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Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.

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nicht selten der Ernst und die Gründlichkeit gerühmt
worden, womit man diese Arbeit betrieben habe 1).
Daß die vier Redactoren mit der Grundlage des
ganzen (dem projet de code civil) in wenigen
Monaten zu Stande kamen, war freylich nicht zu
längnen: aber alles, was hier mangeln mochte, soll-
te in der Discussion des Staatsraths, diesem Stolze
der Französischen Administration, vollendet worden
seyn. Daß in dieser Discussion öfters auch gute
Gedanken vorkamen, ist wahr, aber den allgemeinen
Character derselben hat Thibaut sehr richtig in ober-
flächliches Hin- und Herreden und Durcheinandertap-
pen gesetzt 2). Doch, was hier die Hauptsache ist,
das eigentlich technische, wovon der wahre Werth ab-
hieng, ist so gut als gar nicht zur Sprache gekom-
men. Und wie konnte es auch anders seyn! Einem
sehr zahlreichen und sehr gemischten Collegium konn-
ten wohl Fragen begreiflich gemacht werden, wie die-
se, ob der Vater seine Tochter ausstatten müsse, und
ob der Kauf wegen großer Läsion angefochten wer-
den könne, aber die allgemeine Theorie des Sachen-
rechts und der Obligationen ist nun einmal nicht ohne
wissenschaftliche Vorbereitung zu verstehen, ja sie

1) Z. B. von Seidensticker Einleitung in den Codex Napo-
leon S. 221 -- 224.
2) Heidelb. Jahrb. 1814. Jan. S. 12.

nicht ſelten der Ernſt und die Gründlichkeit gerühmt
worden, womit man dieſe Arbeit betrieben habe 1).
Daß die vier Redactoren mit der Grundlage des
ganzen (dem projet de code civil) in wenigen
Monaten zu Stande kamen, war freylich nicht zu
längnen: aber alles, was hier mangeln mochte, ſoll-
te in der Discuſſion des Staatsraths, dieſem Stolze
der Franzöſiſchen Adminiſtration, vollendet worden
ſeyn. Daß in dieſer Discuſſion öfters auch gute
Gedanken vorkamen, iſt wahr, aber den allgemeinen
Character derſelben hat Thibaut ſehr richtig in ober-
flächliches Hin- und Herreden und Durcheinandertap-
pen geſetzt 2). Doch, was hier die Hauptſache iſt,
das eigentlich techniſche, wovon der wahre Werth ab-
hieng, iſt ſo gut als gar nicht zur Sprache gekom-
men. Und wie konnte es auch anders ſeyn! Einem
ſehr zahlreichen und ſehr gemiſchten Collegium konn-
ten wohl Fragen begreiflich gemacht werden, wie die-
ſe, ob der Vater ſeine Tochter ausſtatten müſſe, und
ob der Kauf wegen großer Läſion angefochten wer-
den könne, aber die allgemeine Theorie des Sachen-
rechts und der Obligationen iſt nun einmal nicht ohne
wiſſenſchaftliche Vorbereitung zu verſtehen, ja ſie

1) Z. B. von Seidenſticker Einleitung in den Codex Napo-
leon S. 221 — 224.
2) Heidelb. Jahrb. 1814. Jan. S. 12.
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[59/0069] nicht ſelten der Ernſt und die Gründlichkeit gerühmt worden, womit man dieſe Arbeit betrieben habe 1). Daß die vier Redactoren mit der Grundlage des ganzen (dem projet de code civil) in wenigen Monaten zu Stande kamen, war freylich nicht zu längnen: aber alles, was hier mangeln mochte, ſoll- te in der Discuſſion des Staatsraths, dieſem Stolze der Franzöſiſchen Adminiſtration, vollendet worden ſeyn. Daß in dieſer Discuſſion öfters auch gute Gedanken vorkamen, iſt wahr, aber den allgemeinen Character derſelben hat Thibaut ſehr richtig in ober- flächliches Hin- und Herreden und Durcheinandertap- pen geſetzt 2). Doch, was hier die Hauptſache iſt, das eigentlich techniſche, wovon der wahre Werth ab- hieng, iſt ſo gut als gar nicht zur Sprache gekom- men. Und wie konnte es auch anders ſeyn! Einem ſehr zahlreichen und ſehr gemiſchten Collegium konn- ten wohl Fragen begreiflich gemacht werden, wie die- ſe, ob der Vater ſeine Tochter ausſtatten müſſe, und ob der Kauf wegen großer Läſion angefochten wer- den könne, aber die allgemeine Theorie des Sachen- rechts und der Obligationen iſt nun einmal nicht ohne wiſſenſchaftliche Vorbereitung zu verſtehen, ja ſie 1) Z. B. von Seidenſticker Einleitung in den Codex Napo- leon S. 221 — 224. 2) Heidelb. Jahrb. 1814. Jan. S. 12.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/69>, abgerufen am 28.04.2024.