Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 7. Berlin, 1848.§. 339. Restitution. Verfahren. (Forts.) dingungen der Klagverjährung angenähert werden (a). Siebeziehen sich auf den Anfang, die Unterbrechung, den Ablauf der Verjährung. 1. Der Anfang dieser Verjährung ist abzuleiten aus Die Restitution wegen Minderjährigkeit verjährt (a) S. o. B. 5 §. 239 -- 247. (b) L. 7 pr. C. de temp. (2. 53). (c) L. 5 pr. C. de temp. (2. 53). (d) L. 5 § 1 C. de in int. rest.
min. (2. 22). §. 339. Reſtitution. Verfahren. (Fortſ.) dingungen der Klagverjährung angenähert werden (a). Siebeziehen ſich auf den Anfang, die Unterbrechung, den Ablauf der Verjährung. 1. Der Anfang dieſer Verjährung iſt abzuleiten aus Die Reſtitution wegen Minderjährigkeit verjährt (a) S. o. B. 5 §. 239 — 247. (b) L. 7 pr. C. de temp. (2. 53). (c) L. 5 pr. C. de temp. (2. 53). (d) L. 5 § 1 C. de in int. rest.
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§. 339. Reſtitution. Verfahren. (Fortſ.)
dingungen der Klagverjährung angenähert werden (a). Sie
beziehen ſich auf den Anfang, die Unterbrechung, den
Ablauf der Verjährung.
1. Der Anfang dieſer Verjährung iſt abzuleiten aus
der Natur des Reſtitutionsgrundes. Dieſer wurde im All-
gemeinen gedacht als ein beſonderer (abnormer) Zuſtand
des Verletzten, dazu geeignet, eine ſolche außerordentliche
Rechtshülfe zu rechtfertigen (§ 320). Die Verjährung
fängt daher an in dem Zeitpunkt, worin jener abnorme
Zuſtand aufhört; nicht früher, nicht ſpäter. Für die meiſten
und wichtigſten Fälle hat dieſe Regel keinen Zweifel; es
wird darauf ankommen, die einzelnen Reſtitutionsgründe
unter dieſem Geſichtspunkt durchzugehen.
Die Reſtitution wegen Minderjährigkeit verjährt
vom vollendeten fünf und zwanzigſten Lebensjahre an (b);
wird der Minderjährige früher für volljährig erklärt, von
dieſem Zeitpunkt an (c). Dieſe Regel aber hat nicht zu-
gleich die Bedeutung, als ob es dem Minderjährigen ver-
ſagt wäre, ſchon früher die Reſtitution zu erbitten; er kann
Dieſes zu jeder Zeit thun (d), und eben hieraus erklärt es
ſich, daß auch gegen eine ſolche, auf übereilte Bitte ertheilte,
Reſtitution wiederum eine neue Reſtitution geſucht werden
kann (§ 319 Note u).
(a) S. o. B. 5 §. 239 — 247.
(b) L. 7 pr. C. de temp.
(2. 53).
(c) L. 5 pr. C. de temp.
(2. 53).
(d) L. 5 § 1 C. de in int. rest.
min. (2. 22).
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