gerichtetes Accis-Wesen. Sie meynen, es könte durch dieses ein Land bey seinem bißheri- gen Flor und Wohlstand iederzeit erhalten, nahrhaffte Unterthanen, und mit ihnen gute Künste und Wissenschafften in ein Land gezo- gen, Manufacturen und Commercien beför- dert, die Unterthanen, reiche und arme, in meh- rerer und billiger proportionirten Gleichheit, denn sonst, beleget, die zu praestirende Onera ohne Beschwerung derer Contribuenten, und dieselben mit denen höchstbeschwerlichen Exe- cutionen zu drücken, richtig eingebracht, dem Landes-Herrn die Beständigkeit derer Reve- nuen gewiß versichert, keine alten Reste ge- machet, auch, nach Gelegenheit, wenn zumahl darneben die Landes-Oeconomie wohl bestellet ist, die ordentlichen Intraden eher vermehret als vermindert, die Fremden, als Reisende und dergleichen, unvermerckt zum allgemeinen Bür- den und Mitleidenheit gezogen, und von ihnen die Unterthanen zugleich in ihren Lasten über- tragen werden können, auch im übrigen keiner mehr beschweret, als sich ein iedweder durch sei- ne Verschwendung und gutes Haußhalten von selbst freywillig belegen wolte. Da hingegen das die Grund-Stücken und das Gewerbe af- ficirende Contributions- und Steuer-Wesen, weil solches sich insgemein nach dem alten und
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gerichtetes Accis-Weſen. Sie meynen, es koͤnte durch dieſes ein Land bey ſeinem bißheri- gen Flor und Wohlſtand iederzeit erhalten, nahrhaffte Unterthanen, und mit ihnen gute Kuͤnſte und Wiſſenſchafften in ein Land gezo- gen, Manufacturen und Commercien befoͤr- dert, die Unterthanen, reiche und arme, in meh- rerer und billiger proportionirten Gleichheit, denn ſonſt, beleget, die zu præſtirende Onera ohne Beſchwerung derer Contribuenten, und dieſelben mit denen hoͤchſtbeſchwerlichen Exe- cutionen zu druͤcken, richtig eingebracht, dem Landes-Herrn die Beſtaͤndigkeit derer Reve- nuen gewiß verſichert, keine alten Reſte ge- machet, auch, nach Gelegenheit, wenn zumahl darneben die Landes-Oeconomie wohl beſtellet iſt, die ordentlichen Intraden eher vermehret als vermindert, die Fremden, als Reiſende und dergleichen, unvermerckt zum allgemeinen Buͤr- den und Mitleidenheit gezogen, und von ihnen die Unterthanen zugleich in ihren Laſten uͤber- tragen werden koͤnnen, auch im uͤbrigen keiner mehr beſchweret, als ſich ein iedweder durch ſei- ne Verſchwendung und gutes Haußhalten von ſelbſt freywillig belegen wolte. Da hingegen das die Grund-Stuͤcken und das Gewerbe af- ficirende Contributions- und Steuer-Weſen, weil ſolches ſich insgemein nach dem alten und
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gerichtetes Accis-Weſen. Sie meynen, es
koͤnte durch dieſes ein Land bey ſeinem bißheri-
gen Flor und Wohlſtand iederzeit erhalten,
nahrhaffte Unterthanen, und mit ihnen gute
Kuͤnſte und Wiſſenſchafften in ein Land gezo-
gen, Manufacturen und Commercien befoͤr-
dert, die Unterthanen, reiche und arme, in meh-
rerer und billiger proportionirten Gleichheit,
denn ſonſt, beleget, die zu præſtirende Onera
ohne Beſchwerung derer Contribuenten, und
dieſelben mit denen hoͤchſtbeſchwerlichen Exe-
cutionen zu druͤcken, richtig eingebracht, dem
Landes-Herrn die Beſtaͤndigkeit derer Reve-
nuen gewiß verſichert, keine alten Reſte ge-
machet, auch, nach Gelegenheit, wenn zumahl
darneben die Landes-Oeconomie wohl beſtellet
iſt, die ordentlichen Intraden eher vermehret
als vermindert, die Fremden, als Reiſende und
dergleichen, unvermerckt zum allgemeinen Buͤr-
den und Mitleidenheit gezogen, und von ihnen
die Unterthanen zugleich in ihren Laſten uͤber-
tragen werden koͤnnen, auch im uͤbrigen keiner
mehr beſchweret, als ſich ein iedweder durch ſei-
ne Verſchwendung und gutes Haußhalten von
ſelbſt freywillig belegen wolte. Da hingegen
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 869. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/889>, abgerufen am 23.11.2024.
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