formiren, sich und die Seinigen darbey hoch caracterisiret, und salariret wissen wolle, son- derlich, wenn man es anderwerts zu erst er- schnappet, und seines Ortes wieder zu Marckte gebracht, da man sich, da es doch nur eine ge- meine Sache, gleich das Directorium darbey mit so vielen hundert, ja tausend Reichs-Tha- lern ausgebethen, welches ein anderer vor den vierdten Theil so viel, oder noch geringer würde auf sich genommen haben, weil aber solches auch nicht statt findet, aus Contradiction und jalou- sie keine Parthey der andern weichen will, als muß manch gutes Werck darüber supprimiret bleiben.
§. 22. Sechstens ist bey manchen die übel- eingerissene Meynung, man solte keine Neue- rung aufkommen lassen, die Alten wären auch keine Narren gewesen, item, der Ort wäre so gar von importanz nicht, daß solcher das Anle- gen einer banco nöthig hätte. Was das er- ste anlangt, so hat solches seinen Grund, in so weit es eine schädliche und dem gemeinen We- sen zum Nachtheil gereichende Neuerung ist, wo sich aber dieses nicht findet, und man will doch eine heilsame und nützliche Neuerung nicht zulassen, und derselben widersprechen, so lieget entweder eine grobe Einfalt oder arglistige Boß- heit, Neid und Eigennutz darunter, und würde
man-
formiren, ſich und die Seinigen darbey hoch caracteriſiret, und ſalariret wiſſen wolle, ſon- derlich, wenn man es anderwerts zu erſt er- ſchnappet, und ſeines Ortes wieder zu Marckte gebracht, da man ſich, da es doch nur eine ge- meine Sache, gleich das Directorium darbey mit ſo vielen hundert, ja tauſend Reichs-Tha- lern ausgebethen, welches ein anderer vor den vierdten Theil ſo viel, oder noch geringer wuͤrde auf ſich genommen haben, weil aber ſolches auch nicht ſtatt findet, aus Contradiction und jalou- ſie keine Parthey der andern weichen will, als muß manch gutes Werck daruͤber ſupprimiret bleiben.
§. 22. Sechſtens iſt bey manchen die uͤbel- eingeriſſene Meynung, man ſolte keine Neue- rung aufkommen laſſen, die Alten waͤren auch keine Narren geweſen, item, der Ort waͤre ſo gar von importanz nicht, daß ſolcher das Anle- gen einer banco noͤthig haͤtte. Was das er- ſte anlangt, ſo hat ſolches ſeinen Grund, in ſo weit es eine ſchaͤdliche und dem gemeinen We- ſen zum Nachtheil gereichende Neuerung iſt, wo ſich aber dieſes nicht findet, und man will doch eine heilſame und nuͤtzliche Neuerung nicht zulaſſen, und derſelben widerſprechen, ſo lieget entweder eine grobe Einfalt oder argliſtige Boß- heit, Neid und Eigennutz darunter, und wuͤrde
man-
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formiren, ſich und die Seinigen darbey hoch
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derlich, wenn man es anderwerts zu erſt er-
ſchnappet, und ſeines Ortes wieder zu Marckte
gebracht, da man ſich, da es doch nur eine ge-
meine Sache, gleich das Directorium darbey
mit ſo vielen hundert, ja tauſend Reichs-Tha-
lern ausgebethen, welches ein anderer vor den
vierdten Theil ſo viel, oder noch geringer wuͤrde
auf ſich genommen haben, weil aber ſolches auch
nicht ſtatt findet, aus Contradiction und jalou-
ſie keine Parthey der andern weichen will, als
muß manch gutes Werck daruͤber ſupprimiret
bleiben.
§. 22. Sechſtens iſt bey manchen die uͤbel-
eingeriſſene Meynung, man ſolte keine Neue-
rung aufkommen laſſen, die Alten waͤren auch
keine Narren geweſen, item, der Ort waͤre ſo
gar von importanz nicht, daß ſolcher das Anle-
gen einer banco noͤthig haͤtte. Was das er-
ſte anlangt, ſo hat ſolches ſeinen Grund, in ſo
weit es eine ſchaͤdliche und dem gemeinen We-
ſen zum Nachtheil gereichende Neuerung iſt,
wo ſich aber dieſes nicht findet, und man will
doch eine heilſame und nuͤtzliche Neuerung nicht
zulaſſen, und derſelben widerſprechen, ſo lieget
entweder eine grobe Einfalt oder argliſtige Boß-
heit, Neid und Eigennutz darunter, und wuͤrde
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 978. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/998>, abgerufen am 23.11.2024.
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