grentzenden Creyßen, zur Gevatterschafft invitiren. Also hat Hertzog Ernst zu Sachsen-Meinungen die Herren Directores, Hauptleute, Räthe und sämtliche Reichs-freye Ritterschafft aller sechs Or- ten in Francken, zu Gevattern bitten lassen. Die Herren Hertzoge zu Holstein haben zu unterschie- denen mahlen die Stadt Hamburg, und die Marg- grafen zu Bayreuth, die Stadt Nürnberg invi- tiret.
§. 21. Die Hoch-Fürstlichen und andere hohe erbetene Tauf-Zeugen, stehen entweder in Person, und heben das Kind aus der Tauffe, oder erschei- nen durch ihre Abgesandten und Deputirte. Es geschicht auch wohl, daß die am Hofe anwesende Hoch-Fürstliche Anverwandten, oder hohe Offi- cianten, die Stelle der Abwesenden vertreten. Zu- weilen werden die in Diensten stehenden Ministri und Dames zugleich mit invitiret. Also verrichte- te anno 1717 die Hertzogin von Sanct Alban, als erste Dame d'honneur der Princeßin von Wallis, bey der Geburth Printz Georg Wilhelms in En- gelland die Function einer Pathe. S. Elect. Jur. Publ. Tom. XII. p. 288.
§. 22. Die Hoch-Fürstlichen Tauf-Zeugen werden gemeiniglich durch eine besondere Abschi- ckung zu dieser Handlung eingeladen. Je höher die Tauf-Zeugen, ie grössere Ministri werden zu die- ser Invitation ausgesucht. Die solenne Einla- dung wird hinwiederum durch eine andere Danck- sagungs-Rede beantwortet. Vielmahls werden
auch
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Von Geburth u. Tauffe Fuͤrſtl. Kinder.
grentzenden Creyßen, zur Gevatterſchafft invitiren. Alſo hat Hertzog Ernſt zu Sachſen-Meinungen die Herren Directores, Hauptleute, Raͤthe und ſaͤmtliche Reichs-freye Ritterſchafft aller ſechs Or- ten in Francken, zu Gevattern bitten laſſen. Die Herren Hertzoge zu Holſtein haben zu unterſchie- denen mahlen die Stadt Hamburg, und die Marg- grafen zu Bayreuth, die Stadt Nuͤrnberg invi- tiret.
§. 21. Die Hoch-Fuͤrſtlichen und andere hohe erbetene Tauf-Zeugen, ſtehen entweder in Perſon, und heben das Kind aus der Tauffe, oder erſchei- nen durch ihre Abgeſandten und Deputirte. Es geſchicht auch wohl, daß die am Hofe anweſende Hoch-Fuͤrſtliche Anverwandten, oder hohe Offi- cianten, die Stelle der Abweſenden vertreten. Zu- weilen werden die in Dienſten ſtehenden Miniſtri und Dames zugleich mit invitiret. Alſo verrichte- te anno 1717 die Hertzogin von Sanct Alban, als erſte Dame d’honneur der Princeßin von Wallis, bey der Geburth Printz Georg Wilhelms in En- gelland die Function einer Pathe. S. Elect. Jur. Publ. Tom. XII. p. 288.
§. 22. Die Hoch-Fuͤrſtlichen Tauf-Zeugen werden gemeiniglich durch eine beſondere Abſchi- ckung zu dieſer Handlung eingeladen. Je hoͤher die Tauf-Zeugen, ie groͤſſere Miniſtri werden zu die- ſer Invitation ausgeſucht. Die ſolenne Einla- dung wird hinwiederum durch eine andere Danck- ſagungs-Rede beantwortet. Vielmahls werden
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Von Geburth u. Tauffe Fuͤrſtl. Kinder.
grentzenden Creyßen, zur Gevatterſchafft invitiren.
Alſo hat Hertzog Ernſt zu Sachſen-Meinungen
die Herren Directores, Hauptleute, Raͤthe und
ſaͤmtliche Reichs-freye Ritterſchafft aller ſechs Or-
ten in Francken, zu Gevattern bitten laſſen. Die
Herren Hertzoge zu Holſtein haben zu unterſchie-
denen mahlen die Stadt Hamburg, und die Marg-
grafen zu Bayreuth, die Stadt Nuͤrnberg invi-
tiret.
§. 21. Die Hoch-Fuͤrſtlichen und andere hohe
erbetene Tauf-Zeugen, ſtehen entweder in Perſon,
und heben das Kind aus der Tauffe, oder erſchei-
nen durch ihre Abgeſandten und Deputirte. Es
geſchicht auch wohl, daß die am Hofe anweſende
Hoch-Fuͤrſtliche Anverwandten, oder hohe Offi-
cianten, die Stelle der Abweſenden vertreten. Zu-
weilen werden die in Dienſten ſtehenden Miniſtri
und Dames zugleich mit invitiret. Alſo verrichte-
te anno 1717 die Hertzogin von Sanct Alban, als
erſte Dame d’honneur der Princeßin von Wallis,
bey der Geburth Printz Georg Wilhelms in En-
gelland die Function einer Pathe. S. Elect. Jur.
Publ. Tom. XII. p. 288.
§. 22. Die Hoch-Fuͤrſtlichen Tauf-Zeugen
werden gemeiniglich durch eine beſondere Abſchi-
ckung zu dieſer Handlung eingeladen. Je hoͤher
die Tauf-Zeugen, ie groͤſſere Miniſtri werden zu die-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/205>, abgerufen am 21.11.2024.
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