zur Kirchen-Bibliothec verehren; Die Gemeinde auch was beytragen, weil es zu den gemeinschafftlichen Nutzen der gantzen Kirch- farth gereichen würde. Es ist kein Zweiffel, daß eine solche Bibliothec ihren gar guten Nu- tzen hätte. Es würden manche Priester, die auf den Universitäten nicht gar viel vergessen, ihre Predigten geschickter und erbaulicher ein- richten, wenn sie ein und ander gutes Buch bey ihrer Meditation nachschlagen könten. Es würden die Patronen der Kirchen, und auch die Zuhörer in einem und dem andern sich aus die- sen Büchern Raths erhohlen können. Was vor welche auszulesen, kan man eben nicht de- terminiren, iedoch müsten nicht so wohl cu- rieuse als nützliche Bücher aus der Theologia Thetica, Morali, Exegetica und Casuistica wie auch aus der Jurisprudentia sacra ange- kaufft werden. Und weil die Priester auf dem Lande nicht allezeit notitiam librorum haben, und die Geschicklichkeit besitzen, gute und brauchbare Bücher zu kennen, so mü- sten die Superintendenten aus einer ieden In- spection allezeit vorschlagen, was angeschafft werden müste.
§. 57. Es haben die Regenten und Consi- storia Ursache, nicht allein fleißig Acht zu haben, daß an allen Orten auf dem Lande alle Jahre
Kirchen-
zur Kirchen-Bibliothec verehren; Die Gemeinde auch was beytragen, weil es zu den gemeinſchafftlichen Nutzen der gantzen Kirch- farth gereichen wuͤrde. Es iſt kein Zweiffel, daß eine ſolche Bibliothec ihren gar guten Nu- tzen haͤtte. Es wuͤrden manche Prieſter, die auf den Univerſitaͤten nicht gar viel vergeſſen, ihre Predigten geſchickter und erbaulicher ein- richten, wenn ſie ein und ander gutes Buch bey ihrer Meditation nachſchlagen koͤnten. Es wuͤrden die Patronen der Kirchen, und auch die Zuhoͤrer in einem und dem andern ſich aus die- ſen Buͤchern Raths erhohlen koͤnnen. Was vor welche auszuleſen, kan man eben nicht de- terminiren, iedoch muͤſten nicht ſo wohl cu- rieuſe als nuͤtzliche Buͤcher aus der Theologia Thetica, Morali, Exegetica und Caſuiſtica wie auch aus der Jurisprudentia ſacra ange- kaufft werden. Und weil die Prieſter auf dem Lande nicht allezeit notitiam librorum haben, und die Geſchicklichkeit beſitzen, gute und brauchbare Buͤcher zu kennen, ſo muͤ- ſten die Superintendenten aus einer ieden In- ſpection allezeit vorſchlagen, was angeſchafft werden muͤſte.
§. 57. Es haben die Regenten und Conſi- ſtoria Urſache, nicht allein fleißig Acht zu haben, daß an allen Orten auf dem Lande alle Jahre
Kirchen-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0336"n="316"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> zur Kirchen-<hirendition="#aq">Bibliothec</hi> verehren; Die<lb/>
Gemeinde auch was beytragen, weil es zu den<lb/>
gemeinſchafftlichen Nutzen der gantzen Kirch-<lb/>
farth gereichen wuͤrde. Es iſt kein Zweiffel,<lb/>
daß eine ſolche <hirendition="#aq">Bibliothec</hi> ihren gar guten Nu-<lb/>
tzen haͤtte. Es wuͤrden manche Prieſter, die<lb/>
auf den Univerſitaͤten nicht gar viel vergeſſen,<lb/>
ihre Predigten geſchickter und erbaulicher ein-<lb/>
richten, wenn ſie ein und ander gutes Buch bey<lb/>
ihrer <hirendition="#aq">Meditation</hi> nachſchlagen koͤnten. Es<lb/>
wuͤrden die Patronen der Kirchen, und auch die<lb/>
Zuhoͤrer in einem und dem andern ſich aus die-<lb/>ſen Buͤchern Raths erhohlen koͤnnen. Was<lb/>
vor welche auszuleſen, kan man eben nicht <hirendition="#aq">de-<lb/>
termini</hi>ren, iedoch muͤſten nicht ſo wohl <hirendition="#aq">cu-<lb/>
rieuſe</hi> als nuͤtzliche Buͤcher aus der <hirendition="#aq">Theologia<lb/>
Thetica, Morali, Exegetica</hi> und <hirendition="#aq">Caſuiſtica</hi><lb/>
wie auch aus der <hirendition="#aq">Jurisprudentia ſacra</hi> ange-<lb/>
kaufft werden. Und weil die Prieſter auf<lb/>
dem Lande nicht allezeit <hirendition="#aq">notitiam librorum</hi><lb/>
haben, und die Geſchicklichkeit beſitzen, gute<lb/>
und brauchbare Buͤcher zu kennen, ſo muͤ-<lb/>ſten die <hirendition="#aq">Superintendenten</hi> aus einer ieden <hirendition="#aq">In-<lb/>ſpection</hi> allezeit vorſchlagen, was angeſchafft<lb/>
werden muͤſte.</p><lb/><p>§. 57. Es haben die Regenten und <hirendition="#aq">Conſi-<lb/>ſtoria</hi> Urſache, nicht allein fleißig Acht zu haben,<lb/>
daß an allen Orten auf dem Lande alle Jahre<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Kirchen-</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[316/0336]
zur Kirchen-Bibliothec verehren; Die
Gemeinde auch was beytragen, weil es zu den
gemeinſchafftlichen Nutzen der gantzen Kirch-
farth gereichen wuͤrde. Es iſt kein Zweiffel,
daß eine ſolche Bibliothec ihren gar guten Nu-
tzen haͤtte. Es wuͤrden manche Prieſter, die
auf den Univerſitaͤten nicht gar viel vergeſſen,
ihre Predigten geſchickter und erbaulicher ein-
richten, wenn ſie ein und ander gutes Buch bey
ihrer Meditation nachſchlagen koͤnten. Es
wuͤrden die Patronen der Kirchen, und auch die
Zuhoͤrer in einem und dem andern ſich aus die-
ſen Buͤchern Raths erhohlen koͤnnen. Was
vor welche auszuleſen, kan man eben nicht de-
terminiren, iedoch muͤſten nicht ſo wohl cu-
rieuſe als nuͤtzliche Buͤcher aus der Theologia
Thetica, Morali, Exegetica und Caſuiſtica
wie auch aus der Jurisprudentia ſacra ange-
kaufft werden. Und weil die Prieſter auf
dem Lande nicht allezeit notitiam librorum
haben, und die Geſchicklichkeit beſitzen, gute
und brauchbare Buͤcher zu kennen, ſo muͤ-
ſten die Superintendenten aus einer ieden In-
ſpection allezeit vorſchlagen, was angeſchafft
werden muͤſte.
§. 57. Es haben die Regenten und Conſi-
ſtoria Urſache, nicht allein fleißig Acht zu haben,
daß an allen Orten auf dem Lande alle Jahre
Kirchen-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/336>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.