müssen daher wenigstens Einiges darüber vorläufig einschalten. Man unterscheidet eine natürliche Holzzucht und eine künstliche Holz- zucht. Unter ersterer -- sonst schlechthin Holzzucht genannt -- ver- steht man, wenn man es den Bäumen selbst überläßt, ihren Samen auf die rings um sie herum frei gemachte und zum Theil auch durch Auf- lockern etwas vorbereitete Waldbodenfläche auszustreuen. Man stellt zu dem Ende einen sogenannten Samenschlag, d. h. man läßt auf einer Fläche nur so viel Bäume stehen, als gerade ausreichen, dieselbe mit Samen zu überstreuen. Zu einer solchen Samenschlagstellung hat man natürlich ein Samenjahr zu wählen, was bei der Kiefer um so leichter ist, als man schon 18 Monate vorher sicher weiß, ob die Kiefer vielen Samen hergeben werde (S. 258). In das Bereich der natürlichen Holzzucht gehören auch diejenigen Verjüngungsarten der Waldungen, bei denen man sich des Ausschlagsvermögens der Holzarten bedient.
Die künstliche Holzzucht -- sonst auch zum Unterschied von jener Holzanbau genannt -- kann man wieder in Saat und Pflanzung eintheilen, indem man entweder die zu kultivirende Fläche mit Samen bestreut oder mit solchen Pflänzchen bepflanzt, welche man in besonderen Pflanzgärten erzogen hat.
Die Saat ist entweder Vollsaat, Platz- oder Riefensaat. Bei ersterer wird der Same, wie es der Landmann thut, gleichmäßig über die Kulturfläche ausgestreut, die zu diesem Zwecke entweder einigermaaßen aufgelockert und gereinigt oder ohne weitere Vorbereitung gelassen wird, wenn ihre natürliche Beschaffenheit es zuläßt. Im andern Falle werden entweder etwa 4 Fuß von einander entfernte Riefen aufgehackt und gereinigt oder es geschieht dies blos in regelmäßigen Abständen mit kleinen, etwa einen Quadratfuß großen Plätzen.
Zur Pflanzung dürfen die Stämmchen bei der Kiefer höchstens 21/2 bis 3 Fuß groß sein und auf ungünstigem Boden dürfen sie nicht über drei bis fünf Jahr alt sein. Es versteht sich von selbst, daß hier nicht blos bei den verschiedenen Waldbäumen, sondern auch je nach der Bodenbeschaffenheit der Kulturfläche verschiedene Regeln gelten. Eine vollendete Kultur heißt nun eine Schonung, was sich leicht von selbst erklärt, und es wird das Betreten derselben und das Eintreiben von
müſſen daher wenigſtens Einiges darüber vorläufig einſchalten. Man unterſcheidet eine natürliche Holzzucht und eine künſtliche Holz- zucht. Unter erſterer — ſonſt ſchlechthin Holzzucht genannt — ver- ſteht man, wenn man es den Bäumen ſelbſt überläßt, ihren Samen auf die rings um ſie herum frei gemachte und zum Theil auch durch Auf- lockern etwas vorbereitete Waldbodenfläche auszuſtreuen. Man ſtellt zu dem Ende einen ſogenannten Samenſchlag, d. h. man läßt auf einer Fläche nur ſo viel Bäume ſtehen, als gerade ausreichen, dieſelbe mit Samen zu überſtreuen. Zu einer ſolchen Samenſchlagſtellung hat man natürlich ein Samenjahr zu wählen, was bei der Kiefer um ſo leichter iſt, als man ſchon 18 Monate vorher ſicher weiß, ob die Kiefer vielen Samen hergeben werde (S. 258). In das Bereich der natürlichen Holzzucht gehören auch diejenigen Verjüngungsarten der Waldungen, bei denen man ſich des Ausſchlagsvermögens der Holzarten bedient.
Die künſtliche Holzzucht — ſonſt auch zum Unterſchied von jener Holzanbau genannt — kann man wieder in Saat und Pflanzung eintheilen, indem man entweder die zu kultivirende Fläche mit Samen beſtreut oder mit ſolchen Pflänzchen bepflanzt, welche man in beſonderen Pflanzgärten erzogen hat.
Die Saat iſt entweder Vollſaat, Platz- oder Riefenſaat. Bei erſterer wird der Same, wie es der Landmann thut, gleichmäßig über die Kulturfläche ausgeſtreut, die zu dieſem Zwecke entweder einigermaaßen aufgelockert und gereinigt oder ohne weitere Vorbereitung gelaſſen wird, wenn ihre natürliche Beſchaffenheit es zuläßt. Im andern Falle werden entweder etwa 4 Fuß von einander entfernte Riefen aufgehackt und gereinigt oder es geſchieht dies blos in regelmäßigen Abſtänden mit kleinen, etwa einen Quadratfuß großen Plätzen.
Zur Pflanzung dürfen die Stämmchen bei der Kiefer höchſtens 2½ bis 3 Fuß groß ſein und auf ungünſtigem Boden dürfen ſie nicht über drei bis fünf Jahr alt ſein. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß hier nicht blos bei den verſchiedenen Waldbäumen, ſondern auch je nach der Bodenbeſchaffenheit der Kulturfläche verſchiedene Regeln gelten. Eine vollendete Kultur heißt nun eine Schonung, was ſich leicht von ſelbſt erklärt, und es wird das Betreten derſelben und das Eintreiben von
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müſſen daher wenigſtens Einiges darüber vorläufig einſchalten. Man
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ſteht man, wenn man es den Bäumen ſelbſt überläßt, ihren Samen auf
die rings um ſie herum frei gemachte und zum Theil auch durch Auf-
lockern etwas vorbereitete Waldbodenfläche auszuſtreuen. Man ſtellt zu
dem Ende einen ſogenannten Samenſchlag, d. h. man läßt auf einer
Fläche nur ſo viel Bäume ſtehen, als gerade ausreichen, dieſelbe mit
Samen zu überſtreuen. Zu einer ſolchen Samenſchlagſtellung hat man
natürlich ein Samenjahr zu wählen, was bei der Kiefer um ſo leichter
iſt, als man ſchon 18 Monate vorher ſicher weiß, ob die Kiefer vielen
Samen hergeben werde (S. 258). In das Bereich der natürlichen
Holzzucht gehören auch diejenigen Verjüngungsarten der Waldungen,
bei denen man ſich des Ausſchlagsvermögens der Holzarten bedient.
Die künſtliche Holzzucht — ſonſt auch zum Unterſchied von
jener Holzanbau genannt — kann man wieder in Saat und Pflanzung
eintheilen, indem man entweder die zu kultivirende Fläche mit Samen
beſtreut oder mit ſolchen Pflänzchen bepflanzt, welche man in beſonderen
Pflanzgärten erzogen hat.
Die Saat iſt entweder Vollſaat, Platz- oder Riefenſaat. Bei
erſterer wird der Same, wie es der Landmann thut, gleichmäßig über
die Kulturfläche ausgeſtreut, die zu dieſem Zwecke entweder einigermaaßen
aufgelockert und gereinigt oder ohne weitere Vorbereitung gelaſſen wird,
wenn ihre natürliche Beſchaffenheit es zuläßt. Im andern Falle werden
entweder etwa 4 Fuß von einander entfernte Riefen aufgehackt und
gereinigt oder es geſchieht dies blos in regelmäßigen Abſtänden mit kleinen,
etwa einen Quadratfuß großen Plätzen.
Zur Pflanzung dürfen die Stämmchen bei der Kiefer höchſtens
2½ bis 3 Fuß groß ſein und auf ungünſtigem Boden dürfen ſie nicht
über drei bis fünf Jahr alt ſein. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß hier
nicht blos bei den verſchiedenen Waldbäumen, ſondern auch je nach der
Bodenbeſchaffenheit der Kulturfläche verſchiedene Regeln gelten. Eine
vollendete Kultur heißt nun eine Schonung, was ſich leicht von ſelbſt
erklärt, und es wird das Betreten derſelben und das Eintreiben von
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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/309>, abgerufen am 22.12.2024.
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