der Sittenlehre Jesu, I (Göttingen 1799), S. 456, berichtet vortrefflich über die praktischen Essener in Palästina und die mönchischen, beschaulichen und ascetischen Therapeuten in Aegypten und bemerkt S. 485 und S. 484 in der hier in Frage stehenden Beziehung: „Dass die Pythagoräer die Gemeinschaft der
1) Röth, a. a. O., II. S. 479.
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