Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.mit hinzu bringen: ja, wir werden ohne diesen Sinn besten 1) Schmid Deutschlands Wiedergeburt, S. 278. 279.
mit hinzu bringen: ja, wir werden ohne dieſen Sinn beſten 1) Schmid Deutſchlands Wiedergeburt, S. 278. 279.
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mit hinzu bringen: ja, wir werden ohne dieſen Sinn
die individuelle Geſtalt des Mannichfaltigen ſelbſt nicht
mit Sicherheit unterſcheiden. Darum hat in den Pan-
dekten jeder Rechtsfall eine beſtimmte Individualität:
dagegen, wenn man Urtheilsſprüche des achten und
neunten Jahrhunderts lieſt, ſo lautet einer wie der
andere, und es iſt, als ob ſich nur immer derſelbe
Rechtsfall wiederholt hätte. Nicht als ob in der
That die Verhältniſſe ſelbſt bis zu dieſem Grad der
Einförmigkeit herabgeſunken wären; aber die Fähig-
keit der Unterſcheidung war verloren, und je mehr
dieſe fehlt, deſto unmöglicher iſt ſicheres und gleiches
Recht. Ein treffliches Mittel zu dieſer Annäherung
der Theorie und Praxis würde ein zweckmäßiger Ver-
kehr der Juriſtenfakultäten mit den Gerichtshöfen
ſeyn, welcher neuerlich vorgeſchlagen worden iſt 1).
Die Juriſtenfakultäten als Spruchcollegien konnten
dazu dienen, und thaten es wohl urſprünglich nach
ihrer Weiſe: aber nachdem ſie zu allgemeinen Ur-
theilsfabriken geworden, mußte ihre Arbeit meiſt
handwerksmäßiger ausfallen, als die der beſſern Ge-
richte, ja es ſtand nun bey alten Fakultäten nicht
mehr in der Macht einſichtsvoller Mitglieder, dieſes
Verhältniß zu reinigen; nicht zu gedenken, daß
durch die nothwendige Uebung dieſes unerſpriesli-
chen Handwerks der gelehrten Jurisprudenz die
beſten
1) Schmid Deutſchlands Wiedergeburt, S. 278. 279.
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