Art tractiret werden, denn jene. Jch getrauete mir durch sehr viele Instantien zu erweisen, daß gar viel Personen in der Republic in ihrem Proceß-Wesen eben den favorem verdienten, als die andern, deren Sachen man summarisch abhandelt, und auch noch viel andere Sachen mehr sich eben so tractiren liessen, als die in dem catalogo der summariarum mit enthalten. Wollen gewisse Umstände, daran weder die Richter noch die Partheyen und ihre Advocaten Schuld sind, nicht zu lassen, daß die Sachen so geschwinde ihr Ende erreichen, so richte man sich nach der Natur der Sachen, weil solches eben auch bey andern Dingen, die summarisch hies- sen, und davor gehalten werden, mit vorzukom- men pflegt.
§. 45. Obgleich die Proceße so viel als mö- glich zu beschleunigen, und auch in vielen Stü- cken maturiret werden können, so ist es doch un- möglich, allen und ieden Sachen eine gewisse Zeit zu setzen, binnen welcher die Proceße ihr Ende gewinnen solten, denn die Umstände der Sachen sind gar zu sehr discrepant, und wür- den vielmahls die Partheyen, wenn die Richter an eine gewisse Zeit nothwendig gebunden seyn solten, sich wegen einiges Unrechts und Unbillig- keit zu beschweren hohe Ursache haben. Man schreibe nur den Richtern und Advocaten vor,
wie
Art tractiret werden, denn jene. Jch getrauete mir durch ſehr viele Inſtantien zu erweiſen, daß gar viel Perſonen in der Republic in ihrem Proceß-Weſen eben den favorem verdienten, als die andern, deren Sachen man ſummariſch abhandelt, und auch noch viel andere Sachen mehr ſich eben ſo tractiren lieſſen, als die in dem catalogo der ſummariarum mit enthalten. Wollen gewiſſe Umſtaͤnde, daran weder die Richter noch die Partheyen und ihre Advocaten Schuld ſind, nicht zu laſſen, daß die Sachen ſo geſchwinde ihr Ende erreichen, ſo richte man ſich nach der Natur der Sachen, weil ſolches eben auch bey andern Dingen, die ſummariſch hieſ- ſen, und davor gehalten werden, mit vorzukom- men pflegt.
§. 45. Obgleich die Proceße ſo viel als moͤ- glich zu beſchleunigen, und auch in vielen Stuͤ- cken maturiret werden koͤnnen, ſo iſt es doch un- moͤglich, allen und ieden Sachen eine gewiſſe Zeit zu ſetzen, binnen welcher die Proceße ihr Ende gewinnen ſolten, denn die Umſtaͤnde der Sachen ſind gar zu ſehr discrepant, und wuͤr- den vielmahls die Partheyen, wenn die Richter an eine gewiſſe Zeit nothwendig gebunden ſeyn ſolten, ſich wegen einiges Unrechts und Unbillig- keit zu beſchweren hohe Urſache haben. Man ſchreibe nur den Richtern und Advocaten vor,
wie
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Art tractiret werden, denn jene. Jch getrauete
mir durch ſehr viele Inſtantien zu erweiſen, daß
gar viel Perſonen in der Republic in ihrem
Proceß-Weſen eben den favorem verdienten,
als die andern, deren Sachen man ſummariſch
abhandelt, und auch noch viel andere Sachen
mehr ſich eben ſo tractiren lieſſen, als die in dem
catalogo der ſummariarum mit enthalten.
Wollen gewiſſe Umſtaͤnde, daran weder die
Richter noch die Partheyen und ihre Advocaten
Schuld ſind, nicht zu laſſen, daß die Sachen ſo
geſchwinde ihr Ende erreichen, ſo richte man ſich
nach der Natur der Sachen, weil ſolches eben
auch bey andern Dingen, die ſummariſch hieſ-
ſen, und davor gehalten werden, mit vorzukom-
men pflegt.
§. 45. Obgleich die Proceße ſo viel als moͤ-
glich zu beſchleunigen, und auch in vielen Stuͤ-
cken maturiret werden koͤnnen, ſo iſt es doch un-
moͤglich, allen und ieden Sachen eine gewiſſe
Zeit zu ſetzen, binnen welcher die Proceße ihr
Ende gewinnen ſolten, denn die Umſtaͤnde der
Sachen ſind gar zu ſehr discrepant, und wuͤr-
den vielmahls die Partheyen, wenn die Richter
an eine gewiſſe Zeit nothwendig gebunden ſeyn
ſolten, ſich wegen einiges Unrechts und Unbillig-
keit zu beſchweren hohe Urſache haben. Man
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 738. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/758>, abgerufen am 23.11.2024.
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