spatziren gehn Und nun das abscheulichste! von Abends 8 bis früh halb 5, oder im Win- ter halb 6 Uhr, sollen sie schlafen! Dass diess im Sommer nicht geschieht, kann man sich vorstellen, denn da ists unmöglich; aber im Winter müssen sie es thun, da Licht in der, auch auberdiess mit keinem Ofen versehenen, Kammer zu haben, bey oft schon erfolgter Strafe der Exclusion verboten ist. Die Leh- rer sind an dieser Einrichtung unschuldig; sie ist ihnen höhern Orts anbefohlen worden, ohne Gegenvorstellungen anzuhören, um das, wegen Feuersgefahr so bedenkliche, Nachtstu- diren, und -- sollten sie es wohl glauben? -- die stummen Klostersünden zu verhüten.
O ihr, die ihr berufen seyd, die Auf- sicht über die Erziehung der Jugend ganzer Provinzen zu führen, sucht euch doch die- ses wichtigen Postens, der gewiss einer der wichtigsten im Staate ist, durch Erwerbung der, hierzu nöthigen, Einsichten würdig zu machen! damit nicht durch eure Schuld so vieles Unheil gestiftet werde!
Nehmt
ſpatziren gehn Und nun das abſcheulichſte! von Abends 8 bis früh halb 5, oder im Win- ter halb 6 Uhr, ſollen ſie ſchlafen! Daſs dieſs im Sommer nicht geſchieht, kann man ſich vorſtellen, denn da iſts unmöglich; aber im Winter müſſen ſie es thun, da Licht in der, auch ûberdieſs mit keinem Ofen verſehenen, Kammer zu haben, bey oft ſchon erfolgter Strafe der Excluſion verboten iſt. Die Leh- rer ſind an dieſer Einrichtung unſchuldig; ſie iſt ihnen höhern Orts anbefohlen worden, ohne Gegenvorſtellungen anzuhören, um das, wegen Feuersgefahr ſo bedenkliche, Nachtſtu- diren, und — ſollten ſie es wohl glauben? — die ſtummen Kloſterſünden zu verhüten.
O ihr, die ihr berufen ſeyd, die Auf- ſicht über die Erziehung der Jugend ganzer Provinzen zu führen, ſucht euch doch die- ſes wichtigen Poſtens, der gewiſs einer der wichtigſten im Staate iſt, durch Erwerbung der, hierzu nöthigen, Einſichten würdig zu machen! damit nicht durch eure Schuld ſo vieles Unheil geſtiftet werde!
Nehmt
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ſpatziren gehn Und nun das abſcheulichſte!
von Abends 8 bis früh halb 5, oder im Win-
ter halb 6 Uhr, ſollen ſie ſchlafen! Daſs dieſs
im Sommer nicht geſchieht, kann man ſich
vorſtellen, denn da iſts unmöglich; aber im
Winter müſſen ſie es thun, da Licht in der,
auch ûberdieſs mit keinem Ofen verſehenen,
Kammer zu haben, bey oft ſchon erfolgter
Strafe der Excluſion verboten iſt. Die Leh-
rer ſind an dieſer Einrichtung unſchuldig;
ſie iſt ihnen höhern Orts anbefohlen worden,
ohne Gegenvorſtellungen anzuhören, um das,
wegen Feuersgefahr ſo bedenkliche, Nachtſtu-
diren, und — ſollten ſie es wohl glauben?
— die ſtummen Kloſterſünden zu verhüten.
O ihr, die ihr berufen ſeyd, die Auf-
ſicht über die Erziehung der Jugend ganzer
Provinzen zu führen, ſucht euch doch die-
ſes wichtigen Poſtens, der gewiſs einer der
wichtigſten im Staate iſt, durch Erwerbung
der, hierzu nöthigen, Einſichten würdig zu
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Salzmann, Christian Gotthilf: Ueber die heimlichen Sünden der Jugend. Leipzig, 1785, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/salzmann_suenden_1785/38>, abgerufen am 24.11.2024.
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