von langen Zeiten her eingeführten Fuß regu- lirte, und keine Consideration machte, ob ein ander Land, Creyß, Stadt und Ort immittelst in Abfall seiner Nahrung gerathen, und das seinige annoch wie vormahls geben könte oder nicht, ein Land und Reich bey seinem bißherigen Flor und Wohlstand nicht erhielte, sondern vielmehr alle Last nach und nach denen noch übri- gen nahrhafften Oertern auf den Halß brächte, und sie mit der Zeit gleichfalls fertig machte, und, weil es das Gewerbe vornemlich mit näh- me, nahrhaffte Unterthanen, und mit diesen gute Künste und Wissenschafften ins Land nicht zöge, Manufacturen und Commercien hemm- te, die Unterthanen mit gleicher Proportion nicht ansähe, derer Privat-Absichten vielweni- ger ermangelte, die praestanda mehrentheils mit schweren Executionen herbey triebe, und dadurch gleichsam neue Anlagen machte, den Landes-Herrn seiner Revenuen niemahls zu- verläßig versicherte, caduce Reste verursachte, die Einkünffte mehrentheils verminderte, und dadurch den Regenten veranlaßte, daß er un- umgänglich auf neue Anlagen bedacht leben müste, die Fremden zur Mittleidenheit nicht zö- ge, vielweniger sonst die Unterthanen in ihren Bürden übertragen lassen könte, die Tugend und gutes Haußhalten nur beschwehrte, und die
Ver-
von langen Zeiten her eingefuͤhrten Fuß regu- lirte, und keine Conſideration machte, ob ein ander Land, Creyß, Stadt und Ort immittelſt in Abfall ſeiner Nahrung gerathen, und das ſeinige annoch wie vormahls geben koͤnte oder nicht, ein Land und Reich bey ſeinem bißherigen Flor und Wohlſtand nicht erhielte, ſondern vielmehr alle Laſt nach und nach denen noch uͤbꝛi- gen nahrhafften Oertern auf den Halß braͤchte, und ſie mit der Zeit gleichfalls fertig machte, und, weil es das Gewerbe vornemlich mit naͤh- me, nahrhaffte Unterthanen, und mit dieſen gute Kuͤnſte und Wiſſenſchafften ins Land nicht zoͤge, Manufacturen und Commercien hemm- te, die Unterthanen mit gleicher Proportion nicht anſaͤhe, derer Privat-Abſichten vielweni- ger ermangelte, die præſtanda mehrentheils mit ſchweren Executionen herbey triebe, und dadurch gleichſam neue Anlagen machte, den Landes-Herrn ſeiner Revenuen niemahls zu- verlaͤßig verſicherte, caduce Reſte verurſachte, die Einkuͤnffte mehrentheils verminderte, und dadurch den Regenten veranlaßte, daß er un- umgaͤnglich auf neue Anlagen bedacht leben muͤſte, die Fremden zur Mittleidenheit nicht zoͤ- ge, vielweniger ſonſt die Unterthanen in ihren Buͤrden uͤbertragen laſſen koͤnte, die Tugend und gutes Haußhalten nur beſchwehrte, und die
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von langen Zeiten her eingefuͤhrten Fuß regu-
lirte, und keine Conſideration machte, ob ein
ander Land, Creyß, Stadt und Ort immittelſt
in Abfall ſeiner Nahrung gerathen, und das
ſeinige annoch wie vormahls geben koͤnte oder
nicht, ein Land und Reich bey ſeinem bißherigen
Flor und Wohlſtand nicht erhielte, ſondern
vielmehr alle Laſt nach und nach denen noch uͤbꝛi-
gen nahrhafften Oertern auf den Halß braͤchte,
und ſie mit der Zeit gleichfalls fertig machte,
und, weil es das Gewerbe vornemlich mit naͤh-
me, nahrhaffte Unterthanen, und mit dieſen
gute Kuͤnſte und Wiſſenſchafften ins Land nicht
zoͤge, Manufacturen und Commercien hemm-
te, die Unterthanen mit gleicher Proportion
nicht anſaͤhe, derer Privat-Abſichten vielweni-
ger ermangelte, die præſtanda mehrentheils
mit ſchweren Executionen herbey triebe, und
dadurch gleichſam neue Anlagen machte, den
Landes-Herrn ſeiner Revenuen niemahls zu-
verlaͤßig verſicherte, caduce Reſte verurſachte,
die Einkuͤnffte mehrentheils verminderte, und
dadurch den Regenten veranlaßte, daß er un-
umgaͤnglich auf neue Anlagen bedacht leben
muͤſte, die Fremden zur Mittleidenheit nicht zoͤ-
ge, vielweniger ſonſt die Unterthanen in ihren
Buͤrden uͤbertragen laſſen koͤnte, die Tugend
und gutes Haußhalten nur beſchwehrte, und die
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 870. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/890>, abgerufen am 23.11.2024.
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