Manier diejenigen Mittel, sich zu ernehren, wenn sie auch gleich frisch und gesund sind, er- greiffen können, denn die übrigen, und auch des Ansprechens um Beysteuern sich eher zu schä- men Ursache haben, denn andere Leute, also ist zu wündschen, daß Landes-Fürsten ihre Gedan- cken auch mit darauf richten, daß diejenigen von Adel, sowohl männlichen als weiblichen Ge- schlechts, die der Wohlthaten würdig und be- dürfftig sind, besser versorget werden möchten, denn leider! ietzund in den meisten Provintzen zu geschehen pflegt. Wir wollen von einigen etwas specieller handeln.
§. 35. Weil meines Erachtens eine von den besten Eintheilungen mit ist, wenn ein ieder Stand oder Profeßion diejenigen, die im Lan- de, die zu ihrem Stande und Profeßion gehö- ren, ernehret, so wäre gar löblich und billig, wenn die Landes-Fürsten in ihren Ländern eine solche Veranstaltung träffen, daß von denen von Adel im Lande ein gewiß AErarium aufge- richtet würde, davon hernach die Nothleidenden eine Beysteuer, und was ihnen zu ihrer noth- dürfftigen Unterhaltung nöthig, bekommen kön- ten. Es wären hierzu allerhand Gelder anzu- wenden, z. E. wenn einer von Adel ein Ritter- Gut kauffte, heyrathete, etwas durch Erb- schafft überkäme, u. s. w. müste etwas gewisses
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Manier diejenigen Mittel, ſich zu ernehren, wenn ſie auch gleich friſch und geſund ſind, er- greiffen koͤnnen, denn die uͤbrigen, und auch des Anſprechens um Beyſteuern ſich eher zu ſchaͤ- men Urſache haben, denn andere Leute, alſo iſt zu wuͤndſchen, daß Landes-Fuͤrſten ihre Gedan- cken auch mit darauf richten, daß diejenigen von Adel, ſowohl maͤnnlichen als weiblichen Ge- ſchlechts, die der Wohlthaten wuͤrdig und be- duͤrfftig ſind, beſſer verſorget werden moͤchten, denn leider! ietzund in den meiſten Provintzen zu geſchehen pflegt. Wir wollen von einigen etwas ſpecieller handeln.
§. 35. Weil meines Erachtens eine von den beſten Eintheilungen mit iſt, wenn ein ieder Stand oder Profeßion diejenigen, die im Lan- de, die zu ihrem Stande und Profeßion gehoͤ- ren, ernehret, ſo waͤre gar loͤblich und billig, wenn die Landes-Fuͤrſten in ihren Laͤndern eine ſolche Veranſtaltung traͤffen, daß von denen von Adel im Lande ein gewiß Ærarium aufge- richtet wuͤrde, davon hernach die Nothleidenden eine Beyſteuer, und was ihnen zu ihrer noth- duͤrfftigen Unterhaltung noͤthig, bekommen koͤn- ten. Es waͤren hierzu allerhand Gelder anzu- wenden, z. E. wenn einer von Adel ein Ritter- Gut kauffte, heyrathete, etwas durch Erb- ſchafft uͤberkaͤme, u. ſ. w. muͤſte etwas gewiſſes
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Manier diejenigen Mittel, ſich zu ernehren,
wenn ſie auch gleich friſch und geſund ſind, er-
greiffen koͤnnen, denn die uͤbrigen, und auch des
Anſprechens um Beyſteuern ſich eher zu ſchaͤ-
men Urſache haben, denn andere Leute, alſo iſt
zu wuͤndſchen, daß Landes-Fuͤrſten ihre Gedan-
cken auch mit darauf richten, daß diejenigen von
Adel, ſowohl maͤnnlichen als weiblichen Ge-
ſchlechts, die der Wohlthaten wuͤrdig und be-
duͤrfftig ſind, beſſer verſorget werden moͤchten,
denn leider! ietzund in den meiſten Provintzen
zu geſchehen pflegt. Wir wollen von einigen
etwas ſpecieller handeln.
§. 35. Weil meines Erachtens eine von
den beſten Eintheilungen mit iſt, wenn ein ieder
Stand oder Profeßion diejenigen, die im Lan-
de, die zu ihrem Stande und Profeßion gehoͤ-
ren, ernehret, ſo waͤre gar loͤblich und billig,
wenn die Landes-Fuͤrſten in ihren Laͤndern eine
ſolche Veranſtaltung traͤffen, daß von denen
von Adel im Lande ein gewiß Ærarium aufge-
richtet wuͤrde, davon hernach die Nothleidenden
eine Beyſteuer, und was ihnen zu ihrer noth-
duͤrfftigen Unterhaltung noͤthig, bekommen koͤn-
ten. Es waͤren hierzu allerhand Gelder anzu-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1360>, abgerufen am 23.11.2024.
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