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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718.

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den Ortes proportioniret ist. Ob man wohl
dem polypolio zu gute sagen muß, daß, wo
Nahrung und Abzug genung, es viel besser sey,
als das Monopolium zu dulden, denn es macht,
daß die Menge eher wohlfeile Waaren giebt,
und es einer dem andern an guter accommo-
di
rung der Käuffer zuvor thut. Hingegen
übernehmen sich in schlechter Waare und theu-
rem Preisse die Monopolisten, indem sie wissen,
daß man die Waaren allein bey ihnen nehmen
muß, so ist es doch am besten, daß ein Landes-
Fürst, wie gemeldet, die Mittel-Strasse hierin-
nen in Acht nimmt. Denn was hilfft es ihm,
wenn er an einem Orte gleich ein oder zwey rei-
che Kaufleute hat, von denen er nicht so viel be-
kommt, als von acht oder zehn wohlhabenden
Kaufleuten, und die übrigen Unterthanen wer-
den bey dem Einkauff der Waaren von diesen
wenigen Kaufleuten gedruckt und betrogen?
Und hingegen, was hat ein Landes-Herr auch
davon wohl vor Vortheil, wenn an einem Or-
te, der über zehn oder zwölff Handels-Leute
nicht ernehren kan, dreyßig angetroffen werden,
die fast alle Bettler seyn. v. Bechers Psycho-
sophie, p.
112.

§. 18. Weil die so genannten Sanogarden
oder vielmehr Frantzosen und Jtaliäner viel
Geld aus Teutschland schleppen, so wäre wohl

das



den Ortes proportioniret iſt. Ob man wohl
dem polypolio zu gute ſagen muß, daß, wo
Nahrung und Abzug genung, es viel beſſer ſey,
als das Monopolium zu dulden, denn es macht,
daß die Menge eher wohlfeile Waaren giebt,
und es einer dem andern an guter accommo-
di
rung der Kaͤuffer zuvor thut. Hingegen
uͤbernehmen ſich in ſchlechter Waare und theu-
rem Preiſſe die Monopoliſten, indem ſie wiſſen,
daß man die Waaren allein bey ihnen nehmen
muß, ſo iſt es doch am beſten, daß ein Landes-
Fuͤrſt, wie gemeldet, die Mittel-Straſſe hierin-
nen in Acht nimmt. Denn was hilfft es ihm,
wenn er an einem Orte gleich ein oder zwey rei-
che Kaufleute hat, von denen er nicht ſo viel be-
kommt, als von acht oder zehn wohlhabenden
Kaufleuten, und die uͤbrigen Unterthanen wer-
den bey dem Einkauff der Waaren von dieſen
wenigen Kaufleuten gedruckt und betrogen?
Und hingegen, was hat ein Landes-Herr auch
davon wohl vor Vortheil, wenn an einem Or-
te, der uͤber zehn oder zwoͤlff Handels-Leute
nicht ernehren kan, dreyßig angetroffen werden,
die faſt alle Bettler ſeyn. v. Bechers Pſycho-
ſophie, p.
112.

§. 18. Weil die ſo genannten Sanogarden
oder vielmehr Frantzoſen und Jtaliaͤner viel
Geld aus Teutſchland ſchleppen, ſo waͤre wohl

das
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[930/0950] den Ortes proportioniret iſt. Ob man wohl dem polypolio zu gute ſagen muß, daß, wo Nahrung und Abzug genung, es viel beſſer ſey, als das Monopolium zu dulden, denn es macht, daß die Menge eher wohlfeile Waaren giebt, und es einer dem andern an guter accommo- dirung der Kaͤuffer zuvor thut. Hingegen uͤbernehmen ſich in ſchlechter Waare und theu- rem Preiſſe die Monopoliſten, indem ſie wiſſen, daß man die Waaren allein bey ihnen nehmen muß, ſo iſt es doch am beſten, daß ein Landes- Fuͤrſt, wie gemeldet, die Mittel-Straſſe hierin- nen in Acht nimmt. Denn was hilfft es ihm, wenn er an einem Orte gleich ein oder zwey rei- che Kaufleute hat, von denen er nicht ſo viel be- kommt, als von acht oder zehn wohlhabenden Kaufleuten, und die uͤbrigen Unterthanen wer- den bey dem Einkauff der Waaren von dieſen wenigen Kaufleuten gedruckt und betrogen? Und hingegen, was hat ein Landes-Herr auch davon wohl vor Vortheil, wenn an einem Or- te, der uͤber zehn oder zwoͤlff Handels-Leute nicht ernehren kan, dreyßig angetroffen werden, die faſt alle Bettler ſeyn. v. Bechers Pſycho- ſophie, p. 112. §. 18. Weil die ſo genannten Sanogarden oder vielmehr Frantzoſen und Jtaliaͤner viel Geld aus Teutſchland ſchleppen, ſo waͤre wohl das

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 930. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/950>, abgerufen am 29.06.2024.