Gesundheit gelanget, sich bey Zeiten wieder her- aus machen, niemand aber gar zu zeitlich weg- gejaget, die mit angesteckten Kranckhei- ten inficirten von den andern Patienten abge- sondert werden, und man nur diejenigen hinein nehme, die es bedürfftig, oder auch die noch zu bezahlen haben, u. s. w.
§. 10. Es sind die Apothecker-Taxen so einzurichten, daß bey einem iedweden Haupt- Stücke die davon praeparirten Dinge nach und untereinander gesetzt werden. Also müssen z. E. unter dem Haupt-Wort Corallen gleich ste- hen, rothe Corallen, praeparirte Corallen, weis- se Corallen, Tinctura Coralliorum, Magiste- rium von weissen Corallen, Corallen-Oehl, u. s. w. auf die Art, wie der Herr L. Christoph Hellwig seine dreyfache Apothecker-Taxe ab- gefast. Da auch insgemein die Species und Materialien auf denen Vasen und Büchsen in den Apothecken lateinisch angeschrieben stehen, und die Lehr-Knaben, welche die Apothecker- Kunst lernen, sich nicht gleich anfangs zu helf- fen wissen, wenn die Leute etwas fordern, wo sie es suchen sollen, bis sie eine Zeitlang in der Offi- cin gestanden, zudem auch sonst ein iedweder, der der lateinischen Sprache nicht kundig ist, sich einer solchen Apothecker-Taxe zu seiner Haußhaltung vor sich und die Seinigen mit gu-
ten
Geſundheit gelanget, ſich bey Zeiten wieder her- aus machen, niemand aber gar zu zeitlich weg- gejaget, die mit angeſteckten Kranckhei- ten inficirten von den andern Patienten abge- ſondert werden, und man nur diejenigen hinein nehme, die es beduͤrfftig, oder auch die noch zu bezahlen haben, u. ſ. w.
§. 10. Es ſind die Apothecker-Taxen ſo einzurichten, daß bey einem iedweden Haupt- Stuͤcke die davon præparirten Dinge nach und untereinander geſetzt werden. Alſo muͤſſen z. E. unter dem Haupt-Wort Corallen gleich ſte- hen, rothe Corallen, præparirte Corallen, weiſ- ſe Corallen, Tinctura Coralliorum, Magiſte- rium von weiſſen Corallen, Corallen-Oehl, u. ſ. w. auf die Art, wie der Herr L. Chriſtoph Hellwig ſeine dreyfache Apothecker-Taxe ab- gefaſt. Da auch insgemein die Species und Materialien auf denen Vaſen und Buͤchſen in den Apothecken lateiniſch angeſchrieben ſtehen, und die Lehr-Knaben, welche die Apothecker- Kunſt lernen, ſich nicht gleich anfangs zu helf- fen wiſſen, wenn die Leute etwas fordern, wo ſie es ſuchen ſollen, bis ſie eine Zeitlang in der Offi- cin geſtanden, zudem auch ſonſt ein iedweder, der der lateiniſchen Sprache nicht kundig iſt, ſich einer ſolchen Apothecker-Taxe zu ſeiner Haußhaltung vor ſich und die Seinigen mit gu-
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[752[750]/0770]
Geſundheit gelanget, ſich bey Zeiten wieder her-
aus machen, niemand aber gar zu zeitlich weg-
gejaget, die mit angeſteckten Kranckhei-
ten inficirten von den andern Patienten abge-
ſondert werden, und man nur diejenigen hinein
nehme, die es beduͤrfftig, oder auch die noch zu
bezahlen haben, u. ſ. w.
§. 10. Es ſind die Apothecker-Taxen ſo
einzurichten, daß bey einem iedweden Haupt-
Stuͤcke die davon præparirten Dinge nach und
untereinander geſetzt werden. Alſo muͤſſen z. E.
unter dem Haupt-Wort Corallen gleich ſte-
hen, rothe Corallen, præparirte Corallen, weiſ-
ſe Corallen, Tinctura Coralliorum, Magiſte-
rium von weiſſen Corallen, Corallen-Oehl,
u. ſ. w. auf die Art, wie der Herr L. Chriſtoph
Hellwig ſeine dreyfache Apothecker-Taxe ab-
gefaſt. Da auch insgemein die Species und
Materialien auf denen Vaſen und Buͤchſen in
den Apothecken lateiniſch angeſchrieben ſtehen,
und die Lehr-Knaben, welche die Apothecker-
Kunſt lernen, ſich nicht gleich anfangs zu helf-
fen wiſſen, wenn die Leute etwas fordern, wo ſie
es ſuchen ſollen, bis ſie eine Zeitlang in der Offi-
cin geſtanden, zudem auch ſonſt ein iedweder,
der der lateiniſchen Sprache nicht kundig iſt,
ſich einer ſolchen Apothecker-Taxe zu ſeiner
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 752[750]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/770>, abgerufen am 22.11.2024.
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