Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.sphären bis zu seiner Ankunft in dem himmlischen Reich und Lichte, mit den alten sieben Trauertagen oder mit der Trauer- und Planetenwoche hängt es auch zusammen, das nach Lajard recherches sur le culte du cypres pyramidal, S. 349, Anm. 4, bis auf unsere Tage an manchen Orte der Gebrauch beobachtet wird, beim Bette des Verstorbenen während der ersten sieben Tage und Nächte seine Todes eine Lampe, eine Laterne oder ein Licht zu brennen, ihm gleichsam auf seiner Reise durch die sieben Planotensphären zu leuchten. Die alten sieben Trauertage die siebentägige Trauerwoche sind durchaus nichts Anderes als der siebentägige Reisezeitraum des Verstorbenen durch die sieben Planetensphären, - das siebentägige Harren und Zuwarten der Zurückgebliebenen bis zur Ankunft des Verstorbenen bei dem über sieben Sphären Wohnenden und Thronenden. Die irdische Hülle des Verstorbenen durfte erst dann zur Erde bestattet werden, wenn sein Geist im Reiche der Geister angekommen und der zurückgelassene Leichnam nur noch (seelen- und geistloser) Erdenstaub war. Darin liegt der eigentliche und tiefere, aber freilich nicht mehr gewusste Grund, dass auch heute noch fast überall die Verstorbenen nicht sogleich beerdigt, sondern ganz absichtlich einige Tage in dem Trauerhause, in der irdischen Wohnung liegen gelassen werden. Fast aller Orten oder in den verschiedensten Ländern werden bei den Katholiken am Bette oder Sarge eines Verstorbenen noch dermalen ein oder auch mehrere Lichter angezündet und fortgebrannt, bis der Leichnam zum Hause hinausgetragen wird, zum Symbole, dass man wünsche, hoffe und bete, es möge der Verstorbene vor dem himmlischen Richter Gnade gefunden haben und zum Mitgenusse des ewigen Lichtes, zur Anschauung des unendlichen Gottes zugelassen werden; deshalb wird auch bei den Katholiken beim Leichname von Personen der höhern Stände und besonders von fürstlichen Personen von eigens dazu bestellten Geistlichen unter grösserer oder geringerer Mittheilnahme der Anverwandten des Verstorbenen fortwährend für dessen Seelenheil und ein gnädiges letztes Gericht gebetet. Da Gott das Licht ist, ist bei den Indern in Gemälden sphären bis zu seiner Ankunft in dem himmlischen Reich und Lichte, mit den alten sieben Trauertagen oder mit der Trauer- und Planetenwoche hängt es auch zusammen, das nach Lajard recherches sur le culte du cyprès pyramidal, S. 349, Anm. 4, bis auf unsere Tage an manchen Orte der Gebrauch beobachtet wird, beim Bette des Verstorbenen während der ersten sieben Tage und Nächte seine Todes eine Lampe, eine Laterne oder ein Licht zu brennen, ihm gleichsam auf seiner Reise durch die sieben Planotensphären zu leuchten. Die alten sieben Trauertage die siebentägige Trauerwoche sind durchaus nichts Anderes als der siebentägige Reisezeitraum des Verstorbenen durch die sieben Planetensphären, – das siebentägige Harren und Zuwarten der Zurückgebliebenen bis zur Ankunft des Verstorbenen bei dem über sieben Sphären Wohnenden und Thronenden. Die irdische Hülle des Verstorbenen durfte erst dann zur Erde bestattet werden, wenn sein Geist im Reiche der Geister angekommen und der zurückgelassene Leichnam nur noch (seelen- und geistloser) Erdenstaub war. Darin liegt der eigentliche und tiefere, aber freilich nicht mehr gewusste Grund, dass auch heute noch fast überall die Verstorbenen nicht sogleich beerdigt, sondern ganz absichtlich einige Tage in dem Trauerhause, in der irdischen Wohnung liegen gelassen werden. Fast aller Orten oder in den verschiedensten Ländern werden bei den Katholiken am Bette oder Sarge eines Verstorbenen noch dermalen ein oder auch mehrere Lichter angezündet und fortgebrannt, bis der Leichnam zum Hause hinausgetragen wird, zum Symbole, dass man wünsche, hoffe und bete, es möge der Verstorbene vor dem himmlischen Richter Gnade gefunden haben und zum Mitgenusse des ewigen Lichtes, zur Anschauung des unendlichen Gottes zugelassen werden; deshalb wird auch bei den Katholiken beim Leichname von Personen der höhern Stände und besonders von fürstlichen Personen von eigens dazu bestellten Geistlichen unter grösserer oder geringerer Mittheilnahme der Anverwandten des Verstorbenen fortwährend für dessen Seelenheil und ein gnädiges letztes Gericht gebetet. Da Gott das Licht ist, ist bei den Indern in Gemälden <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0282" n="266"/> sphären bis zu seiner Ankunft in dem himmlischen Reich und Lichte, mit den alten sieben Trauertagen oder mit der Trauer- und Planetenwoche hängt es auch zusammen, das nach Lajard recherches sur le culte du cyprès pyramidal, S. 349, Anm. 4, bis auf unsere Tage an manchen Orte der Gebrauch beobachtet wird, beim Bette des Verstorbenen während der ersten sieben Tage und Nächte seine Todes eine Lampe, eine Laterne oder ein Licht zu brennen, ihm gleichsam auf seiner Reise durch die sieben Planotensphären zu leuchten. Die alten sieben Trauertage die siebentägige Trauerwoche sind durchaus nichts Anderes als der siebentägige Reisezeitraum des Verstorbenen durch die sieben Planetensphären, – das siebentägige Harren und Zuwarten der Zurückgebliebenen bis zur Ankunft des Verstorbenen bei dem über sieben Sphären Wohnenden und Thronenden. Die irdische Hülle des Verstorbenen durfte erst dann zur Erde bestattet werden, wenn sein Geist im Reiche der Geister angekommen und der zurückgelassene Leichnam nur noch (seelen- und geistloser) Erdenstaub war. Darin liegt der eigentliche und tiefere, aber freilich nicht mehr gewusste Grund, dass auch heute noch fast überall die Verstorbenen nicht sogleich beerdigt, sondern ganz absichtlich einige Tage in dem Trauerhause, in der irdischen Wohnung liegen gelassen werden. Fast aller Orten oder in den verschiedensten Ländern werden bei den Katholiken am Bette oder Sarge eines Verstorbenen noch dermalen ein oder auch mehrere Lichter angezündet und fortgebrannt, bis der Leichnam zum Hause hinausgetragen wird, zum Symbole, dass man wünsche, hoffe und bete, es möge der Verstorbene vor dem himmlischen Richter Gnade gefunden haben und zum Mitgenusse des ewigen Lichtes, zur Anschauung des unendlichen Gottes zugelassen werden; deshalb wird auch bei den Katholiken beim Leichname von Personen der höhern Stände und besonders von fürstlichen Personen von eigens dazu bestellten Geistlichen unter grösserer oder geringerer Mittheilnahme der Anverwandten des Verstorbenen fortwährend für dessen Seelenheil und ein gnädiges letztes Gericht gebetet.</p> <p> Da Gott das Licht ist, ist bei den Indern in Gemälden </p> </div> </body> </text> </TEI> [266/0282]
sphären bis zu seiner Ankunft in dem himmlischen Reich und Lichte, mit den alten sieben Trauertagen oder mit der Trauer- und Planetenwoche hängt es auch zusammen, das nach Lajard recherches sur le culte du cyprès pyramidal, S. 349, Anm. 4, bis auf unsere Tage an manchen Orte der Gebrauch beobachtet wird, beim Bette des Verstorbenen während der ersten sieben Tage und Nächte seine Todes eine Lampe, eine Laterne oder ein Licht zu brennen, ihm gleichsam auf seiner Reise durch die sieben Planotensphären zu leuchten. Die alten sieben Trauertage die siebentägige Trauerwoche sind durchaus nichts Anderes als der siebentägige Reisezeitraum des Verstorbenen durch die sieben Planetensphären, – das siebentägige Harren und Zuwarten der Zurückgebliebenen bis zur Ankunft des Verstorbenen bei dem über sieben Sphären Wohnenden und Thronenden. Die irdische Hülle des Verstorbenen durfte erst dann zur Erde bestattet werden, wenn sein Geist im Reiche der Geister angekommen und der zurückgelassene Leichnam nur noch (seelen- und geistloser) Erdenstaub war. Darin liegt der eigentliche und tiefere, aber freilich nicht mehr gewusste Grund, dass auch heute noch fast überall die Verstorbenen nicht sogleich beerdigt, sondern ganz absichtlich einige Tage in dem Trauerhause, in der irdischen Wohnung liegen gelassen werden. Fast aller Orten oder in den verschiedensten Ländern werden bei den Katholiken am Bette oder Sarge eines Verstorbenen noch dermalen ein oder auch mehrere Lichter angezündet und fortgebrannt, bis der Leichnam zum Hause hinausgetragen wird, zum Symbole, dass man wünsche, hoffe und bete, es möge der Verstorbene vor dem himmlischen Richter Gnade gefunden haben und zum Mitgenusse des ewigen Lichtes, zur Anschauung des unendlichen Gottes zugelassen werden; deshalb wird auch bei den Katholiken beim Leichname von Personen der höhern Stände und besonders von fürstlichen Personen von eigens dazu bestellten Geistlichen unter grösserer oder geringerer Mittheilnahme der Anverwandten des Verstorbenen fortwährend für dessen Seelenheil und ein gnädiges letztes Gericht gebetet.
Da Gott das Licht ist, ist bei den Indern in Gemälden
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/282 |
Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/282>, abgerufen am 16.07.2024. |