gen Zeiten und bey überhäufften andern nöthi- gen Aufwendungen, nicht übermäßig mache, sondern bedencke, wie viel er ohne sonderbaren Abgang der Nothdurfft und zu Ehren und Lust entrathen könne, auch seine Leibes-Gesundheit darbey beobachte, und allzustarcke Bewegung und Abbrechung an gebührlicher Ruhe darin- nen vermeide, niemanden, der zu einem und an- dern nicht Lust hat, darzu nöthige, noch ihn dar- um anfeinde oder verachte, oder die Leute, wel- che in solchen Stücken etwan eine sonderbare Hurtigkeit oder Geschickligkeit haben, über die Gebühr ehre, vorziehe oder begnadige, dadurch andere und nützliche Diener betrübe und ver- drossen mache, endlich auch solche Lust, welche seiner Person und Respect nicht wohl anstehet, oder damit er sich versündiget, sich gäntzlich ent- halte. Denn es stehet, zum Exempel, einem Regenten übel an, wenn er selbst in masque- raden und Comödien sich gebrauchen, vor an- dern Leuten musiciren oder solche Leibes- Ubung, die einer gemeinen Handthierung sich vergleichen, oder läppisch und verächtlich seyn, obliegen wolte. Sündliche Kurtzweilen aber sind, einem gewinnsüchtigen Karten- oder Würfel-Spiel nachhängen, an armen närri- schen Merschen Spott und Ergötzung suchen, auch wohl schwachsinnige Personen gar um ih-
ren
D 3
gen Zeiten und bey uͤberhaͤufften andern noͤthi- gen Aufwendungen, nicht uͤbermaͤßig mache, ſondern bedencke, wie viel er ohne ſonderbaren Abgang der Nothdurfft und zu Ehren und Luſt entrathen koͤnne, auch ſeine Leibes-Geſundheit darbey beobachte, und allzuſtarcke Bewegung und Abbrechung an gebuͤhrlicher Ruhe darin- nen vermeide, niemanden, der zu einem und an- dern nicht Luſt hat, darzu noͤthige, noch ihn dar- um anfeinde oder verachte, oder die Leute, wel- che in ſolchen Stuͤcken etwan eine ſonderbare Hurtigkeit oder Geſchickligkeit haben, uͤber die Gebuͤhr ehre, vorziehe oder begnadige, dadurch andere und nuͤtzliche Diener betruͤbe und ver- droſſen mache, endlich auch ſolche Luſt, welche ſeiner Perſon und Reſpect nicht wohl anſtehet, oder damit er ſich verſuͤndiget, ſich gaͤntzlich ent- halte. Denn es ſtehet, zum Exempel, einem Regenten uͤbel an, wenn er ſelbſt in maſque- raden und Comoͤdien ſich gebrauchen, vor an- dern Leuten muſiciren oder ſolche Leibes- Ubung, die einer gemeinen Handthierung ſich vergleichen, oder laͤppiſch und veraͤchtlich ſeyn, obliegen wolte. Suͤndliche Kurtzweilen aber ſind, einem gewinnſuͤchtigen Karten- oder Wuͤrfel-Spiel nachhaͤngen, an armen naͤrri- ſchen Merſchen Spott und Ergoͤtzung ſuchen, auch wohl ſchwachſinnige Perſonen gar um ih-
ren
D 3
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0073"n="53"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> gen Zeiten und bey uͤberhaͤufften andern noͤthi-<lb/>
gen Aufwendungen, nicht uͤbermaͤßig mache,<lb/>ſondern bedencke, wie viel er ohne ſonderbaren<lb/>
Abgang der Nothdurfft und zu Ehren und Luſt<lb/>
entrathen koͤnne, auch ſeine Leibes-Geſundheit<lb/>
darbey beobachte, und allzuſtarcke Bewegung<lb/>
und Abbrechung an gebuͤhrlicher Ruhe darin-<lb/>
nen vermeide, niemanden, der zu einem und an-<lb/>
dern nicht Luſt hat, darzu noͤthige, noch ihn dar-<lb/>
um anfeinde oder verachte, oder die Leute, wel-<lb/>
che in ſolchen Stuͤcken etwan eine ſonderbare<lb/>
Hurtigkeit oder Geſchickligkeit haben, uͤber die<lb/>
Gebuͤhr ehre, vorziehe oder begnadige, dadurch<lb/>
andere und nuͤtzliche Diener betruͤbe und ver-<lb/>
droſſen mache, endlich auch ſolche Luſt, welche<lb/>ſeiner Perſon und <hirendition="#aq">Reſpect</hi> nicht wohl anſtehet,<lb/>
oder damit er ſich verſuͤndiget, ſich gaͤntzlich ent-<lb/>
halte. Denn es ſtehet, zum Exempel, einem<lb/>
Regenten uͤbel an, wenn er ſelbſt in <hirendition="#aq">maſque-<lb/>
rad</hi>en und Comoͤdien ſich gebrauchen, vor an-<lb/>
dern Leuten <hirendition="#aq">muſici</hi>ren oder ſolche Leibes-<lb/>
Ubung, die einer gemeinen Handthierung ſich<lb/>
vergleichen, oder laͤppiſch und veraͤchtlich ſeyn,<lb/>
obliegen wolte. Suͤndliche Kurtzweilen aber<lb/>ſind, einem gewinnſuͤchtigen Karten- oder<lb/>
Wuͤrfel-Spiel nachhaͤngen, an armen naͤrri-<lb/>ſchen Merſchen Spott und Ergoͤtzung ſuchen,<lb/>
auch wohl ſchwachſinnige Perſonen gar um ih-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">D 3</fw><fwplace="bottom"type="catch">ren</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[53/0073]
gen Zeiten und bey uͤberhaͤufften andern noͤthi-
gen Aufwendungen, nicht uͤbermaͤßig mache,
ſondern bedencke, wie viel er ohne ſonderbaren
Abgang der Nothdurfft und zu Ehren und Luſt
entrathen koͤnne, auch ſeine Leibes-Geſundheit
darbey beobachte, und allzuſtarcke Bewegung
und Abbrechung an gebuͤhrlicher Ruhe darin-
nen vermeide, niemanden, der zu einem und an-
dern nicht Luſt hat, darzu noͤthige, noch ihn dar-
um anfeinde oder verachte, oder die Leute, wel-
che in ſolchen Stuͤcken etwan eine ſonderbare
Hurtigkeit oder Geſchickligkeit haben, uͤber die
Gebuͤhr ehre, vorziehe oder begnadige, dadurch
andere und nuͤtzliche Diener betruͤbe und ver-
droſſen mache, endlich auch ſolche Luſt, welche
ſeiner Perſon und Reſpect nicht wohl anſtehet,
oder damit er ſich verſuͤndiget, ſich gaͤntzlich ent-
halte. Denn es ſtehet, zum Exempel, einem
Regenten uͤbel an, wenn er ſelbſt in maſque-
raden und Comoͤdien ſich gebrauchen, vor an-
dern Leuten muſiciren oder ſolche Leibes-
Ubung, die einer gemeinen Handthierung ſich
vergleichen, oder laͤppiſch und veraͤchtlich ſeyn,
obliegen wolte. Suͤndliche Kurtzweilen aber
ſind, einem gewinnſuͤchtigen Karten- oder
Wuͤrfel-Spiel nachhaͤngen, an armen naͤrri-
ſchen Merſchen Spott und Ergoͤtzung ſuchen,
auch wohl ſchwachſinnige Perſonen gar um ih-
ren
D 3
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/73>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.