anders seyn kan, auch mit dem Schwerdt zu pro- sequiren.
§. 2. Gleichwie ein Christlicher und vernünff- tiger Landes-Herr, der vor die Wohlfahrt seines Landes und seiner Unterthanen besorgt ist, sich den ungewissen Ausgang des Krieges und andere von demselben unabgesonderte Beschwerlichkei- ten zur Gnüge vorgestellet; Also wird er sich auch nicht leichtlich zu einem Krieg entschliessen, und erstlich alle Mittel ergreiffen, um von demjeni- gen Staate, der ihn auff eine oder andere Art beleidiget, Satisfaction zu erlangen. Der be- rühmte Römische Teutsche Kayser Carolus V. gab seinem Sohn unter andern Regierungs-Regeln auch folgende: Mein Sohn, entschliesse dich nimmermehr, Kriege zu führen, weder wegen dei- ner Freundschafft, noch um deines eigenen In- teresse willen, und da du solchen ja führen must, soll dieses nicht deinet, sondern deiner Untertha- nen halber geschehen; doch siehe allezeit zuvor, welches nützer sey, solchen zu führen oder ver- bleiben zu lassen. Und wo möglich, so handele erstlich auf Vertrag. Denn viel besser ist ein ungleicher Friedens-Schluß, als ein unrecht- mäßiger Krig, von welchem, da dich ja nichts anders abhielte, soltest du es doch wegen Ver- giessung vieler Menschen Bluts, wo möglich, un- terlassen. Vid. Caroli V. Regier-Kunst, die der
Herr
anders ſeyn kan, auch mit dem Schwerdt zu pro- ſequiren.
§. 2. Gleichwie ein Chriſtlicher und vernuͤnff- tiger Landes-Herr, der vor die Wohlfahrt ſeines Landes und ſeiner Unterthanen beſorgt iſt, ſich den ungewiſſen Ausgang des Krieges und andere von demſelben unabgeſonderte Beſchwerlichkei- ten zur Gnuͤge vorgeſtellet; Alſo wird er ſich auch nicht leichtlich zu einem Krieg entſchlieſſen, und erſtlich alle Mittel ergreiffen, um von demjeni- gen Staate, der ihn auff eine oder andere Art beleidiget, Satisfaction zu erlangen. Der be- ruͤhmte Roͤmiſche Teutſche Kayſer Carolus V. gab ſeinem Sohn unter andern Regierungs-Regeln auch folgende: Mein Sohn, entſchlieſſe dich nimmermehr, Kriege zu fuͤhren, weder wegen dei- ner Freundſchafft, noch um deines eigenen In- tereſſe willen, und da du ſolchen ja fuͤhren muſt, ſoll dieſes nicht deinet, ſondern deiner Untertha- nen halber geſchehen; doch ſiehe allezeit zuvor, welches nuͤtzer ſey, ſolchen zu fuͤhren oder ver- bleiben zu laſſen. Und wo moͤglich, ſo handele erſtlich auf Vertrag. Denn viel beſſer iſt ein ungleicher Friedens-Schluß, als ein unrecht- maͤßiger Krig, von welchem, da dich ja nichts anders abhielte, ſolteſt du es doch wegen Ver- gieſſung vieler Menſchen Bluts, wo moͤglich, un- terlaſſen. Vid. Caroli V. Regier-Kunſt, die der
Herr
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anders ſeyn kan, auch mit dem Schwerdt zu pro-
ſequiren.
§. 2. Gleichwie ein Chriſtlicher und vernuͤnff-
tiger Landes-Herr, der vor die Wohlfahrt ſeines
Landes und ſeiner Unterthanen beſorgt iſt, ſich
den ungewiſſen Ausgang des Krieges und andere
von demſelben unabgeſonderte Beſchwerlichkei-
ten zur Gnuͤge vorgeſtellet; Alſo wird er ſich auch
nicht leichtlich zu einem Krieg entſchlieſſen, und
erſtlich alle Mittel ergreiffen, um von demjeni-
gen Staate, der ihn auff eine oder andere Art
beleidiget, Satisfaction zu erlangen. Der be-
ruͤhmte Roͤmiſche Teutſche Kayſer Carolus V. gab
ſeinem Sohn unter andern Regierungs-Regeln
auch folgende: Mein Sohn, entſchlieſſe dich
nimmermehr, Kriege zu fuͤhren, weder wegen dei-
ner Freundſchafft, noch um deines eigenen In-
tereſſe willen, und da du ſolchen ja fuͤhren muſt,
ſoll dieſes nicht deinet, ſondern deiner Untertha-
nen halber geſchehen; doch ſiehe allezeit zuvor,
welches nuͤtzer ſey, ſolchen zu fuͤhren oder ver-
bleiben zu laſſen. Und wo moͤglich, ſo handele
erſtlich auf Vertrag. Denn viel beſſer iſt ein
ungleicher Friedens-Schluß, als ein unrecht-
maͤßiger Krig, von welchem, da dich ja nichts
anders abhielte, ſolteſt du es doch wegen Ver-
gieſſung vieler Menſchen Bluts, wo moͤglich, un-
terlaſſen. Vid. Caroli V. Regier-Kunſt, die der
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1391. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1411>, abgerufen am 27.11.2024.
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