Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 6. Berlin, 1847.§. 270. Wirkung der L. C. -- Prozeßzinsen. (Forts.) Princips. Es kann aber auch heißen: currere pergunt (g),d. h. die Zinsen werden durch die L. C. nicht unterbrochen, nicht gehindert; dann hat die Stelle keine Verbindung mit unsrem Princip, sie enthält vielmehr den ganz anderen, ohnehin unzweifelhaften Satz, daß die in der Klage auf ein Kapital vollzogene L. C. nicht die Wirkung einer Con- sumtion auf die Zinsenforderung ausübt. Beide Erklärungen sind an sich zulässig; jedoch erhält die zweite eine größere Wahrscheinlichkeit durch folgende Parallelstelle, welche durch die Inscription mit der unsrigen zusammenhängt: "Novatione legitime facta liberantur hypothecae et pignus, usurae non currunt"(h). Hält man beide Stellen zusammen, so ergeben sie fol- Könnte nun nach diesen allgemeinen Gründen die (g) Parallelstelle für diese Be- deutung: das non currunt in L. 18 de nov. (46. 2). (h) L. 18 de nov. (46. 2). Beide Stellen sind genommen aus Paulus lib. LVII. ad Ed. (i) Diese Erklärung findet sich
bei Madai Mora S. 369--371, Wächter III. S. 24, wo nur etwas zu exclusiv die Richtigkeit derselben behauptet wird, da die erste Erklärung an sich auch nicht verwerflich ist. §. 270. Wirkung der L. C. — Prozeßzinſen. (Fortſ.) Princips. Es kann aber auch heißen: currere pergunt (g),d. h. die Zinſen werden durch die L. C. nicht unterbrochen, nicht gehindert; dann hat die Stelle keine Verbindung mit unſrem Princip, ſie enthält vielmehr den ganz anderen, ohnehin unzweifelhaften Satz, daß die in der Klage auf ein Kapital vollzogene L. C. nicht die Wirkung einer Con- ſumtion auf die Zinſenforderung ausübt. Beide Erklärungen ſind an ſich zuläſſig; jedoch erhält die zweite eine größere Wahrſcheinlichkeit durch folgende Parallelſtelle, welche durch die Inſcription mit der unſrigen zuſammenhängt: „Novatione legitime facta liberantur hypothecae et pignus, usurae non currunt“(h). Hält man beide Stellen zuſammen, ſo ergeben ſie fol- Könnte nun nach dieſen allgemeinen Gründen die (g) Parallelſtelle für dieſe Be- deutung: das non currunt in L. 18 de nov. (46. 2). (h) L. 18 de nov. (46. 2). Beide Stellen ſind genommen aus Paulus lib. LVII. ad Ed. (i) Dieſe Erklärung findet ſich
bei Madai Mora S. 369—371, Wächter III. S. 24, wo nur etwas zu excluſiv die Richtigkeit derſelben behauptet wird, da die erſte Erklärung an ſich auch nicht verwerflich iſt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0161" n="143"/><fw place="top" type="header">§. 270. Wirkung der L. C. — Prozeßzinſen. (Fortſ.)</fw><lb/> Princips. Es kann aber auch heißen: <hi rendition="#aq">currere <hi rendition="#i">pergunt</hi></hi> <note place="foot" n="(g)">Parallelſtelle für dieſe Be-<lb/> deutung: das <hi rendition="#aq">non currunt</hi> in <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L.</hi><lb/> 18 <hi rendition="#i">de nov.</hi></hi> (46. 2).</note>,<lb/> d. h. die Zinſen werden durch die L. C. nicht unterbrochen,<lb/> nicht gehindert; dann hat die Stelle keine Verbindung mit<lb/> unſrem Princip, ſie enthält vielmehr den ganz anderen,<lb/> ohnehin unzweifelhaften Satz, daß die in der Klage auf<lb/> ein Kapital vollzogene L. C. nicht die Wirkung einer Con-<lb/> ſumtion auf die Zinſenforderung ausübt. Beide Erklärungen<lb/> ſind an ſich zuläſſig; jedoch erhält die zweite eine größere<lb/> Wahrſcheinlichkeit durch folgende Parallelſtelle, welche durch<lb/> die Inſcription mit der unſrigen zuſammenhängt:<lb/><hi rendition="#et"><hi rendition="#aq">„Novatione legitime facta liberantur hypothecae et<lb/> pignus, <hi rendition="#i">usurae non currunt</hi>“</hi><note place="foot" n="(h)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L.</hi> 18 <hi rendition="#i">de nov.</hi></hi> (46. 2).<lb/> Beide Stellen ſind genommen aus<lb/><hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Paulus</hi> lib. LVII. ad Ed.</hi></note>.</hi></p><lb/> <p>Hält man beide Stellen zuſammen, ſo ergeben ſie fol-<lb/> genden Sinn. Die wahre Novation (d. h. die Stipulation<lb/> außer dem Prozeß) zerſtört unter andern auch den Zinſen-<lb/> lauf. Die L. C., obgleich auch ſie in manchen Fällen als<lb/> Novation bezeichnet wird, zerſtört den Zinſenlauf nicht <note place="foot" n="(i)">Dieſe Erklärung findet ſich<lb/> bei <hi rendition="#g">Madai</hi> Mora S. 369—371,<lb/><hi rendition="#g">Wächter</hi> <hi rendition="#aq">III.</hi> S. 24, wo nur<lb/> etwas zu excluſiv die Richtigkeit<lb/> derſelben behauptet wird, da die<lb/> erſte Erklärung an ſich auch nicht<lb/> verwerflich iſt.</note>.</p><lb/> <p>Könnte nun nach dieſen allgemeinen Gründen die<lb/> Wahrheit des Princips noch irgend zweifelhaft bleiben, ſo<lb/> würde doch jeder Zweifel durch die unten folgenden An-<lb/> wendungen auf einzelne Klagen gehoben werden, worin das<lb/> Princip ſelbſt deutlich anerkannt iſt, und dieſe Anwendungen<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [143/0161]
§. 270. Wirkung der L. C. — Prozeßzinſen. (Fortſ.)
Princips. Es kann aber auch heißen: currere pergunt (g),
d. h. die Zinſen werden durch die L. C. nicht unterbrochen,
nicht gehindert; dann hat die Stelle keine Verbindung mit
unſrem Princip, ſie enthält vielmehr den ganz anderen,
ohnehin unzweifelhaften Satz, daß die in der Klage auf
ein Kapital vollzogene L. C. nicht die Wirkung einer Con-
ſumtion auf die Zinſenforderung ausübt. Beide Erklärungen
ſind an ſich zuläſſig; jedoch erhält die zweite eine größere
Wahrſcheinlichkeit durch folgende Parallelſtelle, welche durch
die Inſcription mit der unſrigen zuſammenhängt:
„Novatione legitime facta liberantur hypothecae et
pignus, usurae non currunt“ (h).
Hält man beide Stellen zuſammen, ſo ergeben ſie fol-
genden Sinn. Die wahre Novation (d. h. die Stipulation
außer dem Prozeß) zerſtört unter andern auch den Zinſen-
lauf. Die L. C., obgleich auch ſie in manchen Fällen als
Novation bezeichnet wird, zerſtört den Zinſenlauf nicht (i).
Könnte nun nach dieſen allgemeinen Gründen die
Wahrheit des Princips noch irgend zweifelhaft bleiben, ſo
würde doch jeder Zweifel durch die unten folgenden An-
wendungen auf einzelne Klagen gehoben werden, worin das
Princip ſelbſt deutlich anerkannt iſt, und dieſe Anwendungen
(g) Parallelſtelle für dieſe Be-
deutung: das non currunt in L.
18 de nov. (46. 2).
(h) L. 18 de nov. (46. 2).
Beide Stellen ſind genommen aus
Paulus lib. LVII. ad Ed.
(i) Dieſe Erklärung findet ſich
bei Madai Mora S. 369—371,
Wächter III. S. 24, wo nur
etwas zu excluſiv die Richtigkeit
derſelben behauptet wird, da die
erſte Erklärung an ſich auch nicht
verwerflich iſt.
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