schon solche gegen special gute Freunde, oder gegen die Geringern zu gebrauchen pflegt, so schickt es sich doch nicht, daß man sie zum Zusiegeln der an die Höhern gerichteten Schreiben anwendet. Man muß also sauberes, und feines rothes Lacq hierzu erwehlen so gut als man es erlangen kan. Das Siegel muß man deutlich und wohl ausdrücken, und kein Devisen- oder verzogen Nahmen-Siegel, wo man ein anders mit einem Wappen, u. d. gl. sonst führen kan und darff, oder gewöhnlich zu führen pflegt. Hat man keinen Umschlag um den Brief gemacht, wird es insgemein vor höflicher und wohl- anständiger geachtet, wenn das Siegel mehr nach der rechten Hand zu aufgedrückt wird, als in der Mitten.
§. 31. Es ist eine abgeschmackte Sache, wenn einige, aus allzu grossen Ceremoniel, an statt pre- sentement, trinhumblement zu setzen pflegen. Denn ob es wohl, meines Erachtens, so viel beissen soll, als: Dieser Brief soll mit unterthänigstem Respect nach Amsterdam, Paris, u. s. w. geschickt werden, so wird doch diese Höflichkeit mit einem all- zu grossen Umschweiff genommen, und ist vor über- flüßig anzusehen. Es ist am besten, daß man bey dem gewöhnlichen bleibt, was der Gebrauch ein- mahl eingeführt.
§. 32. Endlich muß ich auch noch gedencken, daß es dem Wohlstand gar sehr zuwider, wenn einige in ihren Angelegenheiten an grosse Herren oder ihre Patronen schreiben, und doch die Briefe nicht fran-
quiren,
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Vom Briefſchreiben u. Correſpondenz.
ſchon ſolche gegen ſpecial gute Freunde, oder gegen die Geringern zu gebrauchen pflegt, ſo ſchickt es ſich doch nicht, daß man ſie zum Zuſiegeln der an die Hoͤhern gerichteten Schreiben anwendet. Man muß alſo ſauberes, und feines rothes Lacq hierzu erwehlen ſo gut als man es erlangen kan. Das Siegel muß man deutlich und wohl ausdruͤcken, und kein Deviſen- oder verzogen Nahmen-Siegel, wo man ein anders mit einem Wappen, u. d. gl. ſonſt fuͤhren kan und darff, oder gewoͤhnlich zu fuͤhren pflegt. Hat man keinen Umſchlag um den Brief gemacht, wird es insgemein vor hoͤflicher und wohl- anſtaͤndiger geachtet, wenn das Siegel mehr nach der rechten Hand zu aufgedruͤckt wird, als in der Mitten.
§. 31. Es iſt eine abgeſchmackte Sache, wenn einige, aus allzu groſſen Ceremoniel, an ſtatt pre- ſentement, trinhumblement zu ſetzen pflegen. Denn ob es wohl, meines Erachtens, ſo viel beiſſen ſoll, als: Dieſer Brief ſoll mit unterthaͤnigſtem Reſpect nach Amſterdam, Paris, u. ſ. w. geſchickt werden, ſo wird doch dieſe Hoͤflichkeit mit einem all- zu groſſen Umſchweiff genommen, und iſt vor uͤber- fluͤßig anzuſehen. Es iſt am beſten, daß man bey dem gewoͤhnlichen bleibt, was der Gebrauch ein- mahl eingefuͤhrt.
§. 32. Endlich muß ich auch noch gedencken, daß es dem Wohlſtand gar ſehr zuwider, wenn einige in ihren Angelegenheiten an groſſe Herren oder ihre Patronen ſchreiben, und doch die Briefe nicht fran-
quiren,
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Vom Briefſchreiben u. Correſpondenz.
ſchon ſolche gegen ſpecial gute Freunde, oder gegen
die Geringern zu gebrauchen pflegt, ſo ſchickt es ſich
doch nicht, daß man ſie zum Zuſiegeln der an die
Hoͤhern gerichteten Schreiben anwendet. Man
muß alſo ſauberes, und feines rothes Lacq hierzu
erwehlen ſo gut als man es erlangen kan. Das
Siegel muß man deutlich und wohl ausdruͤcken, und
kein Deviſen- oder verzogen Nahmen-Siegel, wo
man ein anders mit einem Wappen, u. d. gl. ſonſt
fuͤhren kan und darff, oder gewoͤhnlich zu fuͤhren
pflegt. Hat man keinen Umſchlag um den Brief
gemacht, wird es insgemein vor hoͤflicher und wohl-
anſtaͤndiger geachtet, wenn das Siegel mehr nach
der rechten Hand zu aufgedruͤckt wird, als in der
Mitten.
§. 31. Es iſt eine abgeſchmackte Sache, wenn
einige, aus allzu groſſen Ceremoniel, an ſtatt pre-
ſentement, trinhumblement zu ſetzen pflegen.
Denn ob es wohl, meines Erachtens, ſo viel beiſſen
ſoll, als: Dieſer Brief ſoll mit unterthaͤnigſtem
Reſpect nach Amſterdam, Paris, u. ſ. w. geſchickt
werden, ſo wird doch dieſe Hoͤflichkeit mit einem all-
zu groſſen Umſchweiff genommen, und iſt vor uͤber-
fluͤßig anzuſehen. Es iſt am beſten, daß man bey
dem gewoͤhnlichen bleibt, was der Gebrauch ein-
mahl eingefuͤhrt.
§. 32. Endlich muß ich auch noch gedencken, daß
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/361>, abgerufen am 23.11.2024.
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