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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 6. Berlin, 1847.

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§. 258. Wesen der L. C. -- I. R. R. (Fortsetzung.)
bezweifeln (d). Nach der außerdem bekannten Natur der
Novation sind wir aber berechtigt zwei Bestimmungen
anzunehmen, obgleich dafür keine unmittelbare Zeugnisse
vorhanden sind. Erstlich, daß dieser Ausdruck beschränkt
war auf die Fälle, worin die Consumtion ipso jure
wirkte (Note a), indem nämlich überall die Novation nur
als eine ipso jure wirkende Handlung erscheint. Zweitens,
daß diese Novation, also jede ipso jure eintretende Con-
sumtion, bewirkt wurde durch eine Stipulation, da der
allgemeine Begriff der Novation kein anderer ist, als:
Vernichtung irgend einer Obligation durch Verwandlung
in eine verborum obligatio (e).

Ueber die späteren Schicksale der Consumtion überhaupt
und der damit verbundenen Novation insbesondere können
wir nicht im Zweifel seyn. Sie sind völlig untergegangen,
ohne irgend einen Ueberrest, indem die practischen Folgen,
für welche sie eingeführt waren, jetzt auf anderen und
sichreren Wegen herbeigeführt werden. Ganz zufällig hat
sich die wörtliche Erwähnung der Novation, ohne irgend

(d) Der Umstand, daß Gajus
IV.
§ 176--179 die aus der frei-
willigen Stipulation hervorgehende
novatio abhandelt, und dann
§ 180. 181 die Consumtion in der
L. C. darstellt ohne dabei den Aus-
druck novatio zu wiederholen, kann
nicht als Widerlegung gelten. Er
erklärt sich aus der auch in L. 29
de nov.
(Note c) hervorgehobenen
ganz anomalen Natur dieser No-
vation.
(e) L. 1. 2 de nov. (46. 2).
Gajus III.
§ 176--179. -- Ich
gebe indessen zu, daß dieser auf
Analogie gegründete Schluß nicht
auf volle Gewißheit Anspruch
machen kann, da es bei diesem in
jedem Fall anomalen Rechtsinstitut
hierin auch wohl anders gewesen
seyn könnte.

§. 258. Weſen der L. C. — I. R. R. (Fortſetzung.)
bezweifeln (d). Nach der außerdem bekannten Natur der
Novation ſind wir aber berechtigt zwei Beſtimmungen
anzunehmen, obgleich dafür keine unmittelbare Zeugniſſe
vorhanden ſind. Erſtlich, daß dieſer Ausdruck beſchränkt
war auf die Fälle, worin die Conſumtion ipso jure
wirkte (Note a), indem nämlich überall die Novation nur
als eine ipso jure wirkende Handlung erſcheint. Zweitens,
daß dieſe Novation, alſo jede ipso jure eintretende Con-
ſumtion, bewirkt wurde durch eine Stipulation, da der
allgemeine Begriff der Novation kein anderer iſt, als:
Vernichtung irgend einer Obligation durch Verwandlung
in eine verborum obligatio (e).

Ueber die ſpäteren Schickſale der Conſumtion überhaupt
und der damit verbundenen Novation insbeſondere können
wir nicht im Zweifel ſeyn. Sie ſind völlig untergegangen,
ohne irgend einen Ueberreſt, indem die practiſchen Folgen,
für welche ſie eingeführt waren, jetzt auf anderen und
ſichreren Wegen herbeigeführt werden. Ganz zufällig hat
ſich die wörtliche Erwähnung der Novation, ohne irgend

(d) Der Umſtand, daß Gajus
IV.
§ 176—179 die aus der frei-
willigen Stipulation hervorgehende
novatio abhandelt, und dann
§ 180. 181 die Conſumtion in der
L. C. darſtellt ohne dabei den Aus-
druck novatio zu wiederholen, kann
nicht als Widerlegung gelten. Er
erklärt ſich aus der auch in L. 29
de nov.
(Note c) hervorgehobenen
ganz anomalen Natur dieſer No-
vation.
(e) L. 1. 2 de nov. (46. 2).
Gajus III.
§ 176—179. — Ich
gebe indeſſen zu, daß dieſer auf
Analogie gegründete Schluß nicht
auf volle Gewißheit Anſpruch
machen kann, da es bei dieſem in
jedem Fall anomalen Rechtsinſtitut
hierin auch wohl anders geweſen
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[25/0043] §. 258. Weſen der L. C. — I. R. R. (Fortſetzung.) bezweifeln (d). Nach der außerdem bekannten Natur der Novation ſind wir aber berechtigt zwei Beſtimmungen anzunehmen, obgleich dafür keine unmittelbare Zeugniſſe vorhanden ſind. Erſtlich, daß dieſer Ausdruck beſchränkt war auf die Fälle, worin die Conſumtion ipso jure wirkte (Note a), indem nämlich überall die Novation nur als eine ipso jure wirkende Handlung erſcheint. Zweitens, daß dieſe Novation, alſo jede ipso jure eintretende Con- ſumtion, bewirkt wurde durch eine Stipulation, da der allgemeine Begriff der Novation kein anderer iſt, als: Vernichtung irgend einer Obligation durch Verwandlung in eine verborum obligatio (e). Ueber die ſpäteren Schickſale der Conſumtion überhaupt und der damit verbundenen Novation insbeſondere können wir nicht im Zweifel ſeyn. Sie ſind völlig untergegangen, ohne irgend einen Ueberreſt, indem die practiſchen Folgen, für welche ſie eingeführt waren, jetzt auf anderen und ſichreren Wegen herbeigeführt werden. Ganz zufällig hat ſich die wörtliche Erwähnung der Novation, ohne irgend (d) Der Umſtand, daß Gajus IV. § 176—179 die aus der frei- willigen Stipulation hervorgehende novatio abhandelt, und dann § 180. 181 die Conſumtion in der L. C. darſtellt ohne dabei den Aus- druck novatio zu wiederholen, kann nicht als Widerlegung gelten. Er erklärt ſich aus der auch in L. 29 de nov. (Note c) hervorgehobenen ganz anomalen Natur dieſer No- vation. (e) L. 1. 2 de nov. (46. 2). Gajus III. § 176—179. — Ich gebe indeſſen zu, daß dieſer auf Analogie gegründete Schluß nicht auf volle Gewißheit Anſpruch machen kann, da es bei dieſem in jedem Fall anomalen Rechtsinſtitut hierin auch wohl anders geweſen ſeyn könnte.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 6. Berlin, 1847, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system06_1847/43>, abgerufen am 23.04.2024.