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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 1. Berlin, 1840.

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Vorrede.
auf die genaue Feststellung des quellenmäßigen Sprach-
gebrauchs verwendet werden, und es ist nöthig diese zu
rechtfertigen, da Manche glauben, daß in neuerer Zeit
auf diesen Gegenstand ein übertriebenes Gewicht gelegt
werde. Die Wichtigkeit desselben beruht aber darauf,
daß zwischen dem unächten Sprachgebrauch, und der
irrigen Construction oder Verbindung von Begriffen,
eine unverkennbare und gefährliche Wechselwirkung be-
steht. Denn wenn auf der einen Seite der falsche
Sprachgebrauch Product und Kennzeichen des irrigen
Begriffs ist, so wird hinwiederum dieser durch jenen be-
festigt, erweitert, fortgepflanzt. Ist nun aber durch Auf-
deckung der unächten Terminologie diese Quelle des
Irrthums zerstört, dann dürfen wir uns auch nicht ab-
halten lassen, neu gebildete Kunstausdrücke zu gebrau-
chen, da wo der Sprachgebrauch der Quellen nicht aus-
reichend ist, und in dieser Hinsicht wird vielleicht von
Manchen der Purismus zu weit getrieben. Nur die-
jenigen unächten Ausdrücke wird es stets gerathen seyn
zu vermeiden, die sich durch ihre Verbindung mit fal-
schen Begriffen in der That schon gefährlich erwie-
sen haben.

Über die Art, wie die Quellen in diesem Werk be-
nutzt werden, giebt zwar ein besonderes Kapitel dessel-

Vorrede.
auf die genaue Feſtſtellung des quellenmäßigen Sprach-
gebrauchs verwendet werden, und es iſt nöthig dieſe zu
rechtfertigen, da Manche glauben, daß in neuerer Zeit
auf dieſen Gegenſtand ein übertriebenes Gewicht gelegt
werde. Die Wichtigkeit deſſelben beruht aber darauf,
daß zwiſchen dem unächten Sprachgebrauch, und der
irrigen Conſtruction oder Verbindung von Begriffen,
eine unverkennbare und gefährliche Wechſelwirkung be-
ſteht. Denn wenn auf der einen Seite der falſche
Sprachgebrauch Product und Kennzeichen des irrigen
Begriffs iſt, ſo wird hinwiederum dieſer durch jenen be-
feſtigt, erweitert, fortgepflanzt. Iſt nun aber durch Auf-
deckung der unächten Terminologie dieſe Quelle des
Irrthums zerſtört, dann dürfen wir uns auch nicht ab-
halten laſſen, neu gebildete Kunſtausdrücke zu gebrau-
chen, da wo der Sprachgebrauch der Quellen nicht aus-
reichend iſt, und in dieſer Hinſicht wird vielleicht von
Manchen der Purismus zu weit getrieben. Nur die-
jenigen unächten Ausdrücke wird es ſtets gerathen ſeyn
zu vermeiden, die ſich durch ihre Verbindung mit fal-
ſchen Begriffen in der That ſchon gefährlich erwie-
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[XLIII/0049] Vorrede. auf die genaue Feſtſtellung des quellenmäßigen Sprach- gebrauchs verwendet werden, und es iſt nöthig dieſe zu rechtfertigen, da Manche glauben, daß in neuerer Zeit auf dieſen Gegenſtand ein übertriebenes Gewicht gelegt werde. Die Wichtigkeit deſſelben beruht aber darauf, daß zwiſchen dem unächten Sprachgebrauch, und der irrigen Conſtruction oder Verbindung von Begriffen, eine unverkennbare und gefährliche Wechſelwirkung be- ſteht. Denn wenn auf der einen Seite der falſche Sprachgebrauch Product und Kennzeichen des irrigen Begriffs iſt, ſo wird hinwiederum dieſer durch jenen be- feſtigt, erweitert, fortgepflanzt. Iſt nun aber durch Auf- deckung der unächten Terminologie dieſe Quelle des Irrthums zerſtört, dann dürfen wir uns auch nicht ab- halten laſſen, neu gebildete Kunſtausdrücke zu gebrau- chen, da wo der Sprachgebrauch der Quellen nicht aus- reichend iſt, und in dieſer Hinſicht wird vielleicht von Manchen der Purismus zu weit getrieben. Nur die- jenigen unächten Ausdrücke wird es ſtets gerathen ſeyn zu vermeiden, die ſich durch ihre Verbindung mit fal- ſchen Begriffen in der That ſchon gefährlich erwie- ſen haben. Über die Art, wie die Quellen in dieſem Werk be- nutzt werden, giebt zwar ein beſonderes Kapitel deſſel-

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 1. Berlin, 1840, S. XLIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system01_1840/49>, abgerufen am 23.04.2024.