insonderheit ist es sehr tändelhafft, wenn sich einige bey dem Frauenzimmer ein Affections-Bändgen zum Andencken ausbitten; es ist dieses Kindern in ihrer Kindheit oder Gymnasiasten auf Gymnasiis, als Leuten, denen man nachsagen soll, daß sie wohl zu leben wissen, anständiger. Manch qualificirt und ernsthafft Frauenzimmer würde denjenigen, der damit angezogen käme, gewaltig auslachen.
§. 26. Es ist nichts gewöhnlicher, als daß junge Leute, auf niedern oder höhern Schulen, oder auch wohl an andern Orten, ihre Selinden, Lisimenen, und wie sie weiter heissen, mit einer nächtlichen Mu- sic beehren. Wo dergleichen eingeführt, läst mans gelten, man muß aber nicht dencken, als ob diese Gewohnheit sich allenthalben in Fürstlichen gros- sen Residentien nachahmen lasse. Will ein Ca- valier einer Dame mit einer Nacht-Music aufwar- ten, so muß er vorher mancherley Umstände in Be- trachtung ziehen: Er muß überlegen, ob dergleichen in diesem oder jenem Orte eingeführt, ob die Dame eine grosse Liebhaberin von der Music, ob die Music so beschaffen, daß er hofft Ehre damit einzulegen, insonderheit aber, ob er versichert, daß solches mit ihrer Erlaubniß und Genehmhaltung geschehen werde.
Das
II. Theil. VI. Capitul.
inſonderheit iſt es ſehr taͤndelhafft, wenn ſich einige bey dem Frauenzimmer ein Affections-Baͤndgen zum Andencken ausbitten; es iſt dieſes Kindern in ihrer Kindheit oder Gymnaſiaſten auf Gymnaſiis, als Leuten, denen man nachſagen ſoll, daß ſie wohl zu leben wiſſen, anſtaͤndiger. Manch qualificirt und ernſthafft Frauenzimmer wuͤrde denjenigen, der damit angezogen kaͤme, gewaltig auslachen.
§. 26. Es iſt nichts gewoͤhnlicher, als daß junge Leute, auf niedern oder hoͤhern Schulen, oder auch wohl an andern Orten, ihre Selinden, Liſimenen, und wie ſie weiter heiſſen, mit einer naͤchtlichen Mu- ſic beehren. Wo dergleichen eingefuͤhrt, laͤſt mans gelten, man muß aber nicht dencken, als ob dieſe Gewohnheit ſich allenthalben in Fuͤrſtlichen groſ- ſen Reſidentien nachahmen laſſe. Will ein Ca- valier einer Dame mit einer Nacht-Muſic aufwar- ten, ſo muß er vorher mancherley Umſtaͤnde in Be- trachtung ziehen: Er muß uͤberlegen, ob dergleichen in dieſem oder jenem Orte eingefuͤhrt, ob die Dame eine groſſe Liebhaberin von der Muſic, ob die Muſic ſo beſchaffen, daß er hofft Ehre damit einzulegen, inſonderheit aber, ob er verſichert, daß ſolches mit ihrer Erlaubniß und Genehmhaltung geſchehen werde.
Das
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II. Theil. VI. Capitul.
inſonderheit iſt es ſehr taͤndelhafft, wenn ſich einige
bey dem Frauenzimmer ein Affections-Baͤndgen
zum Andencken ausbitten; es iſt dieſes Kindern in
ihrer Kindheit oder Gymnaſiaſten auf Gymnaſiis,
als Leuten, denen man nachſagen ſoll, daß ſie wohl
zu leben wiſſen, anſtaͤndiger. Manch qualificirt
und ernſthafft Frauenzimmer wuͤrde denjenigen,
der damit angezogen kaͤme, gewaltig auslachen.
§. 26. Es iſt nichts gewoͤhnlicher, als daß junge
Leute, auf niedern oder hoͤhern Schulen, oder auch
wohl an andern Orten, ihre Selinden, Liſimenen,
und wie ſie weiter heiſſen, mit einer naͤchtlichen Mu-
ſic beehren. Wo dergleichen eingefuͤhrt, laͤſt mans
gelten, man muß aber nicht dencken, als ob dieſe
Gewohnheit ſich allenthalben in Fuͤrſtlichen groſ-
ſen Reſidentien nachahmen laſſe. Will ein Ca-
valier einer Dame mit einer Nacht-Muſic aufwar-
ten, ſo muß er vorher mancherley Umſtaͤnde in Be-
trachtung ziehen: Er muß uͤberlegen, ob dergleichen
in dieſem oder jenem Orte eingefuͤhrt, ob die Dame
eine groſſe Liebhaberin von der Muſic, ob die Muſic
ſo beſchaffen, daß er hofft Ehre damit einzulegen,
inſonderheit aber, ob er verſichert, daß ſolches mit
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geſchehen werde.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/404>, abgerufen am 03.12.2024.
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