liessen, nach vorher durch ein Landes-Gesetze beschehener Warnung, damit sie nicht die Un- wissenheit vorschützen könten, ernstlich bestraf- fen, auf daß andere nicht durch sie verführet würden. Es sind solche Leute denen eine Re- ligion ist wie die andere, dem Atheismo ge- wißlich sehr nahe, und ist dahero auf ihre Reden und Actiones wohl Acht zu haben.
§. 39. Es ist die rechtgläubige Kirche GOttes iederzeit von Jrrgläubigen und Ke- tzern angefochten worden, und haben hohe Lan- des-Obrigkeiten, samt treuen Lehrern und Pre- digern, auch sonderlich in den heutigen Zeiten, billig hohe Ursache, dißfalls vigilant zu seyn. Es ist aber die Ketzerey nichts anders, als ein Fehler des Verstandes eines Menschen, der boßhaffter und muthwilliger Weise in den Haupt-Articuln der Christlichen Glaubens- Lehre irret, und diesen seinen Jrrthum öffent- lich ausbreitet und vertheidiget, und daher ist die hohe Landes-Obrigkeit allerdings befugt, die Propolation und Vertheidigung solcher groben Fehler zu bestraffen. Denn es sind die Ketzer vermögend, die Ehre GOttes zu krän- cken, die Seelen der Unterthanen in schädliche Jrrthümer zu leiten und in der Republic Un- ordnung zu erwecken. Nun stehen zwar eini- ge Politici in den Gedancken, es könne kein
Ketzer
lieſſen, nach vorher durch ein Landes-Geſetze beſchehener Warnung, damit ſie nicht die Un- wiſſenheit vorſchuͤtzen koͤnten, ernſtlich beſtraf- fen, auf daß andere nicht durch ſie verfuͤhret wuͤrden. Es ſind ſolche Leute denen eine Re- ligion iſt wie die andere, dem Atheiſmo ge- wißlich ſehr nahe, und iſt dahero auf ihre Reden und Actiones wohl Acht zu haben.
§. 39. Es iſt die rechtglaͤubige Kirche GOttes iederzeit von Jrrglaͤubigen und Ke- tzern angefochten worden, und haben hohe Lan- des-Obrigkeiten, ſamt treuen Lehrern und Pre- digern, auch ſonderlich in den heutigen Zeiten, billig hohe Urſache, dißfalls vigilant zu ſeyn. Es iſt aber die Ketzerey nichts anders, als ein Fehler des Verſtandes eines Menſchen, der boßhaffter und muthwilliger Weiſe in den Haupt-Articuln der Chriſtlichen Glaubens- Lehre irret, und dieſen ſeinen Jrrthum oͤffent- lich ausbreitet und vertheidiget, und daher iſt die hohe Landes-Obrigkeit allerdings befugt, die Propolation und Vertheidigung ſolcher groben Fehler zu beſtraffen. Denn es ſind die Ketzer vermoͤgend, die Ehre GOttes zu kraͤn- cken, die Seelen der Unterthanen in ſchaͤdliche Jrrthuͤmer zu leiten und in der Republic Un- ordnung zu erwecken. Nun ſtehen zwar eini- ge Politici in den Gedancken, es koͤnne kein
Ketzer
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lieſſen, nach vorher durch ein Landes-Geſetze
beſchehener Warnung, damit ſie nicht die Un-
wiſſenheit vorſchuͤtzen koͤnten, ernſtlich beſtraf-
fen, auf daß andere nicht durch ſie verfuͤhret
wuͤrden. Es ſind ſolche Leute denen eine Re-
ligion iſt wie die andere, dem Atheiſmo ge-
wißlich ſehr nahe, und iſt dahero auf ihre Reden
und Actiones wohl Acht zu haben.
§. 39. Es iſt die rechtglaͤubige Kirche
GOttes iederzeit von Jrrglaͤubigen und Ke-
tzern angefochten worden, und haben hohe Lan-
des-Obrigkeiten, ſamt treuen Lehrern und Pre-
digern, auch ſonderlich in den heutigen Zeiten,
billig hohe Urſache, dißfalls vigilant zu ſeyn.
Es iſt aber die Ketzerey nichts anders, als ein
Fehler des Verſtandes eines Menſchen, der
boßhaffter und muthwilliger Weiſe in den
Haupt-Articuln der Chriſtlichen Glaubens-
Lehre irret, und dieſen ſeinen Jrrthum oͤffent-
lich ausbreitet und vertheidiget, und daher iſt
die hohe Landes-Obrigkeit allerdings befugt,
die Propolation und Vertheidigung ſolcher
groben Fehler zu beſtraffen. Denn es ſind
die Ketzer vermoͤgend, die Ehre GOttes zu kraͤn-
cken, die Seelen der Unterthanen in ſchaͤdliche
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/312>, abgerufen am 25.11.2024.
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