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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 1. Berlin, 1840.

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Vorrede.

Wenn ich sage, daß jeder Theoretiker stets zugleich
ein praktisches Element in sich tragen soll, so ist dieses
dem Sinn und Geist nach gemeynt, nicht der Beschäf-
tigung nach: obgleich freylich einige praktische Beschäfti-
gung, richtig angewendet, der sicherste Weg zur För-
derung des praktischen Sinnes ist. Gewiß haben Viele,
die mit Ernst und Liebe der Rechtswissenschaft zugethan
sind, die Erfahrung gemacht, daß irgend ein einzelner
Rechtsfall ihnen ein Rechtsinstitut zu so lebendiger An-
schauung gebracht hat, wie es ihnen durch Bücherstu-
dium und eigenes Nachdenken nie gelungen war. Was
uns nun so durch Zufall im Einzelnen an Ausbildung
zugeführt wird, läßt sich auch als bewußtes Ziel unsres
Strebens, und durch das Ganze unsrer Wissenschaft
durchgeführt, denken. Dann wäre der vollendete Theo-
retiker derjenige, dessen Theorie durch die vollständige,
durchgeführte Anschauung des gesammten Rechtsver-
kehrs belebt würde; alle sittlich religiösen, politischen,
staatswirthschaftlichen Beziehungen des wirklichen Le-
bens müßten ihm dabey vor Augen stehen. Es bedarf
kaum der Erwähnung, daß diese Forderung nicht auf-
gestellt werden soll, um denjenigen zu tadeln, der sie
nicht vollständig erfüllt, da sich ja Jeder, der etwa einen
solchen Maasstab an Andere anlegen möchte, sagen muß,

Vorrede.

Wenn ich ſage, daß jeder Theoretiker ſtets zugleich
ein praktiſches Element in ſich tragen ſoll, ſo iſt dieſes
dem Sinn und Geiſt nach gemeynt, nicht der Beſchäf-
tigung nach: obgleich freylich einige praktiſche Beſchäfti-
gung, richtig angewendet, der ſicherſte Weg zur För-
derung des praktiſchen Sinnes iſt. Gewiß haben Viele,
die mit Ernſt und Liebe der Rechtswiſſenſchaft zugethan
ſind, die Erfahrung gemacht, daß irgend ein einzelner
Rechtsfall ihnen ein Rechtsinſtitut zu ſo lebendiger An-
ſchauung gebracht hat, wie es ihnen durch Bücherſtu-
dium und eigenes Nachdenken nie gelungen war. Was
uns nun ſo durch Zufall im Einzelnen an Ausbildung
zugeführt wird, läßt ſich auch als bewußtes Ziel unſres
Strebens, und durch das Ganze unſrer Wiſſenſchaft
durchgeführt, denken. Dann wäre der vollendete Theo-
retiker derjenige, deſſen Theorie durch die vollſtändige,
durchgeführte Anſchauung des geſammten Rechtsver-
kehrs belebt würde; alle ſittlich religiöſen, politiſchen,
ſtaatswirthſchaftlichen Beziehungen des wirklichen Le-
bens müßten ihm dabey vor Augen ſtehen. Es bedarf
kaum der Erwähnung, daß dieſe Forderung nicht auf-
geſtellt werden ſoll, um denjenigen zu tadeln, der ſie
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[XXI/0027] Vorrede. Wenn ich ſage, daß jeder Theoretiker ſtets zugleich ein praktiſches Element in ſich tragen ſoll, ſo iſt dieſes dem Sinn und Geiſt nach gemeynt, nicht der Beſchäf- tigung nach: obgleich freylich einige praktiſche Beſchäfti- gung, richtig angewendet, der ſicherſte Weg zur För- derung des praktiſchen Sinnes iſt. Gewiß haben Viele, die mit Ernſt und Liebe der Rechtswiſſenſchaft zugethan ſind, die Erfahrung gemacht, daß irgend ein einzelner Rechtsfall ihnen ein Rechtsinſtitut zu ſo lebendiger An- ſchauung gebracht hat, wie es ihnen durch Bücherſtu- dium und eigenes Nachdenken nie gelungen war. Was uns nun ſo durch Zufall im Einzelnen an Ausbildung zugeführt wird, läßt ſich auch als bewußtes Ziel unſres Strebens, und durch das Ganze unſrer Wiſſenſchaft durchgeführt, denken. Dann wäre der vollendete Theo- retiker derjenige, deſſen Theorie durch die vollſtändige, durchgeführte Anſchauung des geſammten Rechtsver- kehrs belebt würde; alle ſittlich religiöſen, politiſchen, ſtaatswirthſchaftlichen Beziehungen des wirklichen Le- bens müßten ihm dabey vor Augen ſtehen. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß dieſe Forderung nicht auf- geſtellt werden ſoll, um denjenigen zu tadeln, der ſie nicht vollſtändig erfüllt, da ſich ja Jeder, der etwa einen ſolchen Maasſtab an Andere anlegen möchte, ſagen muß,

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 1. Berlin, 1840, S. XXI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system01_1840/27>, abgerufen am 22.11.2024.