auswärtigen gleiche Capacität haben, so sind jene diesen vorzuziehen, weil sie der Verfassung des Landes eher kundig sind, und die Vermu- thung vor sich haben, daß sie gegen dem Landes- Herrn und das Land mehr Liebe tragen, denn die auswärtigen. Sind aber in dem Lande nicht gleich tüchtige Subjecta, mit denen die Aemter versorget werden könten, vorhanden, so ist es besser, daß die Chargen von geschickten Ausländern, denn ungeschickten Landes-Kin- dern bekleidet werden.
§. 8. Es ist nicht wohl gethan, wenn sehr wichtige Aemter, von denen vieles im Lande de- pendiret, mit nahen Bluts-Freunden besetzt werden, sintemahl sie hernach, daferne sie nicht von sonderbahrer Treue sind, allerhand zum Praejudiz des Herrn und Beförderung ihres ei- genen interesse durch gemeinschafftliche Consi- lia anordnen können.
§. 9. Gleichwie ein Fürst, und wenn er auch der klügste von der Welt wäre, die Last der Regierung alleine unmöglich tragen kan, also muß er keiner Kosten noch Mühe sparen, ge- schickte, erfahrne, fleißige, getreue, gottesfürch- tige, tugendhaffte, uninteressirte, verschwiege- ne und behertzte Diener in seine Dienste zu be- kommen; Wiewohl er keine gar zu grosse Ko- sten hierzu bedarff, wenn er nur erst die Reputa-
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auswaͤrtigen gleiche Capacitaͤt haben, ſo ſind jene dieſen vorzuziehen, weil ſie der Verfaſſung des Landes eher kundig ſind, und die Vermu- thung vor ſich haben, daß ſie gegen dem Landes- Herrn und das Land mehr Liebe tragen, denn die auswaͤrtigen. Sind aber in dem Lande nicht gleich tuͤchtige Subjecta, mit denen die Aemter verſorget werden koͤnten, vorhanden, ſo iſt es beſſer, daß die Chargen von geſchickten Auslaͤndern, denn ungeſchickten Landes-Kin- dern bekleidet werden.
§. 8. Es iſt nicht wohl gethan, wenn ſehr wichtige Aemter, von denen vieles im Lande de- pendiret, mit nahen Bluts-Freunden beſetzt werden, ſintemahl ſie hernach, daferne ſie nicht von ſonderbahrer Treue ſind, allerhand zum Præjudiz des Herrn und Befoͤrderung ihres ei- genen intereſſe durch gemeinſchafftliche Conſi- lia anordnen koͤnnen.
§. 9. Gleichwie ein Fuͤrſt, und wenn er auch der kluͤgſte von der Welt waͤre, die Laſt der Regierung alleine unmoͤglich tragen kan, alſo muß er keiner Koſten noch Muͤhe ſparen, ge- ſchickte, erfahrne, fleißige, getreue, gottesfuͤrch- tige, tugendhaffte, unintereſſirte, verſchwiege- ne und behertzte Diener in ſeine Dienſte zu be- kommen; Wiewohl er keine gar zu groſſe Ko- ſten hierzu bedarff, wenn er nur erſt die Reputa-
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auswaͤrtigen gleiche Capacitaͤt haben, ſo ſind
jene dieſen vorzuziehen, weil ſie der Verfaſſung
des Landes eher kundig ſind, und die Vermu-
thung vor ſich haben, daß ſie gegen dem Landes-
Herrn und das Land mehr Liebe tragen, denn
die auswaͤrtigen. Sind aber in dem Lande
nicht gleich tuͤchtige Subjecta, mit denen die
Aemter verſorget werden koͤnten, vorhanden, ſo
iſt es beſſer, daß die Chargen von geſchickten
Auslaͤndern, denn ungeſchickten Landes-Kin-
dern bekleidet werden.
§. 8. Es iſt nicht wohl gethan, wenn ſehr
wichtige Aemter, von denen vieles im Lande de-
pendiret, mit nahen Bluts-Freunden beſetzt
werden, ſintemahl ſie hernach, daferne ſie nicht
von ſonderbahrer Treue ſind, allerhand zum
Præjudiz des Herrn und Befoͤrderung ihres ei-
genen intereſſe durch gemeinſchafftliche Conſi-
lia anordnen koͤnnen.
§. 9. Gleichwie ein Fuͤrſt, und wenn er
auch der kluͤgſte von der Welt waͤre, die Laſt der
Regierung alleine unmoͤglich tragen kan, alſo
muß er keiner Koſten noch Muͤhe ſparen, ge-
ſchickte, erfahrne, fleißige, getreue, gottesfuͤrch-
tige, tugendhaffte, unintereſſirte, verſchwiege-
ne und behertzte Diener in ſeine Dienſte zu be-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 801. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/821>, abgerufen am 23.11.2024.
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