auch bißweilen wahrnimmt. Es müste hier- bey kein Ansehen der Personen geachtet, son- dern alles der Wahrheit nach auf notiret, auch den Predigern vor ihre Bemühung etwas aus der Kirche ausgesetzt und denen Superinten- denten bey den jährlichen Kirch-Rechnungen die Aufsicht hierüber aufgetragen werden, daß sie die Umstände der Exempel der Wahrheit nach untersuchen und beurtheilen müsten.
§. 56. Es wäre wohl gethan, wenn man da- rauf dächte, daß auf dem Lande bey den Kir- chen gewisse Theologische Bibliothequen an- geleget würden. Denn es ist bekannt, daß man- che Priester auf den Dörfern so schlechte Ein- künffte geniesen, daß sie kaum sich und die Jh- rigen ehrlich davon erhalten, geschweige denn Bücher anschaffen können. Da denn nach Proportion der Einkünffte der Kirchen und anderer Umstände solche Bibliothequen ein- zurichten, auch die Fonds darzu, wenn einmahl rechtschaffen Hand hierinnen angeleget wür- de, schon möglich zu machen wären. Man könte etwas von den Kirchen Capitalien hierzu anwenden: Die Kirchen Patronen und Col- latores müsten etwas contribuiren, ingleichen könte eine gewisse Summa von Straff-Gel- dern darzu angewendet werden; Die Priester, wenn sie in das Amt kämmen, müsten etwas
zur
auch bißweilen wahrnimmt. Es muͤſte hier- bey kein Anſehen der Perſonen geachtet, ſon- dern alles der Wahrheit nach auf notiret, auch den Predigern vor ihre Bemuͤhung etwas aus der Kirche ausgeſetzt und denen Superinten- denten bey den jaͤhrlichen Kirch-Rechnungen die Aufſicht hieruͤber aufgetragen werden, daß ſie die Umſtaͤnde der Exempel der Wahrheit nach unterſuchen und beurtheilen muͤſten.
§. 56. Es waͤre wohl gethan, wenn man da- rauf daͤchte, daß auf dem Lande bey den Kir- chen gewiſſe Theologiſche Bibliothequen an- geleget wuͤrden. Denn es iſt bekannt, daß man- che Prieſter auf den Doͤrfern ſo ſchlechte Ein- kuͤnffte genieſen, daß ſie kaum ſich und die Jh- rigen ehrlich davon erhalten, geſchweige denn Buͤcher anſchaffen koͤnnen. Da denn nach Proportion der Einkuͤnffte der Kirchen und anderer Umſtaͤnde ſolche Bibliothequen ein- zurichten, auch die Fonds darzu, wenn einmahl rechtſchaffen Hand hierinnen angeleget wuͤr- de, ſchon moͤglich zu machen waͤren. Man koͤnte etwas von den Kirchen Capitalien hierzu anwenden: Die Kirchen Patronen und Col- latores muͤſten etwas contribuiren, ingleichen koͤnte eine gewiſſe Summa von Straff-Gel- dern darzu angewendet werden; Die Prieſter, wenn ſie in das Amt kaͤmmen, muͤſten etwas
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auch bißweilen wahrnimmt. Es muͤſte hier-
bey kein Anſehen der Perſonen geachtet, ſon-
dern alles der Wahrheit nach auf notiret, auch
den Predigern vor ihre Bemuͤhung etwas aus
der Kirche ausgeſetzt und denen Superinten-
denten bey den jaͤhrlichen Kirch-Rechnungen
die Aufſicht hieruͤber aufgetragen werden, daß
ſie die Umſtaͤnde der Exempel der Wahrheit
nach unterſuchen und beurtheilen muͤſten.
§. 56. Es waͤre wohl gethan, wenn man da-
rauf daͤchte, daß auf dem Lande bey den Kir-
chen gewiſſe Theologiſche Bibliothequen an-
geleget wuͤrden. Denn es iſt bekannt, daß man-
che Prieſter auf den Doͤrfern ſo ſchlechte Ein-
kuͤnffte genieſen, daß ſie kaum ſich und die Jh-
rigen ehrlich davon erhalten, geſchweige denn
Buͤcher anſchaffen koͤnnen. Da denn nach
Proportion der Einkuͤnffte der Kirchen und
anderer Umſtaͤnde ſolche Bibliothequen ein-
zurichten, auch die Fonds darzu, wenn einmahl
rechtſchaffen Hand hierinnen angeleget wuͤr-
de, ſchon moͤglich zu machen waͤren. Man
koͤnte etwas von den Kirchen Capitalien hierzu
anwenden: Die Kirchen Patronen und Col-
latores muͤſten etwas contribuiren, ingleichen
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/335>, abgerufen am 22.11.2024.
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