muß. Es sind auch noch viel mehr Reflexiones bißweilen zu machen, welche nicht als nach Ge- legenheit des Landes und dessen Interesse können determiniret werden. Wie man denn in Engeland keinen Toback pflantzen darff, die- weil dadurch die West-Jndischen Plantationes ruiniret werden möchten, welche meistentheils auf den Toback und Zucker fundiret seyn. Sie- he Caroli II. Königs in England Act for pro- hibiting the planting, sethingor sovving of tobaco in England and Ireland Anno 1659. Also ist in der Application genau zu untersu- chen, ob der Toback- oder Getreide-Bau mehr einbringe, und die Anordnung darnach zu regu- liren. Das Parlament hat vor einiger Zeit, in Ansehung, daß die Einwohner alle ihre Fel- der zu Wiesen machten, dieweil die Vieh- und Schaaf-Zucht ihnen mehr denn der Feld-Bau eintrüge, per decretum verordnet, daß ein ie- der, der so viel Vieh oder Wiesen hätte, auch eine gewisse Proportion Aecker an Korn und Getreide erbauen müste, damit der Feld-Bau nicht untergienge, und dieweil ein iedermann Schaafe halten wolte, so müsten allezeit zu so viel Schaafen auch so viel junge Rinder aufer- zogen werden.
§. 12. Es wird auch der Uberfluß in einem Lande zu Wege gebracht, wenn die Manufactu-
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muß. Es ſind auch noch viel mehr Reflexiones bißweilen zu machen, welche nicht als nach Ge- legenheit des Landes und deſſen Intereſſe koͤnnen determiniret werden. Wie man denn in Engeland keinen Toback pflantzen darff, die- weil dadurch die Weſt-Jndiſchen Plantationes ruiniret werden moͤchten, welche meiſtentheils auf den Toback und Zucker fundiret ſeyn. Sie- he Caroli II. Koͤnigs in England Act for pro- hibiting the planting, ſethingor ſovving of tobaco in England and Ireland Anno 1659. Alſo iſt in der Application genau zu unterſu- chen, ob der Toback- oder Getreide-Bau mehr einbringe, und die Anordnung darnach zu regu- liren. Das Parlament hat vor einiger Zeit, in Anſehung, daß die Einwohner alle ihre Fel- der zu Wieſen machten, dieweil die Vieh- und Schaaf-Zucht ihnen mehr denn der Feld-Bau eintruͤge, per decretum verordnet, daß ein ie- der, der ſo viel Vieh oder Wieſen haͤtte, auch eine gewiſſe Proportion Aecker an Korn und Getreide erbauen muͤſte, damit der Feld-Bau nicht untergienge, und dieweil ein iedermann Schaafe halten wolte, ſo muͤſten allezeit zu ſo viel Schaafen auch ſo viel junge Rinder aufer- zogen werden.
§. 12. Es wird auch der Uberfluß in einem Lande zu Wege gebracht, wenn die Manufactu-
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muß. Es ſind auch noch viel mehr Reflexiones
bißweilen zu machen, welche nicht als nach Ge-
legenheit des Landes und deſſen Intereſſe koͤnnen
determiniret werden. Wie man denn in
Engeland keinen Toback pflantzen darff, die-
weil dadurch die Weſt-Jndiſchen Plantationes
ruiniret werden moͤchten, welche meiſtentheils
auf den Toback und Zucker fundiret ſeyn. Sie-
he Caroli II. Koͤnigs in England Act for pro-
hibiting the planting, ſethingor ſovving of
tobaco in England and Ireland Anno 1659.
Alſo iſt in der Application genau zu unterſu-
chen, ob der Toback- oder Getreide-Bau mehr
einbringe, und die Anordnung darnach zu regu-
liren. Das Parlament hat vor einiger Zeit,
in Anſehung, daß die Einwohner alle ihre Fel-
der zu Wieſen machten, dieweil die Vieh- und
Schaaf-Zucht ihnen mehr denn der Feld-Bau
eintruͤge, per decretum verordnet, daß ein ie-
der, der ſo viel Vieh oder Wieſen haͤtte, auch
eine gewiſſe Proportion Aecker an Korn und
Getreide erbauen muͤſte, damit der Feld-Bau
nicht untergienge, und dieweil ein iedermann
Schaafe halten wolte, ſo muͤſten allezeit zu ſo
viel Schaafen auch ſo viel junge Rinder aufer-
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§. 12. Es wird auch der Uberfluß in einem
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 851. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/871>, abgerufen am 23.11.2024.
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