Raison, seine Nachbarn fleißig zu observiren, und auf ihre Conduite Acht zu haben, damit nicht ihre actiones der Glückseligkeit seines Landes und seiner Unterthanen directe oder in- directe praejudiciren, oder die fatalität dersel- ben seinen Landen etwan nachtheilig sey.
§. 6. Gleichwie unter Privat-Personen das Sprichwort bekannt ist, daß man alsdenn löschen müsse, wenn des Nachbars Hauß bren- net; Also muß ein Regente auch gewißlich auf seiner Huth stehen, wenn der benachbarte Fürst von einem andern angefallen und mit Krieg überzogen wird, damit nicht die Reihe, wenn der Nachbar über den Hauffen geworffen, an ihn auch komme, zumahl wo er weiß, daß es ein gemeinschafftlicher Feind ist, der nicht etwa aus einer besondern Ursache, die einen andern Für- sten gar nichts angehet, mit dem einen in Krieg gerathen, sondern keine andere Absicht führet, als seinem Ehrgeitze nach die Gräntzen seiner Macht und Reiche so weit zu extendiren, als nur immer möglich. Sonst, wo er nicht mit den benachbarten Fürsten ein gemeinschafftlich interesse hat, oder der Billigkeit und Vernunfft gemäß achtet, dem Fürsten beyzustehen, thut er freylich besser, wenn er sich, so viel als möglich, neutral bezeugt, und um eines andern Willen nicht unnöthiger Weise in einen Krieg mit ein- flichtet.
§. 7.
Raiſon, ſeine Nachbarn fleißig zu obſerviren, und auf ihre Conduite Acht zu haben, damit nicht ihre actiones der Gluͤckſeligkeit ſeines Landes und ſeiner Unterthanen directe oder in- directe præjudiciren, oder die fatalitaͤt derſel- ben ſeinen Landen etwan nachtheilig ſey.
§. 6. Gleichwie unter Privat-Perſonen das Sprichwort bekannt iſt, daß man alsdenn loͤſchen muͤſſe, wenn des Nachbars Hauß bren- net; Alſo muß ein Regente auch gewißlich auf ſeiner Huth ſtehen, wenn der benachbarte Fuͤrſt von einem andern angefallen und mit Krieg uͤberzogen wird, damit nicht die Reihe, wenn der Nachbar uͤber den Hauffen geworffen, an ihn auch komme, zumahl wo er weiß, daß es ein gemeinſchafftlicher Feind iſt, der nicht etwa aus einer beſondern Urſache, die einen andern Fuͤr- ſten gar nichts angehet, mit dem einen in Krieg gerathen, ſondern keine andere Abſicht fuͤhret, als ſeinem Ehrgeitze nach die Graͤntzen ſeiner Macht und Reiche ſo weit zu extendiren, als nur immer moͤglich. Sonſt, wo er nicht mit den benachbarten Fuͤrſten ein gemeinſchafftlich intereſſe hat, oder der Billigkeit und Vernunfft gemaͤß achtet, dem Fuͤrſten beyzuſtehen, thut er freylich beſſer, wenn er ſich, ſo viel als moͤglich, neutral bezeugt, und um eines andern Willen nicht unnoͤthiger Weiſe in einen Krieg mit ein- flichtet.
§. 7.
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Raiſon, ſeine Nachbarn fleißig zu obſerviren,
und auf ihre Conduite Acht zu haben, damit
nicht ihre actiones der Gluͤckſeligkeit ſeines
Landes und ſeiner Unterthanen directe oder in-
directe præjudiciren, oder die fatalitaͤt derſel-
ben ſeinen Landen etwan nachtheilig ſey.
§. 6. Gleichwie unter Privat-Perſonen
das Sprichwort bekannt iſt, daß man alsdenn
loͤſchen muͤſſe, wenn des Nachbars Hauß bren-
net; Alſo muß ein Regente auch gewißlich auf
ſeiner Huth ſtehen, wenn der benachbarte Fuͤrſt
von einem andern angefallen und mit Krieg
uͤberzogen wird, damit nicht die Reihe, wenn
der Nachbar uͤber den Hauffen geworffen, an
ihn auch komme, zumahl wo er weiß, daß es ein
gemeinſchafftlicher Feind iſt, der nicht etwa aus
einer beſondern Urſache, die einen andern Fuͤr-
ſten gar nichts angehet, mit dem einen in Krieg
gerathen, ſondern keine andere Abſicht fuͤhret,
als ſeinem Ehrgeitze nach die Graͤntzen ſeiner
Macht und Reiche ſo weit zu extendiren, als
nur immer moͤglich. Sonſt, wo er nicht mit
den benachbarten Fuͤrſten ein gemeinſchafftlich
intereſſe hat, oder der Billigkeit und Vernunfft
gemaͤß achtet, dem Fuͤrſten beyzuſtehen, thut er
freylich beſſer, wenn er ſich, ſo viel als moͤglich,
neutral bezeugt, und um eines andern Willen
nicht unnoͤthiger Weiſe in einen Krieg mit ein-
flichtet.
§. 7.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1380. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1400>, abgerufen am 23.11.2024.
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