stellungen thun lassen, daß er sie, dafern es eini- ge Möglichkeit ist, gewinne, und in den Krieg mit hinein ziehe. Er muß ihnen zeigen, wie ihr Interesse directe oder indirecte mit darunter leide, welches ohnedem wegen der gesperrten Commereien fast allezeit zu seyn pfleget, wie be- neficio ordinis, wenn der eine Nachbar gar zu mächtig werden solte, auch die Reihe, dafern sie über den Hauffen geschmissen, endlich an sie kommen würde, wie des andern Macht gar zu sehr zunehme, u. s w. damit hierdurch ein Miß- verständniß gegen den Feind erreget, und die Nachbarn in Krieg zugleich mit eingeflochten werden mögen.
§. 9. Es thut ein Regente sehr wohl und weißlich, wenn er an allen Höfen der benachbar- ten Potenzen seine Residenten hat, die ihm von allen Veränderungen, so sich daselbst zu ereig- nen pflegen, und von allen praeparatorien, die nur gemacht werden, Nachricht ertheilen, da- mit er sich bey Zeiten hiernach achten und seine Messures nehmen möge. Es ist nicht eben nöthig, Ambassadeurs und Envoyes zu halten, sondern es ist gnug, wenn er nur an solchen Hö- fen bürgerliche Residenten und Agenten hat. Ja es haben offt solche Leute, die nicht gewisse Angelegenheiten negociren, sondern nur den Zustand des Landes exploriren, und sonsten
eines
ſtellungen thun laſſen, daß er ſie, dafern es eini- ge Moͤglichkeit iſt, gewinne, und in den Krieg mit hinein ziehe. Er muß ihnen zeigen, wie ihr Intereſſe directe oder indirecte mit darunter leide, welches ohnedem wegen der geſperrten Commereien faſt allezeit zu ſeyn pfleget, wie be- neficio ordinis, wenn der eine Nachbar gar zu maͤchtig werden ſolte, auch die Reihe, dafern ſie uͤber den Hauffen geſchmiſſen, endlich an ſie kommen wuͤrde, wie des andern Macht gar zu ſehr zunehme, u. ſ w. damit hierdurch ein Miß- verſtaͤndniß gegen den Feind erreget, und die Nachbarn in Krieg zugleich mit eingeflochten werden moͤgen.
§. 9. Es thut ein Regente ſehr wohl und weißlich, wenn er an allen Hoͤfen der benachbar- ten Potenzen ſeine Reſidenten hat, die ihm von allen Veraͤnderungen, ſo ſich daſelbſt zu ereig- nen pflegen, und von allen præparatorien, die nur gemacht werden, Nachricht ertheilen, da- mit er ſich bey Zeiten hiernach achten und ſeine Meſſures nehmen moͤge. Es iſt nicht eben noͤthig, Ambaſſadeurs und Envoyes zu halten, ſondern es iſt gnug, wenn er nur an ſolchen Hoͤ- fen buͤrgerliche Reſidenten und Agenten hat. Ja es haben offt ſolche Leute, die nicht gewiſſe Angelegenheiten negociren, ſondern nur den Zuſtand des Landes exploriren, und ſonſten
eines
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f1402"n="1382"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw>ſtellungen thun laſſen, daß er ſie, dafern es eini-<lb/>
ge Moͤglichkeit iſt, gewinne, und in den Krieg<lb/>
mit hinein ziehe. Er muß ihnen zeigen, wie ihr<lb/><hirendition="#aq">Intereſſe directe</hi> oder <hirendition="#aq">indirecte</hi> mit darunter<lb/>
leide, welches ohnedem wegen der geſperrten<lb/>
Commereien faſt allezeit zu ſeyn pfleget, wie <hirendition="#aq">be-<lb/>
neficio ordinis,</hi> wenn der eine Nachbar gar zu<lb/>
maͤchtig werden ſolte, auch die Reihe, dafern ſie<lb/>
uͤber den Hauffen geſchmiſſen, endlich an ſie<lb/>
kommen wuͤrde, wie des andern Macht gar zu<lb/>ſehr zunehme, u. ſ w. damit hierdurch ein Miß-<lb/>
verſtaͤndniß gegen den Feind erreget, und die<lb/>
Nachbarn in Krieg zugleich mit eingeflochten<lb/>
werden moͤgen.</p><lb/><p>§. 9. Es thut ein Regente ſehr wohl und<lb/>
weißlich, wenn er an allen Hoͤfen der benachbar-<lb/>
ten <hirendition="#aq">Potenz</hi>en ſeine <hirendition="#aq">Reſident</hi>en hat, die ihm von<lb/>
allen Veraͤnderungen, ſo ſich daſelbſt zu ereig-<lb/>
nen pflegen, und von allen <hirendition="#aq">præparatori</hi>en, die<lb/>
nur gemacht werden, Nachricht ertheilen, da-<lb/>
mit er ſich bey Zeiten hiernach achten und ſeine<lb/><hirendition="#aq">Meſſures</hi> nehmen moͤge. Es iſt nicht eben<lb/>
noͤthig, <hirendition="#aq">Ambaſſadeurs</hi> und <hirendition="#aq">Envoyes</hi> zu halten,<lb/>ſondern es iſt gnug, wenn er nur an ſolchen Hoͤ-<lb/>
fen buͤrgerliche <hirendition="#aq">Reſident</hi>en und <hirendition="#aq">Agent</hi>en hat.<lb/>
Ja es haben offt ſolche Leute, die nicht gewiſſe<lb/>
Angelegenheiten <hirendition="#aq">negoci</hi>ren, ſondern nur den<lb/>
Zuſtand des Landes <hirendition="#aq">explori</hi>ren, und ſonſten<lb/><fwplace="bottom"type="catch">eines</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[1382/1402]
ſtellungen thun laſſen, daß er ſie, dafern es eini-
ge Moͤglichkeit iſt, gewinne, und in den Krieg
mit hinein ziehe. Er muß ihnen zeigen, wie ihr
Intereſſe directe oder indirecte mit darunter
leide, welches ohnedem wegen der geſperrten
Commereien faſt allezeit zu ſeyn pfleget, wie be-
neficio ordinis, wenn der eine Nachbar gar zu
maͤchtig werden ſolte, auch die Reihe, dafern ſie
uͤber den Hauffen geſchmiſſen, endlich an ſie
kommen wuͤrde, wie des andern Macht gar zu
ſehr zunehme, u. ſ w. damit hierdurch ein Miß-
verſtaͤndniß gegen den Feind erreget, und die
Nachbarn in Krieg zugleich mit eingeflochten
werden moͤgen.
§. 9. Es thut ein Regente ſehr wohl und
weißlich, wenn er an allen Hoͤfen der benachbar-
ten Potenzen ſeine Reſidenten hat, die ihm von
allen Veraͤnderungen, ſo ſich daſelbſt zu ereig-
nen pflegen, und von allen præparatorien, die
nur gemacht werden, Nachricht ertheilen, da-
mit er ſich bey Zeiten hiernach achten und ſeine
Meſſures nehmen moͤge. Es iſt nicht eben
noͤthig, Ambaſſadeurs und Envoyes zu halten,
ſondern es iſt gnug, wenn er nur an ſolchen Hoͤ-
fen buͤrgerliche Reſidenten und Agenten hat.
Ja es haben offt ſolche Leute, die nicht gewiſſe
Angelegenheiten negociren, ſondern nur den
Zuſtand des Landes exploriren, und ſonſten
eines
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1402>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.