§. 15. Der Ort, wo die Wahl vorgenommen werden soll, ist ebenfalls determinirt, iedoch ver- anlassen einige Umstände die Veränderung dessel- ben. Jn Pohlen ward der Wahl-Tag in vori- gen Zeiten in Petrikow gehalten. Seit dem aber das Groß-Hertzogthum Litthauen mit Pohlen ver- einiget worden, hat man allezeit eine halbe Meile von Warschau nicht weit von dem Dorffe Wola in freyen Felde die Wahl pflegen anzustellen. S. Connors Beschreibung des Königreichs Pohlen. pag. 557.
§. 16. Es liegt einigen Reichs-Ständen oder Reichs-Officianten insonderheit ob, daß sie die zur Wahl nöthigen Anstalten besorgen müssen. Also muß allezeit der Churfürst von Sachsen als Vica- rius des Heiligen Römischen Reichs nach dem Ab- gang des Römischen Kaysers an den Reichs-Erb- Marschall den Graf von Pappenheim schreiben, daß er die bey den Wahl-Tägen vormahls gehal- tenen Acta ungesäumt aufsuchen, einen Reichs- Quartier-Meister annehmen, denselben nach Franckfurth am Mayn abfertigen, ingleichen an den Magistrat zu Franckfurth am Mayn schreiben soll bey der bevorstehenden Wahl die Nothdurfft wegen der Victualien, der Fütterungen und Logi- menter zu verschaffen, auch den Reichs-Quartier- Meister mögliche Beförderung zu thun.
§. 17. Die auswärtigen Puissancen insonder- heit aber die benachbarten unterlassen nicht ihre Gesandten zu den Reichs-Ständen abzuschicken,
damit
Von Interregnis und den Wahlen.
§. 15. Der Ort, wo die Wahl vorgenommen werden ſoll, iſt ebenfalls determinirt, iedoch ver- anlaſſen einige Umſtaͤnde die Veraͤnderung deſſel- ben. Jn Pohlen ward der Wahl-Tag in vori- gen Zeiten in Petrikow gehalten. Seit dem aber das Groß-Hertzogthum Litthauen mit Pohlen ver- einiget worden, hat man allezeit eine halbe Meile von Warſchau nicht weit von dem Dorffe Wola in freyen Felde die Wahl pflegen anzuſtellen. S. Connors Beſchreibung des Koͤnigreichs Pohlen. pag. 557.
§. 16. Es liegt einigen Reichs-Staͤnden oder Reichs-Officianten inſonderheit ob, daß ſie die zur Wahl noͤthigen Anſtalten beſorgen muͤſſen. Alſo muß allezeit der Churfuͤrſt von Sachſen als Vica- rius des Heiligen Roͤmiſchen Reichs nach dem Ab- gang des Roͤmiſchen Kayſers an den Reichs-Erb- Marſchall den Graf von Pappenheim ſchreiben, daß er die bey den Wahl-Taͤgen vormahls gehal- tenen Acta ungeſaͤumt aufſuchen, einen Reichs- Quartier-Meiſter annehmen, denſelben nach Franckfurth am Mayn abfertigen, ingleichen an den Magiſtrat zu Franckfurth am Mayn ſchreiben ſoll bey der bevorſtehenden Wahl die Nothdurfft wegen der Victualien, der Fuͤtterungen und Logi- menter zu verſchaffen, auch den Reichs-Quartier- Meiſter moͤgliche Befoͤrderung zu thun.
§. 17. Die auswaͤrtigen Puiſſancen inſonder- heit aber die benachbarten unterlaſſen nicht ihre Geſandten zu den Reichs-Staͤnden abzuſchicken,
damit
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Von Interregnis und den Wahlen.
§. 15. Der Ort, wo die Wahl vorgenommen
werden ſoll, iſt ebenfalls determinirt, iedoch ver-
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ben. Jn Pohlen ward der Wahl-Tag in vori-
gen Zeiten in Petrikow gehalten. Seit dem aber
das Groß-Hertzogthum Litthauen mit Pohlen ver-
einiget worden, hat man allezeit eine halbe Meile
von Warſchau nicht weit von dem Dorffe Wola
in freyen Felde die Wahl pflegen anzuſtellen. S.
Connors Beſchreibung des Koͤnigreichs Pohlen.
pag. 557.
§. 16. Es liegt einigen Reichs-Staͤnden oder
Reichs-Officianten inſonderheit ob, daß ſie die zur
Wahl noͤthigen Anſtalten beſorgen muͤſſen. Alſo
muß allezeit der Churfuͤrſt von Sachſen als Vica-
rius des Heiligen Roͤmiſchen Reichs nach dem Ab-
gang des Roͤmiſchen Kayſers an den Reichs-Erb-
Marſchall den Graf von Pappenheim ſchreiben,
daß er die bey den Wahl-Taͤgen vormahls gehal-
tenen Acta ungeſaͤumt aufſuchen, einen Reichs-
Quartier-Meiſter annehmen, denſelben nach
Franckfurth am Mayn abfertigen, ingleichen an
den Magiſtrat zu Franckfurth am Mayn ſchreiben
ſoll bey der bevorſtehenden Wahl die Nothdurfft
wegen der Victualien, der Fuͤtterungen und Logi-
menter zu verſchaffen, auch den Reichs-Quartier-
Meiſter moͤgliche Befoͤrderung zu thun.
§. 17. Die auswaͤrtigen Puiſſancen inſonder-
heit aber die benachbarten unterlaſſen nicht ihre
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 575. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/599>, abgerufen am 22.11.2024.
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