Dahero sie auch, wann sie anders nicht mehr gehindert als befördert soll werden, nicht wohl mehr als 6. pro Cent von ihren debitoribus nehmen kan, da denn das 1. pro Centum Uber- schuß zu Bestreitung ihrer Unkosten muß ge- rechnet werden.
§. 9. Endlich so fliest der fundus eines klei- nen Lombards oder Montis Pietatis, in wel- chen zu ein oder etlichen Thalern auf Pfand de- nen Nothdürfftigen geliehen wird, aus obbe- meldter grossen Lehn-Banco oder auch aus ge- wissen andern Hülfs-Mitteln, welche ein Stadt- Magistrat dazu ausfündig machen kan. Jn Ansehung, daß es ein grosser Mangel an der Policey ist, auch die Manufacturen, sonderlich aber das Aufkommen der Handwercks-Leute nichts mehr hindert, als wenn in einer Stadt ein solches Leih-Hauß nicht aufgerichtet, und die geringe Bürgerschafft denen Wucherern und Juden gleichsam Preiß gegeben wird.
§. 10. Eine Wechsel-Banco ist zur Con- servation der guten Müntz-Sorten in einem Lande gleichfalls sehr nöthig, in Ansehung, daß durch solche der Kipper- und Wipperey gesteu- ret, und iedermann, der eine Geld-Sorte gegen die andere umzusetzen hat, damit an die Hand gegangen wird. Am allernöthigsten aber sind in einer grossen Residenz- und Handels-ja auch
wohl
Dahero ſie auch, wann ſie anders nicht mehr gehindert als befoͤrdert ſoll werden, nicht wohl mehr als 6. pro Cent von ihren debitoribus nehmen kan, da denn das 1. pro Centum Uber- ſchuß zu Beſtreitung ihrer Unkoſten muß ge- rechnet werden.
§. 9. Endlich ſo flieſt der fundus eines klei- nen Lombards oder Montis Pietatis, in wel- chen zu ein oder etlichen Thalern auf Pfand de- nen Nothduͤrfftigen geliehen wird, aus obbe- meldter groſſen Lehn-Banco oder auch aus ge- wiſſen andeꝛn Huͤlfs-Mitteln, welche ein Stadt- Magiſtrat dazu ausfuͤndig machen kan. Jn Anſehung, daß es ein groſſer Mangel an der Policey iſt, auch die Manufacturen, ſonderlich aber das Aufkommen der Handwercks-Leute nichts mehr hindert, als wenn in einer Stadt ein ſolches Leih-Hauß nicht aufgerichtet, und die geringe Buͤrgerſchafft denen Wucherern und Juden gleichſam Preiß gegeben wird.
§. 10. Eine Wechſel-Banco iſt zur Con- ſervation der guten Muͤntz-Sorten in einem Lande gleichfalls ſehr noͤthig, in Anſehung, daß durch ſolche der Kipper- und Wipperey geſteu- ret, und iedermann, der eine Geld-Sorte gegen die andere umzuſetzen hat, damit an die Hand gegangen wird. Am allernoͤthigſten aber ſind in einer groſſen Reſidenz- und Handels-ja auch
wohl
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Dahero ſie auch, wann ſie anders nicht mehr
gehindert als befoͤrdert ſoll werden, nicht wohl
mehr als 6. pro Cent von ihren debitoribus
nehmen kan, da denn das 1. pro Centum Uber-
ſchuß zu Beſtreitung ihrer Unkoſten muß ge-
rechnet werden.
§. 9. Endlich ſo flieſt der fundus eines klei-
nen Lombards oder Montis Pietatis, in wel-
chen zu ein oder etlichen Thalern auf Pfand de-
nen Nothduͤrfftigen geliehen wird, aus obbe-
meldter groſſen Lehn-Banco oder auch aus ge-
wiſſen andeꝛn Huͤlfs-Mitteln, welche ein Stadt-
Magiſtrat dazu ausfuͤndig machen kan. Jn
Anſehung, daß es ein groſſer Mangel an der
Policey iſt, auch die Manufacturen, ſonderlich
aber das Aufkommen der Handwercks-Leute
nichts mehr hindert, als wenn in einer Stadt
ein ſolches Leih-Hauß nicht aufgerichtet, und die
geringe Buͤrgerſchafft denen Wucherern und
Juden gleichſam Preiß gegeben wird.
§. 10. Eine Wechſel-Banco iſt zur Con-
ſervation der guten Muͤntz-Sorten in einem
Lande gleichfalls ſehr noͤthig, in Anſehung, daß
durch ſolche der Kipper- und Wipperey geſteu-
ret, und iedermann, der eine Geld-Sorte gegen
die andere umzuſetzen hat, damit an die Hand
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 964. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/984>, abgerufen am 23.11.2024.
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