auch die Hoch-Fürstlichen Tauf-Zeugen zur Ge- vatterschafft in Briefen invitirt, und findet man in des Herrn Lünigs Teutschen Reichs-Cantzley viel von dergleichen Schreiben.
§. 23. Wenn Fürstliche Herrschafften sich selbst in Person zur Gevatterschafft einstellen, so werden sie von abgeschickten Cavaliers auf den Grentzen angenommen. Die Cavaliers vermelden in einem Compliment, daß sie von Jhrer Hoch-Fürstlichen Durchlauchtigkeit, als ihrer gnädigsten Herrschafft, befehliget wären, Sie, an statt Jhrer Hoch-Fürst- lichen Durchlauchtigkeit, an gegenwärtigen Gren- tzen Jhres Landes anzunehmen, und ferner biß zu Jhrer Hoch-Fürstlichen Durchlauchtigkeit zu be- gleiten, auch Jhnen, nebst dem bey sich habenden Comitat, so viel als möglich, Fürstliches Tracta- ment und Ausrichtung zu bestellen, mit unterthä- nigster Bitte, Jhro Hoch-Fürstliche Durchlauch- tigkeit wollen damit freundlich vorlieb und zu willen nehmen. Die Fürstlichen Herrschafften lassen hin- wieder durch einen von ihren Cavalieren ein Danck- sagungs-Compliment abstatten. Vor diesen wur- den, bey diesen und andern dergleichen Fällen, weit- läufftige Reden gehalten, heutiges Tages aber sind kurtze Complimens gebräuchlicher.
§. 24. Die Abgesandten der Hoch-Fürstlichen Herrschafften, die sich zu dem heiligen Werck ein- stellen, wenn ihre Principalen selbst verhindert wer- den, erscheinen mit der grösten Pracht, und werden ebenfalls mit grossen Solennitäten eingeholet, und
wie
I. Theil. XI. Capitul.
auch die Hoch-Fuͤrſtlichen Tauf-Zeugen zur Ge- vatterſchafft in Briefen invitirt, und findet man in des Herrn Luͤnigs Teutſchen Reichs-Cantzley viel von dergleichen Schreiben.
§. 23. Wenn Fuͤrſtliche Herrſchafften ſich ſelbſt in Perſon zur Gevatterſchafft einſtellen, ſo werden ſie von abgeſchickten Cavaliers auf den Grentzen angenommen. Die Cavaliers vermelden in einem Compliment, daß ſie von Jhrer Hoch-Fuͤrſtlichen Durchlauchtigkeit, als ihrer gnaͤdigſten Herrſchafft, befehliget waͤren, Sie, an ſtatt Jhrer Hoch-Fuͤrſt- lichen Durchlauchtigkeit, an gegenwaͤrtigen Gren- tzen Jhres Landes anzunehmen, und ferner biß zu Jhrer Hoch-Fuͤrſtlichen Durchlauchtigkeit zu be- gleiten, auch Jhnen, nebſt dem bey ſich habenden Comitat, ſo viel als moͤglich, Fuͤrſtliches Tracta- ment und Ausrichtung zu beſtellen, mit unterthaͤ- nigſter Bitte, Jhro Hoch-Fuͤrſtliche Durchlauch- tigkeit wollen damit freundlich vorlieb und zu willen nehmen. Die Fuͤrſtlichen Herrſchafften laſſen hin- wieder duꝛch einen von ihꝛen Cavalieren ein Danck- ſagungs-Compliment abſtatten. Vor dieſen wur- den, bey dieſen und andern dergleichen Faͤllen, weit- laͤufftige Reden gehalten, heutiges Tages aber ſind kurtze Complimens gebraͤuchlicher.
§. 24. Die Abgeſandten der Hoch-Fuͤrſtlichen Herrſchafften, die ſich zu dem heiligen Werck ein- ſtellen, wenn ihre Principalen ſelbſt verhindert wer- den, erſcheinen mit der groͤſten Pracht, und werden ebenfalls mit groſſen Solennitaͤten eingeholet, und
wie
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0206"n="182"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">I.</hi> Theil. <hirendition="#aq">XI.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/>
auch die Hoch-Fuͤrſtlichen Tauf-Zeugen zur Ge-<lb/>
vatterſchafft in Briefen <hirendition="#aq">inviti</hi>rt, und findet man in<lb/>
des Herrn Luͤnigs Teutſchen Reichs-Cantzley viel<lb/>
von dergleichen Schreiben.</p><lb/><p>§. 23. Wenn Fuͤrſtliche Herrſchafften ſich ſelbſt<lb/>
in Perſon zur Gevatterſchafft einſtellen, ſo werden<lb/>ſie von abgeſchickten <hirendition="#aq">Cavaliers</hi> auf den Grentzen<lb/>
angenommen. Die <hirendition="#aq">Cavaliers</hi> vermelden in einem<lb/><hirendition="#aq">Compliment,</hi> daß ſie von Jhrer Hoch-Fuͤrſtlichen<lb/>
Durchlauchtigkeit, als ihrer gnaͤdigſten Herrſchafft,<lb/>
befehliget waͤren, Sie, an ſtatt Jhrer Hoch-Fuͤrſt-<lb/>
lichen Durchlauchtigkeit, an gegenwaͤrtigen Gren-<lb/>
tzen Jhres Landes anzunehmen, und ferner biß zu<lb/>
Jhrer Hoch-Fuͤrſtlichen Durchlauchtigkeit zu be-<lb/>
gleiten, auch Jhnen, nebſt dem bey ſich habenden<lb/><hirendition="#aq">Comitat,</hi>ſo viel als moͤglich, Fuͤrſtliches <hirendition="#aq">Tracta-<lb/>
ment</hi> und Ausrichtung zu beſtellen, mit unterthaͤ-<lb/>
nigſter Bitte, Jhro Hoch-Fuͤrſtliche Durchlauch-<lb/>
tigkeit wollen damit freundlich vorlieb und zu willen<lb/>
nehmen. Die Fuͤrſtlichen Herrſchafften laſſen hin-<lb/>
wieder duꝛch einen von ihꝛen <hirendition="#aq">Cavalier</hi>en ein Danck-<lb/>ſagungs-<hirendition="#aq">Compliment</hi> abſtatten. Vor dieſen wur-<lb/>
den, bey dieſen und andern dergleichen Faͤllen, weit-<lb/>
laͤufftige Reden gehalten, heutiges Tages aber ſind<lb/>
kurtze <hirendition="#aq">Complimens</hi> gebraͤuchlicher.</p><lb/><p>§. 24. Die Abgeſandten der Hoch-Fuͤrſtlichen<lb/>
Herrſchafften, die ſich zu dem heiligen Werck ein-<lb/>ſtellen, wenn ihre <hirendition="#aq">Principal</hi>en ſelbſt verhindert wer-<lb/>
den, erſcheinen mit der groͤſten Pracht, und werden<lb/>
ebenfalls mit groſſen <hirendition="#aq">Solennit</hi>aͤten eingeholet, und<lb/><fwplace="bottom"type="catch">wie</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[182/0206]
I. Theil. XI. Capitul.
auch die Hoch-Fuͤrſtlichen Tauf-Zeugen zur Ge-
vatterſchafft in Briefen invitirt, und findet man in
des Herrn Luͤnigs Teutſchen Reichs-Cantzley viel
von dergleichen Schreiben.
§. 23. Wenn Fuͤrſtliche Herrſchafften ſich ſelbſt
in Perſon zur Gevatterſchafft einſtellen, ſo werden
ſie von abgeſchickten Cavaliers auf den Grentzen
angenommen. Die Cavaliers vermelden in einem
Compliment, daß ſie von Jhrer Hoch-Fuͤrſtlichen
Durchlauchtigkeit, als ihrer gnaͤdigſten Herrſchafft,
befehliget waͤren, Sie, an ſtatt Jhrer Hoch-Fuͤrſt-
lichen Durchlauchtigkeit, an gegenwaͤrtigen Gren-
tzen Jhres Landes anzunehmen, und ferner biß zu
Jhrer Hoch-Fuͤrſtlichen Durchlauchtigkeit zu be-
gleiten, auch Jhnen, nebſt dem bey ſich habenden
Comitat, ſo viel als moͤglich, Fuͤrſtliches Tracta-
ment und Ausrichtung zu beſtellen, mit unterthaͤ-
nigſter Bitte, Jhro Hoch-Fuͤrſtliche Durchlauch-
tigkeit wollen damit freundlich vorlieb und zu willen
nehmen. Die Fuͤrſtlichen Herrſchafften laſſen hin-
wieder duꝛch einen von ihꝛen Cavalieren ein Danck-
ſagungs-Compliment abſtatten. Vor dieſen wur-
den, bey dieſen und andern dergleichen Faͤllen, weit-
laͤufftige Reden gehalten, heutiges Tages aber ſind
kurtze Complimens gebraͤuchlicher.
§. 24. Die Abgeſandten der Hoch-Fuͤrſtlichen
Herrſchafften, die ſich zu dem heiligen Werck ein-
ſtellen, wenn ihre Principalen ſelbſt verhindert wer-
den, erſcheinen mit der groͤſten Pracht, und werden
ebenfalls mit groſſen Solennitaͤten eingeholet, und
wie
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/206>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.