daß sie ihre Creditive nicht allein von den Königen, sondern auch von den vornehmsten Officianten des Reichs erhalten. Die Schweitzerischen Gesand- ten bekommen nicht allein ein General-Creditiv von den sämmtlichen 13 Cantons, sondern auch von einem ieden Canton eines ins besondere.
§. 27. Einige Rang-Streitigkeiten der Gesand- ten wegen des Vorsitzes, wegen gewisser Schritte die sie einander entgegen gehen, oder ihrer Cava- liers, welche sie einander entgegen schicken sollen, involviren gar nichts reelles, bringen auch einer Puissance keinen, oder doch keinen sonderlichen Prae- judiz zuwege.
§. 28. Jn Teutschland haben die Churfürsten mit den Reichs-Fürsten iederzeit einige Disputen gehabt ihrer Abgesandten wegen, und dieserwegen Jhro Käyserliche Majestät angegangen. Anno 1688 schrieb das Churfürstliche Collegium auf den Reichs-Tag zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, und ersuchte Seine Majestät Dero neuen Principal-Commissario daselbst, Herrn Marggrafen Herrmann zu Baden-Baden ge- messen zu instruiren, daß er auf dem Reichs-Tage in den Ceremoniel zwischen den Chur- und Fürst- lichen Abgesandten einen notablen Unterricht be- obachten möchte.
§. 29. Die Churfürsten haben sich in ihren Ca- pitulationen mit den Kaysern gute Jura ihrer Ge- sandten wegen bedungen. Also ist so wohl in den vorigen als in der letztern Wahl-Capitula-
tion
II. Theil. III. Capitul.
daß ſie ihre Creditive nicht allein von den Koͤnigen, ſondern auch von den vornehmſten Officianten des Reichs erhalten. Die Schweitzeriſchen Geſand- ten bekommen nicht allein ein General-Creditiv von den ſaͤmmtlichen 13 Cantons, ſondern auch von einem ieden Canton eines ins beſondere.
§. 27. Einige Rang-Streitigkeiten der Geſand- ten wegen des Vorſitzes, wegen gewiſſer Schritte die ſie einander entgegen gehen, oder ihrer Cava- liers, welche ſie einander entgegen ſchicken ſollen, involviren gar nichts reelles, bringen auch einer Puiſſance keinen, oder doch keinen ſonderlichen Præ- judiz zuwege.
§. 28. Jn Teutſchland haben die Churfuͤrſten mit den Reichs-Fuͤrſten iederzeit einige Diſputen gehabt ihrer Abgeſandten wegen, und dieſerwegen Jhro Kaͤyſerliche Majeſtaͤt angegangen. Anno 1688 ſchrieb das Churfuͤrſtliche Collegium auf den Reichs-Tag zu Regenſpurg an den Kaͤyſer Leopoldum, und erſuchte Seine Majeſtaͤt Dero neuen Principal-Commiſſario daſelbſt, Herrn Marggrafen Herrmann zu Baden-Baden ge- meſſen zu inſtruiren, daß er auf dem Reichs-Tage in den Ceremoniel zwiſchen den Chur- und Fuͤrſt- lichen Abgeſandten einen notablen Unterricht be- obachten moͤchte.
§. 29. Die Churfuͤrſten haben ſich in ihren Ca- pitulationen mit den Kayſern gute Jura ihrer Ge- ſandten wegen bedungen. Alſo iſt ſo wohl in den vorigen als in der letztern Wahl-Capitula-
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II. Theil. III. Capitul.
daß ſie ihre Creditive nicht allein von den Koͤnigen,
ſondern auch von den vornehmſten Officianten des
Reichs erhalten. Die Schweitzeriſchen Geſand-
ten bekommen nicht allein ein General-Creditiv
von den ſaͤmmtlichen 13 Cantons, ſondern auch
von einem ieden Canton eines ins beſondere.
§. 27. Einige Rang-Streitigkeiten der Geſand-
ten wegen des Vorſitzes, wegen gewiſſer Schritte
die ſie einander entgegen gehen, oder ihrer Cava-
liers, welche ſie einander entgegen ſchicken ſollen,
involviren gar nichts reelles, bringen auch einer
Puiſſance keinen, oder doch keinen ſonderlichen Præ-
judiz zuwege.
§. 28. Jn Teutſchland haben die Churfuͤrſten
mit den Reichs-Fuͤrſten iederzeit einige Diſputen
gehabt ihrer Abgeſandten wegen, und dieſerwegen
Jhro Kaͤyſerliche Majeſtaͤt angegangen. Anno
1688 ſchrieb das Churfuͤrſtliche Collegium auf
den Reichs-Tag zu Regenſpurg an den Kaͤyſer
Leopoldum, und erſuchte Seine Majeſtaͤt Dero
neuen Principal-Commiſſario daſelbſt, Herrn
Marggrafen Herrmann zu Baden-Baden ge-
meſſen zu inſtruiren, daß er auf dem Reichs-Tage
in den Ceremoniel zwiſchen den Chur- und Fuͤrſt-
lichen Abgeſandten einen notablen Unterricht be-
obachten moͤchte.
§. 29. Die Churfuͤrſten haben ſich in ihren Ca-
pitulationen mit den Kayſern gute Jura ihrer Ge-
ſandten wegen bedungen. Alſo iſt ſo wohl in
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/416>, abgerufen am 22.11.2024.
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