Sattler, Basilius: Eine Christliche Leichpredigt. Gethan bey der Begrebnis eines Pastoris. Wolfenbüttel, 1597.Aber also pfleget es gemeiniglich in der Welt herzugehen / das man mit den Witwen vnnd Waisen kein mit leiden hat / sonder gar Vnbarmhertzig mit jhnen fert / man weiß jhnen nichts zu willen vnnd dienet jhnen nicht sonder man brauch stracks das Scharffe Recht wieder sie / Wo es anderst dabey bleibet. Denn man meinet es sein Arme vnnd Elende Leut / wenn man jhnen schon etwas zu gut thut / so können sie es nicht wieder vergelten / vnd ob man jhnen gleich vnrecht thue / so können sie sich nicht behelffen oder wehren / vnnd der sie vertheitiget ist nicht mehr verhanden. Denn da der Zaun am seytesten ist da steigt man vber / vnd wil gemeinlich an solchen leuten jederman Ritter werden. Dazu kömbt auch offtmals / das man einen Grollen wieder den Man / vnd sonderlich einen Prediger gehabt / vnd man sich an jhm nicht hat rechen künnen bey seinem leben / so müssen es hernacher Weib vnd Kinder entgelten / beuorab wenn er etwa sein ambt trewlich gefüret vnd die Sünde mit gebürlichem ernst gestraffet hat. Es sollen aber fromme Christen für sölcher Sünd sich hüten vnd an keinen Witwen vnnd Waisen / beuorab / die Prediger hinderlassen haben / sich vergreiffen / vnnd gedencken / das Gott solches ernstlich verboten / wie denn kein volck ist daran man sich so schwerlich versündigen vnd Gott erzürnen kan als eben Witwen vnd Waisen. Denn ja verlassener vnd elender die leut sein / Ja trewlicher sich Gott jhrer annimbt. Wer ist wie der HErr vnser Gott der sich so hoch gesetzet hat vnd das Niedrige ansihet im Himmel vnd auff Erden sagt / der 113. Psal. Darumb nennet sich GOtt einen Vater der Waisen vnd Richter der Witwen: vnnd verbeut ernstlich Exod. 22. das man sich an jhnen nicht vergreiffen sol. Ir solt / spricht er / keine Witwen vnd Waisen beleidigen / wirstu sie beleidigen / so werden sie zu mir schreyen / so Aber also pfleget es gemeiniglich in der Welt herzugehen / das man mit den Witwen vnnd Waisen kein mit leiden hat / sonder gar Vnbarmhertzig mit jhnen fert / man weiß jhnen nichts zu willen vnnd dienet jhnen nicht sonder man brauch stracks das Scharffe Recht wieder sie / Wo es anderst dabey bleibet. Denn man meinet es sein Arme vnnd Elende Leut / wenn man jhnen schon etwas zu gut thut / so können sie es nicht wieder vergelten / vnd ob man jhnen gleich vnrecht thue / so können sie sich nicht behelffen oder wehren / vnnd der sie vertheitiget ist nicht mehr verhanden. Denn da der Zaun am seytesten ist da steigt man vber / vnd wil gemeinlich an solchen leuten jederman Ritter werden. Dazu kömbt auch offtmals / das man einen Grollen wieder den Man / vnd sonderlich einen Prediger gehabt / vnd man sich an jhm nicht hat rechen künnen bey seinem leben / so müssen es hernacher Weib vnd Kinder entgelten / beuorab wenn er etwa sein ambt trewlich gefüret vnd die Sünde mit gebürlichem ernst gestraffet hat. Es sollen aber fromme Christen für sölcher Sünd sich hüten vnd an keinen Witwen vnnd Waisen / beuorab / die Prediger hinderlassen haben / sich vergreiffen / vnnd gedencken / das Gott solches ernstlich verboten / wie denn kein volck ist daran man sich so schwerlich versündigen vnd Gott erzürnen kan als eben Witwen vnd Waisen. Denn ja verlassener vnd elender die leut sein / Ja trewlicher sich Gott jhrer annimbt. Wer ist wie der HErr vnser Gott der sich so hoch gesetzet hat vnd das Niedrige ansihet im Himmel vnd auff Erden sagt / der 113. Psal. Darumb nennet sich GOtt einen Vater der Waisen vnd Richter der Witwen: vnnd verbeut ernstlich Exod. 22. das man sich an jhnen nicht vergreiffen sol. Ir solt / spricht er / keine Witwen vnd Waisen beleidigen / wirstu sie beleidigen / so werden sie zu mir schreyen / so <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0021"/> <p>Aber also pfleget es gemeiniglich in der Welt herzugehen / das man mit den Witwen vnnd Waisen kein mit leiden hat / sonder gar Vnbarmhertzig mit jhnen fert / man weiß jhnen nichts zu willen vnnd dienet jhnen nicht sonder man brauch stracks das Scharffe Recht wieder sie / Wo es anderst dabey bleibet. Denn man meinet es sein Arme vnnd Elende Leut / wenn man jhnen schon etwas zu gut thut / so können sie es nicht wieder vergelten / vnd ob man jhnen gleich vnrecht thue / so können sie sich nicht behelffen oder wehren / vnnd der sie vertheitiget ist nicht mehr verhanden. Denn da der Zaun am seytesten ist da steigt man vber / vnd wil gemeinlich an solchen leuten jederman Ritter werden. Dazu kömbt auch offtmals / das man einen Grollen wieder den Man / vnd sonderlich einen Prediger gehabt / vnd man sich an jhm nicht hat rechen künnen bey seinem leben / so müssen es hernacher Weib vnd Kinder entgelten / beuorab wenn er etwa sein ambt trewlich gefüret vnd die Sünde mit gebürlichem ernst gestraffet hat.</p> <p>Es sollen aber fromme Christen für sölcher Sünd sich hüten vnd an keinen Witwen vnnd Waisen / beuorab / die Prediger hinderlassen haben / sich vergreiffen / vnnd gedencken / das Gott solches ernstlich verboten / wie denn kein volck ist daran man sich so schwerlich versündigen vnd Gott erzürnen kan als eben Witwen vnd Waisen. Denn ja verlassener vnd elender die leut sein / Ja trewlicher sich Gott jhrer annimbt. Wer ist wie der HErr vnser Gott der sich so hoch gesetzet hat vnd das Niedrige ansihet im Himmel vnd auff Erden sagt / der 113. Psal. Darumb nennet sich GOtt einen Vater der Waisen vnd Richter der Witwen: vnnd verbeut ernstlich Exod. 22. das man sich an jhnen nicht vergreiffen sol. Ir solt / spricht er / keine Witwen vnd Waisen beleidigen / wirstu sie beleidigen / so werden sie zu mir schreyen / so </p> </div> </body> </text> </TEI> [0021]
Aber also pfleget es gemeiniglich in der Welt herzugehen / das man mit den Witwen vnnd Waisen kein mit leiden hat / sonder gar Vnbarmhertzig mit jhnen fert / man weiß jhnen nichts zu willen vnnd dienet jhnen nicht sonder man brauch stracks das Scharffe Recht wieder sie / Wo es anderst dabey bleibet. Denn man meinet es sein Arme vnnd Elende Leut / wenn man jhnen schon etwas zu gut thut / so können sie es nicht wieder vergelten / vnd ob man jhnen gleich vnrecht thue / so können sie sich nicht behelffen oder wehren / vnnd der sie vertheitiget ist nicht mehr verhanden. Denn da der Zaun am seytesten ist da steigt man vber / vnd wil gemeinlich an solchen leuten jederman Ritter werden. Dazu kömbt auch offtmals / das man einen Grollen wieder den Man / vnd sonderlich einen Prediger gehabt / vnd man sich an jhm nicht hat rechen künnen bey seinem leben / so müssen es hernacher Weib vnd Kinder entgelten / beuorab wenn er etwa sein ambt trewlich gefüret vnd die Sünde mit gebürlichem ernst gestraffet hat.
Es sollen aber fromme Christen für sölcher Sünd sich hüten vnd an keinen Witwen vnnd Waisen / beuorab / die Prediger hinderlassen haben / sich vergreiffen / vnnd gedencken / das Gott solches ernstlich verboten / wie denn kein volck ist daran man sich so schwerlich versündigen vnd Gott erzürnen kan als eben Witwen vnd Waisen. Denn ja verlassener vnd elender die leut sein / Ja trewlicher sich Gott jhrer annimbt. Wer ist wie der HErr vnser Gott der sich so hoch gesetzet hat vnd das Niedrige ansihet im Himmel vnd auff Erden sagt / der 113. Psal. Darumb nennet sich GOtt einen Vater der Waisen vnd Richter der Witwen: vnnd verbeut ernstlich Exod. 22. das man sich an jhnen nicht vergreiffen sol. Ir solt / spricht er / keine Witwen vnd Waisen beleidigen / wirstu sie beleidigen / so werden sie zu mir schreyen / so
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |