Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 6. Berlin, 1847.Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. IV. Verletzung. An Quantitäten nun kann der Gebrauchswerth, eben Zins heißt ein bestimmtes Maaß einer Quantität, sura continetur, zusammengestellt, und der Gegensatz von corpus und species paßt auf alles Dieses gleichmäßig. Daher ist der Tadel des Zasius gegen diese Benennung (Note a) ungegründet. -- Die von Mehreren neuerlich versuchte Be- nennung: vertretbare Sachen ist ohne hinzugefügte Erklärung kaum verständlich, da auch alle andere Sachen einer Vertretung (durch Geldentschädigung) empfäng- lich sind. -- Die Eigenschaften der Quantitäten und der ver- brauchbaren Sachen sind an sich selbst ganz verschieden, obgleich sie in der Anwendung meist an denselben Sachen zusammentreffen. (c) L. 34 de usuris (22. 1),
L. 121 de V. S. (50. 16), L. 62 pr. de rei vind. (6. 1). Vgl. oben § 265. a. b. Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. IV. Verletzung. An Quantitäten nun kann der Gebrauchswerth, eben Zins heißt ein beſtimmtes Maaß einer Quantität, sura continetur, zuſammengeſtellt, und der Gegenſatz von corpus und species paßt auf alles Dieſes gleichmäßig. Daher iſt der Tadel des Zaſius gegen dieſe Benennung (Note a) ungegründet. — Die von Mehreren neuerlich verſuchte Be- nennung: vertretbare Sachen iſt ohne hinzugefügte Erklärung kaum verſtändlich, da auch alle andere Sachen einer Vertretung (durch Geldentſchädigung) empfäng- lich ſind. — Die Eigenſchaften der Quantitäten und der ver- brauchbaren Sachen ſind an ſich ſelbſt ganz verſchieden, obgleich ſie in der Anwendung meiſt an denſelben Sachen zuſammentreffen. (c) L. 34 de usuris (22. 1),
L. 121 de V. S. (50. 16), L. 62 pr. de rei vind. (6. 1). Vgl. oben § 265. a. b. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0142" n="124"/> <fw place="top" type="header">Buch <hi rendition="#aq">II.</hi> Rechtsverhältniſſe. Kap. <hi rendition="#aq">IV.</hi> Verletzung.</fw><lb/> <p>An Quantitäten nun kann der Gebrauchswerth, eben<lb/> ſo wie an allen anderen Sachen, auf die verſchiedenſte<lb/> Weiſe beſtimmt werden; es kann dies u. a. aber in Quoten<lb/> gleichartiger Sachen geſchehen, und dieſe Behandlung iſt<lb/> für den Verkehr ſo wichtig und bequem, daß dafür zu<lb/> allen Zeiten beſondere Beſtimmungen nöthig gefunden<lb/> worden ſind. Hierauf bezieht ſich das Rechtsinſtitut der<lb/><hi rendition="#g">Zinſen</hi> (<hi rendition="#aq">usura</hi> auch <hi rendition="#aq">usurae</hi>).</p><lb/> <p>Zins heißt ein beſtimmtes Maaß einer Quantität,<lb/> welches als Erſatz oder Vergütung dient für den Gebrauch<lb/> einer gleichartigen Quantität, welche das Kapital genannt<lb/> wird. Das Zinſenverhältniß iſt an ſich anwendbar auf<lb/> Quantitäten aller Art, alſo auf Getreide, Wein, Oel, und<lb/> u. a. auch auf Geld. Dieſe letzte Anwendung iſt aber ſo<lb/> ſehr die wichtigſte und häufigſte, daß man gewöhnlich an<lb/> ſie allein denkt, wenn von Verzinſung überhaupt die Rede<lb/> iſt. — Es iſt ſchon oben bemerkt worden, daß Zinſen im<lb/> juriſtiſchen Sinn als Früchte des Kapitals betrachtet<lb/> werden <note place="foot" n="(c)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L.</hi> 34 <hi rendition="#i">de usuris</hi> (22. 1),<lb/><hi rendition="#i">L.</hi> 121 <hi rendition="#i">de V. S.</hi> (50. 16), <hi rendition="#i">L.</hi> 62<lb/><hi rendition="#i">pr. de rei vind.</hi></hi> (6. 1). Vgl. oben<lb/> § 265. <hi rendition="#aq">a. b.</hi></note>. Dies iſt jedoch nicht ſo zu verſtehen, als ob<lb/><note xml:id="seg2pn_21_2" prev="#seg2pn_21_1" place="foot" n="(b)"><hi rendition="#aq">sura continetur,</hi> zuſammengeſtellt,<lb/> und der Gegenſatz von <hi rendition="#aq">corpus</hi> und<lb/><hi rendition="#aq">species</hi> paßt auf alles Dieſes<lb/> gleichmäßig. Daher iſt der Tadel<lb/> des Zaſius gegen dieſe Benennung<lb/> (Note <hi rendition="#aq">a</hi>) ungegründet. — Die von<lb/> Mehreren neuerlich verſuchte Be-<lb/> nennung: <hi rendition="#g">vertretbare Sachen</hi><lb/> iſt ohne hinzugefügte Erklärung<lb/> kaum verſtändlich, da auch alle<lb/> andere Sachen einer Vertretung<lb/> (durch Geldentſchädigung) empfäng-<lb/> lich ſind. — Die Eigenſchaften der<lb/><hi rendition="#g">Quantitäten</hi> und der <hi rendition="#g">ver-<lb/> brauchbaren Sachen</hi> ſind an<lb/> ſich ſelbſt ganz verſchieden, obgleich<lb/> ſie in der Anwendung meiſt an<lb/> denſelben Sachen zuſammentreffen.</note><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [124/0142]
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. IV. Verletzung.
An Quantitäten nun kann der Gebrauchswerth, eben
ſo wie an allen anderen Sachen, auf die verſchiedenſte
Weiſe beſtimmt werden; es kann dies u. a. aber in Quoten
gleichartiger Sachen geſchehen, und dieſe Behandlung iſt
für den Verkehr ſo wichtig und bequem, daß dafür zu
allen Zeiten beſondere Beſtimmungen nöthig gefunden
worden ſind. Hierauf bezieht ſich das Rechtsinſtitut der
Zinſen (usura auch usurae).
Zins heißt ein beſtimmtes Maaß einer Quantität,
welches als Erſatz oder Vergütung dient für den Gebrauch
einer gleichartigen Quantität, welche das Kapital genannt
wird. Das Zinſenverhältniß iſt an ſich anwendbar auf
Quantitäten aller Art, alſo auf Getreide, Wein, Oel, und
u. a. auch auf Geld. Dieſe letzte Anwendung iſt aber ſo
ſehr die wichtigſte und häufigſte, daß man gewöhnlich an
ſie allein denkt, wenn von Verzinſung überhaupt die Rede
iſt. — Es iſt ſchon oben bemerkt worden, daß Zinſen im
juriſtiſchen Sinn als Früchte des Kapitals betrachtet
werden (c). Dies iſt jedoch nicht ſo zu verſtehen, als ob
(b)
(c) L. 34 de usuris (22. 1),
L. 121 de V. S. (50. 16), L. 62
pr. de rei vind. (6. 1). Vgl. oben
§ 265. a. b.
(b) sura continetur, zuſammengeſtellt,
und der Gegenſatz von corpus und
species paßt auf alles Dieſes
gleichmäßig. Daher iſt der Tadel
des Zaſius gegen dieſe Benennung
(Note a) ungegründet. — Die von
Mehreren neuerlich verſuchte Be-
nennung: vertretbare Sachen
iſt ohne hinzugefügte Erklärung
kaum verſtändlich, da auch alle
andere Sachen einer Vertretung
(durch Geldentſchädigung) empfäng-
lich ſind. — Die Eigenſchaften der
Quantitäten und der ver-
brauchbaren Sachen ſind an
ſich ſelbſt ganz verſchieden, obgleich
ſie in der Anwendung meiſt an
denſelben Sachen zuſammentreffen.
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