vertheuren, und den Kauffman wieder zu kom- men abschrecken, zumahl da bey allen anzule- genden oder auch angelegten Messen das Prae- suppositum herrschet, und auch mehrentheils so in die Welt zu Anlockung fremder Kauff-Leu- te ausgeschrieben wird, man habe alle, oder auch diese und jene Waaren mit keinem oder auch gar geringem Zoll einzubringen; Wann man aber hingegen wieder bedencket, warum denn eigentlich Messen angelegt werden, wenn es nicht um Verbesserug des aerarii mit geschie- het, und daß solcher Gestalt die einheimischen Bürger deterioris conditionis als die Frem- den seyn würden, weil jene ausser Meß-Zeiten mit den gewöhnlichen schweren und das Commer- cium alienirenden Zöllen auf das hefftigste be- legt werden, überdem auch grosser Unterschleiff bey der Zoll Freyheit in Messen geschehen kan; dessen sich hernach das aerarium noch ausser Meß-Zeiten das gantze Jahr über zu ressenti- ren hat, so sehe ich eben nicht, wie die Zoll-Frey- heit in Messen so gar wohl subsistiren könne. Fragt man aber, was hierinnen vor ein Mittel zu treffen, daß das aerarium keinen Schaden, der fremde Kauffmann aber keinen Uberlast leide, und mit dem gesetzten Zolle zufrieden seyn könne, so antworte ich, daß sowohl die Waaren als Personen bey einer solchen Zoll-Freyheit zu
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vertheuren, und den Kauffman wieder zu kom- men abſchrecken, zumahl da bey allen anzule- genden oder auch angelegten Meſſen das Præ- ſuppoſitum herrſchet, und auch mehrentheils ſo in die Welt zu Anlockung fremder Kauff-Leu- te ausgeſchrieben wird, man habe alle, oder auch dieſe und jene Waaren mit keinem oder auch gar geringem Zoll einzubringen; Wann man aber hingegen wieder bedencket, warum denn eigentlich Meſſen angelegt werden, wenn es nicht um Verbeſſerug des ærarii mit geſchie- het, und daß ſolcher Geſtalt die einheimiſchen Buͤrger deterioris conditionis als die Frem- den ſeyn wuͤrden, weil jene auſſer Meß-Zeiten mit den gewoͤhnlichen ſchweren und das Com̃er- cium alienirenden Zoͤllen auf das hefftigſte be- legt werden, uͤberdem auch groſſer Unterſchleiff bey der Zoll Freyheit in Meſſen geſchehen kan; deſſen ſich hernach das ærarium noch auſſer Meß-Zeiten das gantze Jahr uͤber zu reſſenti- ren hat, ſo ſehe ich eben nicht, wie die Zoll-Frey- heit in Meſſen ſo gar wohl ſubſiſtiren koͤnne. Fragt man aber, was hierinnen vor ein Mittel zu treffen, daß das ærarium keinen Schaden, der fremde Kauffmann aber keinen Uberlaſt leide, und mit dem geſetzten Zolle zufrieden ſeyn koͤnne, ſo antworte ich, daß ſowohl die Waaren als Perſonen bey einer ſolchen Zoll-Freyheit zu
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vertheuren, und den Kauffman wieder zu kom-
men abſchrecken, zumahl da bey allen anzule-
genden oder auch angelegten Meſſen das Præ-
ſuppoſitum herrſchet, und auch mehrentheils
ſo in die Welt zu Anlockung fremder Kauff-Leu-
te ausgeſchrieben wird, man habe alle, oder
auch dieſe und jene Waaren mit keinem oder
auch gar geringem Zoll einzubringen; Wann
man aber hingegen wieder bedencket, warum
denn eigentlich Meſſen angelegt werden, wenn
es nicht um Verbeſſerug des ærarii mit geſchie-
het, und daß ſolcher Geſtalt die einheimiſchen
Buͤrger deterioris conditionis als die Frem-
den ſeyn wuͤrden, weil jene auſſer Meß-Zeiten
mit den gewoͤhnlichen ſchweren und das Com̃er-
cium alienirenden Zoͤllen auf das hefftigſte be-
legt werden, uͤberdem auch groſſer Unterſchleiff
bey der Zoll Freyheit in Meſſen geſchehen kan;
deſſen ſich hernach das ærarium noch auſſer
Meß-Zeiten das gantze Jahr uͤber zu reſſenti-
ren hat, ſo ſehe ich eben nicht, wie die Zoll-Frey-
heit in Meſſen ſo gar wohl ſubſiſtiren koͤnne.
Fragt man aber, was hierinnen vor ein Mittel
zu treffen, daß das ærarium keinen Schaden,
der fremde Kauffmann aber keinen Uberlaſt
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koͤnne, ſo antworte ich, daß ſowohl die Waaren
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 954. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/974>, abgerufen am 23.11.2024.
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