Schreibestämme und Anweise Gebühren, so de- nen Beamten und Förstern gereichet werden, geordnet sind, darüber dieselben niemand be- schweren müßen.
§. 47. Da auch das Pech-Sieden unter andern eine Ursache des Holtz-Mangels mit ist, so wäre zu wünschen, daß man nebst den Bötgern dahin trachtete, wie sparsamer mit dem Peche bey Bier-Gefäß-pichen umzugehen, daß man entweder solches rathsamer und weniger ge- brauchte, oder ein ander Mittel erdächte, mit- hin das höchst-schädliche Reissen und Hartzen des jungen Holtzes dadurch eingestellet werden könte, welches an vielen Orten in Teutschland höchst-nöthig wäre, denn künfftig die Länder auf solche Weise unmöglich mit genungsamen Peche versehen werden können, indem die Höl- tzer jährlich mehr und mehr abgetrieben werden müssen. Weil aber das Bierbrauen eine ziem- lich einträgliche Nahrung unterschiedener Pro- vintzien ist, so kan man auch leicht schliessen, wie nachtheilig der Mangel des Peches sey, und künfftighin werden müsse.
§. 48. Dieweil öffters durch Abbrennung der Heiden und Grases auf denen den Wäldern nahe gelegenen Wiesen Feuers-Unglück erfol- get, also soll sich niemand unterfangen, derglei- chen Heiden oder alt Graß vor dem Gehöltze,
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Schreibeſtaͤmme und Anweiſe Gebuͤhren, ſo de- nen Beamten und Foͤrſtern gereichet werden, geordnet ſind, daruͤber dieſelben niemand be- ſchweren muͤßen.
§. 47. Da auch das Pech-Sieden unter andern eine Urſache des Holtz-Mangels mit iſt, ſo waͤre zu wuͤnſchen, daß man nebſt den Boͤtgern dahin trachtete, wie ſparſamer mit dem Peche bey Bier-Gefaͤß-pichen umzugehen, daß man entweder ſolches rathſamer und weniger ge- brauchte, oder ein ander Mittel erdaͤchte, mit- hin das hoͤchſt-ſchaͤdliche Reiſſen und Hartzen des jungen Holtzes dadurch eingeſtellet werden koͤnte, welches an vielen Orten in Teutſchland hoͤchſt-noͤthig waͤre, denn kuͤnfftig die Laͤnder auf ſolche Weiſe unmoͤglich mit genungſamen Peche verſehen werden koͤnnen, indem die Hoͤl- tzer jaͤhrlich mehr und mehr abgetrieben werden muͤſſen. Weil aber das Bierbrauen eine ziem- lich eintraͤgliche Nahrung unterſchiedener Pro- vintzien iſt, ſo kan man auch leicht ſchlieſſen, wie nachtheilig der Mangel des Peches ſey, und kuͤnfftighin werden muͤſſe.
§. 48. Dieweil oͤffters durch Abbrennung der Heiden und Graſes auf denen den Waͤldern nahe gelegenen Wieſen Feuers-Ungluͤck erfol- get, alſo ſoll ſich niemand unterfangen, derglei- chen Heiden oder alt Graß vor dem Gehoͤltze,
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Schreibeſtaͤmme und Anweiſe Gebuͤhren, ſo de-
nen Beamten und Foͤrſtern gereichet werden,
geordnet ſind, daruͤber dieſelben niemand be-
ſchweren muͤßen.
§. 47. Da auch das Pech-Sieden unter
andern eine Urſache des Holtz-Mangels mit iſt,
ſo waͤre zu wuͤnſchen, daß man nebſt den Boͤtgern
dahin trachtete, wie ſparſamer mit dem Peche
bey Bier-Gefaͤß-pichen umzugehen, daß man
entweder ſolches rathſamer und weniger ge-
brauchte, oder ein ander Mittel erdaͤchte, mit-
hin das hoͤchſt-ſchaͤdliche Reiſſen und Hartzen
des jungen Holtzes dadurch eingeſtellet werden
koͤnte, welches an vielen Orten in Teutſchland
hoͤchſt-noͤthig waͤre, denn kuͤnfftig die Laͤnder
auf ſolche Weiſe unmoͤglich mit genungſamen
Peche verſehen werden koͤnnen, indem die Hoͤl-
tzer jaͤhrlich mehr und mehr abgetrieben werden
muͤſſen. Weil aber das Bierbrauen eine ziem-
lich eintraͤgliche Nahrung unterſchiedener Pro-
vintzien iſt, ſo kan man auch leicht ſchlieſſen, wie
nachtheilig der Mangel des Peches ſey, und
kuͤnfftighin werden muͤſſe.
§. 48. Dieweil oͤffters durch Abbrennung
der Heiden und Graſes auf denen den Waͤldern
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1182>, abgerufen am 23.11.2024.
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