Frauenzimmers, bißweilen aber auch wohl heimli- cher Weise. Ob zwar dergleichen Spielwerck einer Art eines zuläßigen Schertzes bedeuten soll, bißweilen auch wohl davor angesehen wird, so ist doch am sichersten, und dem Wohlstand am ge- mäßten, wenn man sich dessen enthält. Ein Ca- valier wird sich durch dieses Spielwerck, welches schon außer dem Schrancken eines zuläßigen Schertzes zu treten scheinet, weder bey dem Frauen- zimmer, noch bey andern Leuten in Gunst setzen.
§. 24. Manche gedencken sich dadurch am be- sten bey denen Damen einzuschmeicheln, und ihrer Gnade theilhafftig zu werden, wenn sie ihnen man- cherley Praesente zuschicken. Nun erreichen sie zwar ihren Zweck bey denen, die zum Eigennutz und Geldgeitz geneigt sind, aber nicht allezeit bey denen andern. Viele werden es einem jungen Menschen, der zu einer ungewöhnlichen Zeit, und auf einer un- gewöhnlichen Weise, Geschencke austheilen will, gar sehr verdencken, und er macht sich offt lächer- lich damit, die Geschencke mögen schlecht oder kost- bar seyn, und erwecket mancherley widrige Urtheile. Es ist am besten, wenn man sich hierbey nach dem Gebrauch der Oerter, nach der Beschaffenheit sei- nes Beutels, und nach denen Neigungen des Frau- enzimmers richtet, und kein Geschenck austheilt, als wozu man einen zureichen den Grund hat.
§. 25. Gleichwie man nun ohne Raison gegen die Dames nicht allzu freygebig seyn muß, also muß man auch bey ihnen um keine Geschencke anhalten,
inson-
Von dem Umgang mit Frauenzimmer.
Frauenzimmers, bißweilen aber auch wohl heimli- cher Weiſe. Ob zwar dergleichen Spielwerck einer Art eines zulaͤßigen Schertzes bedeuten ſoll, bißweilen auch wohl davor angeſehen wird, ſo iſt doch am ſicherſten, und dem Wohlſtand am ge- maͤßten, wenn man ſich deſſen enthaͤlt. Ein Ca- valier wird ſich durch dieſes Spielwerck, welches ſchon außer dem Schrancken eines zulaͤßigen Schertzes zu treten ſcheinet, weder bey dem Frauen- zimmer, noch bey andern Leuten in Gunſt ſetzen.
§. 24. Manche gedencken ſich dadurch am be- ſten bey denen Damen einzuſchmeicheln, und ihrer Gnade theilhafftig zu werden, wenn ſie ihnen man- cherley Præſente zuſchicken. Nun erreichen ſie zwar ihren Zweck bey denen, die zum Eigennutz und Geldgeitz geneigt ſind, aber nicht allezeit bey denen andern. Viele werden es einem jungen Menſchen, der zu einer ungewoͤhnlichen Zeit, und auf einer un- gewoͤhnlichen Weiſe, Geſchencke austheilen will, gar ſehr verdencken, und er macht ſich offt laͤcher- lich damit, die Geſchencke moͤgen ſchlecht oder koſt- bar ſeyn, und erwecket mancherley widrige Urtheile. Es iſt am beſten, wenn man ſich hierbey nach dem Gebrauch der Oerter, nach der Beſchaffenheit ſei- nes Beutels, und nach denen Neigungen des Frau- enzimmers richtet, und kein Geſchenck austheilt, als wozu man einen zureichen den Grund hat.
§. 25. Gleichwie man nun ohne Raiſon gegen die Dames nicht allzu freygebig ſeyn muß, alſo muß man auch bey ihnen um keine Geſchencke anhalten,
inſon-
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Von dem Umgang mit Frauenzimmer.
Frauenzimmers, bißweilen aber auch wohl heimli-
cher Weiſe. Ob zwar dergleichen Spielwerck
einer Art eines zulaͤßigen Schertzes bedeuten ſoll,
bißweilen auch wohl davor angeſehen wird, ſo iſt
doch am ſicherſten, und dem Wohlſtand am ge-
maͤßten, wenn man ſich deſſen enthaͤlt. Ein Ca-
valier wird ſich durch dieſes Spielwerck, welches
ſchon außer dem Schrancken eines zulaͤßigen
Schertzes zu treten ſcheinet, weder bey dem Frauen-
zimmer, noch bey andern Leuten in Gunſt ſetzen.
§. 24. Manche gedencken ſich dadurch am be-
ſten bey denen Damen einzuſchmeicheln, und ihrer
Gnade theilhafftig zu werden, wenn ſie ihnen man-
cherley Præſente zuſchicken. Nun erreichen ſie
zwar ihren Zweck bey denen, die zum Eigennutz und
Geldgeitz geneigt ſind, aber nicht allezeit bey denen
andern. Viele werden es einem jungen Menſchen,
der zu einer ungewoͤhnlichen Zeit, und auf einer un-
gewoͤhnlichen Weiſe, Geſchencke austheilen will,
gar ſehr verdencken, und er macht ſich offt laͤcher-
lich damit, die Geſchencke moͤgen ſchlecht oder koſt-
bar ſeyn, und erwecket mancherley widrige Urtheile.
Es iſt am beſten, wenn man ſich hierbey nach dem
Gebrauch der Oerter, nach der Beſchaffenheit ſei-
nes Beutels, und nach denen Neigungen des Frau-
enzimmers richtet, und kein Geſchenck austheilt, als
wozu man einen zureichen den Grund hat.
§. 25. Gleichwie man nun ohne Raiſon gegen
die Dames nicht allzu freygebig ſeyn muß, alſo muß
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 383. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/403>, abgerufen am 24.11.2024.
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