drey mahl in die Quere geschehen, hernach aber das Land mit der Ege wohl überzogen werden. Wenn dieses geschehen, ist vonnöthen, daß man Mergel, oder an Statt dessen, Leimen, fette Erde oder Kuh-Mist und Geile auffahren, und den gantzen Acker einer kleinen Hand hoch über- fahren lasse, und abermahl das Stück Landes umackere, und darauf mit Hafer besäe, mit nichten aber Furchen mache, sondern es davor noch einmahl ege, den kleinesten und zeitigsten Klee-Saamen, welcher nach Belieben auch mit Hafer zu vermischen, weil der Hafer ihm bald Schatten giebt, und den Klee gleichsam aus- brütet, darein streue, und zwar im Frühlinge bey trucknen Wetter, oder um eine solche Zeit, welche Hoffnung zu einem herannahenden Re- gen macht, nachgehends aber aufs wenigste zweymahl abermahls überege. Hierauf kan man wohl am Ende des Heu-Monates, oder gleich mitten im Brach-Monat dem Hafer hauen, und die Stoppeln sammt dem Grase, so darauf gewachsen, für das Vieh abmähen las- sen. Es müssen auch solche neu angelegte Wie- sen etliche Jahre über im Winter, wenn das Erdreich nicht gefroren ist, wohl gedünget wer- den.
§. 23. Bey der Anbauung des Landes hat ein Landes-Fürst seine Sorgfalt auch dahin zu
rich-
drey mahl in die Quere geſchehen, hernach aber das Land mit der Ege wohl uͤberzogen werden. Wenn dieſes geſchehen, iſt vonnoͤthen, daß man Mergel, oder an Statt deſſen, Leimen, fette Erde oder Kuh-Miſt und Geile auffahren, und den gantzen Acker einer kleinen Hand hoch uͤber- fahren laſſe, und abermahl das Stuͤck Landes umackere, und darauf mit Hafer beſaͤe, mit nichten aber Furchen mache, ſondern es davor noch einmahl ege, den kleineſten und zeitigſten Klee-Saamen, welcher nach Belieben auch mit Hafer zu vermiſchen, weil der Hafer ihm bald Schatten giebt, und den Klee gleichſam aus- bruͤtet, darein ſtreue, und zwar im Fruͤhlinge bey trucknen Wetter, oder um eine ſolche Zeit, welche Hoffnung zu einem herannahenden Re- gen macht, nachgehends aber aufs wenigſte zweymahl abermahls uͤberege. Hierauf kan man wohl am Ende des Heu-Monates, oder gleich mitten im Brach-Monat dem Hafer hauen, und die Stoppeln ſammt dem Graſe, ſo darauf gewachſen, fuͤr das Vieh abmaͤhen laſ- ſen. Es muͤſſen auch ſolche neu angelegte Wie- ſen etliche Jahre uͤber im Winter, wenn das Erdreich nicht gefroren iſt, wohl geduͤnget wer- den.
§. 23. Bey der Anbauung des Landes hat ein Landes-Fuͤrſt ſeine Sorgfalt auch dahin zu
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drey mahl in die Quere geſchehen, hernach aber
das Land mit der Ege wohl uͤberzogen werden.
Wenn dieſes geſchehen, iſt vonnoͤthen, daß man
Mergel, oder an Statt deſſen, Leimen, fette
Erde oder Kuh-Miſt und Geile auffahren, und
den gantzen Acker einer kleinen Hand hoch uͤber-
fahren laſſe, und abermahl das Stuͤck Landes
umackere, und darauf mit Hafer beſaͤe, mit
nichten aber Furchen mache, ſondern es davor
noch einmahl ege, den kleineſten und zeitigſten
Klee-Saamen, welcher nach Belieben auch mit
Hafer zu vermiſchen, weil der Hafer ihm bald
Schatten giebt, und den Klee gleichſam aus-
bruͤtet, darein ſtreue, und zwar im Fruͤhlinge
bey trucknen Wetter, oder um eine ſolche Zeit,
welche Hoffnung zu einem herannahenden Re-
gen macht, nachgehends aber aufs wenigſte
zweymahl abermahls uͤberege. Hierauf kan
man wohl am Ende des Heu-Monates, oder
gleich mitten im Brach-Monat dem Hafer
hauen, und die Stoppeln ſammt dem Graſe, ſo
darauf gewachſen, fuͤr das Vieh abmaͤhen laſ-
ſen. Es muͤſſen auch ſolche neu angelegte Wie-
ſen etliche Jahre uͤber im Winter, wenn das
Erdreich nicht gefroren iſt, wohl geduͤnget wer-
den.
§. 23. Bey der Anbauung des Landes hat
ein Landes-Fuͤrſt ſeine Sorgfalt auch dahin zu
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 904. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/924>, abgerufen am 23.11.2024.
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