quiren, sondern ihnen das Porto bezahlen lassen. Die übrigen Regeln der Klugheit, die bey dieser Materie etwan noch angeführet werden könten, muß man aus andern Schrifften, am besten aber durch die Ubung und aus der Praxi erkennen.
Das V. Capitul. Von Abstattung und Anneh- mung der Besuche.
§. 1.
GLeichwie ein vernünfftiger Mensch bey al- len seinen Handlungen nichts unternimmt, wozu er durch einen zureichenden Grund nicht beweget werde, also stattet er auch nirgends einen Besuch ab, es müste ihm denn der unvermeidliche Wohlstand, die Nothwendigkeit, die Liebe und Freundschafft, die er seinem Nächsten schuldig, und anders dergleichen hiezu antreiben. Er richtet es, so viel als möglich, so damit ein, daß ihm nicht hiedurch einige Unvollkommenheit zuge- zogen, noch die Zeit zu nützlichern Sachen wegge- nommen werde. Er beobachtet hierbey die Zeit, den Ort, und andere nöthige Umstände: Hält er sich an einem fremden Ort auf, da es seiner Absicht gemäß, Fremde kennen zu lernen, so ist er freylich hierinnen freygebiger, als sonst, und beobachtet bey diesem Fall alles, was seine Curiosität und der
Zweck
II. Theil. V. Capitul.
quiren, ſondern ihnen das Porto bezahlen laſſen. Die uͤbrigen Regeln der Klugheit, die bey dieſer Materie etwan noch angefuͤhret werden koͤnten, muß man aus andern Schrifften, am beſten aber durch die Ubung und aus der Praxi erkennen.
Das V. Capitul. Von Abſtattung und Anneh- mung der Beſuche.
§. 1.
GLeichwie ein vernuͤnfftiger Menſch bey al- len ſeinen Handlungen nichts unternimmt, wozu er durch einen zureichenden Grund nicht beweget werde, alſo ſtattet er auch nirgends einen Beſuch ab, es muͤſte ihm denn der unvermeidliche Wohlſtand, die Nothwendigkeit, die Liebe und Freundſchafft, die er ſeinem Naͤchſten ſchuldig, und anders dergleichen hiezu antreiben. Er richtet es, ſo viel als moͤglich, ſo damit ein, daß ihm nicht hiedurch einige Unvollkommenheit zuge- zogen, noch die Zeit zu nuͤtzlichern Sachen wegge- nommen werde. Er beobachtet hierbey die Zeit, den Ort, und andere noͤthige Umſtaͤnde: Haͤlt er ſich an einem fremden Ort auf, da es ſeiner Abſicht gemaͤß, Fremde kennen zu lernen, ſo iſt er freylich hierinnen freygebiger, als ſonſt, und beobachtet bey dieſem Fall alles, was ſeine Curioſitaͤt und der
Zweck
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0362"n="342"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">II.</hi> Theil. <hirendition="#aq">V.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/><hirendition="#aq">qui</hi>ren, ſondern ihnen das <hirendition="#aq">Porto</hi> bezahlen laſſen.<lb/>
Die uͤbrigen Regeln der Klugheit, die bey dieſer<lb/>
Materie etwan noch angefuͤhret werden koͤnten, muß<lb/>
man aus andern Schrifften, am beſten aber durch<lb/>
die Ubung und aus der <hirendition="#aq">Praxi</hi> erkennen.</p></div><lb/><divn="1"><head><hirendition="#b">Das <hirendition="#aq">V.</hi> Capitul.<lb/>
Von Abſtattung und Anneh-<lb/>
mung der Beſuche.</hi></head><lb/><p><hirendition="#c">§. 1.</hi></p><lb/><p><hirendition="#in">G</hi>Leichwie ein vernuͤnfftiger Menſch bey al-<lb/>
len ſeinen Handlungen nichts unternimmt,<lb/>
wozu er durch einen zureichenden Grund<lb/>
nicht beweget werde, alſo ſtattet er auch<lb/>
nirgends einen Beſuch ab, es muͤſte ihm denn der<lb/>
unvermeidliche Wohlſtand, die Nothwendigkeit,<lb/>
die Liebe und Freundſchafft, die er ſeinem Naͤchſten<lb/>ſchuldig, und anders dergleichen hiezu antreiben.<lb/>
Er richtet es, ſo viel als moͤglich, ſo damit ein, daß<lb/>
ihm nicht hiedurch einige Unvollkommenheit zuge-<lb/>
zogen, noch die Zeit zu nuͤtzlichern Sachen wegge-<lb/>
nommen werde. Er beobachtet hierbey die Zeit,<lb/>
den Ort, und andere noͤthige Umſtaͤnde: Haͤlt er<lb/>ſich an einem fremden Ort auf, da es ſeiner Abſicht<lb/>
gemaͤß, Fremde kennen zu lernen, ſo iſt er freylich<lb/>
hierinnen freygebiger, als ſonſt, und beobachtet bey<lb/>
dieſem Fall alles, was ſeine <hirendition="#aq">Curioſit</hi>aͤt und der<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Zweck</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[342/0362]
II. Theil. V. Capitul.
quiren, ſondern ihnen das Porto bezahlen laſſen.
Die uͤbrigen Regeln der Klugheit, die bey dieſer
Materie etwan noch angefuͤhret werden koͤnten, muß
man aus andern Schrifften, am beſten aber durch
die Ubung und aus der Praxi erkennen.
Das V. Capitul.
Von Abſtattung und Anneh-
mung der Beſuche.
§. 1.
GLeichwie ein vernuͤnfftiger Menſch bey al-
len ſeinen Handlungen nichts unternimmt,
wozu er durch einen zureichenden Grund
nicht beweget werde, alſo ſtattet er auch
nirgends einen Beſuch ab, es muͤſte ihm denn der
unvermeidliche Wohlſtand, die Nothwendigkeit,
die Liebe und Freundſchafft, die er ſeinem Naͤchſten
ſchuldig, und anders dergleichen hiezu antreiben.
Er richtet es, ſo viel als moͤglich, ſo damit ein, daß
ihm nicht hiedurch einige Unvollkommenheit zuge-
zogen, noch die Zeit zu nuͤtzlichern Sachen wegge-
nommen werde. Er beobachtet hierbey die Zeit,
den Ort, und andere noͤthige Umſtaͤnde: Haͤlt er
ſich an einem fremden Ort auf, da es ſeiner Abſicht
gemaͤß, Fremde kennen zu lernen, ſo iſt er freylich
hierinnen freygebiger, als ſonſt, und beobachtet bey
dieſem Fall alles, was ſeine Curioſitaͤt und der
Zweck
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 342. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/362>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.