hen Standes-Person, ein Schreiben übermachen will. Wenn der Brief ordentlich beschnitten und zusammen gelegt, so ist es schon gut, mehr Ceremo- nien braucht es nicht, vornehme Leute, oder ihre Secretairs, haben mehr zu thun, als die wunderlich- geknüpfften Briefe der müßigen Leute aufzulösen. Es wird, dem Gebrauch nach, vor manierlicher ge- achtet, wenn man Couverte um die Briefe der vor- nehmen Leute schlägt und hernach den Titul auf die Couverte macht. Diese Umschläge haben ihre gute Raisons: Hat man etwas an der Titulatur versehen, daran der Welt doch so viel gelegen, so ist es ja leichte geschehen, daß man ein neu Couvert macht, und den Titul umschreibt, als daß man um dieses Fehlers willen, genöthiget wird, den gantzen Brief wieder umzuschreiben.
§. 30. Bey dem Zusiegeln der Briefe hat man, wenn man mit vornehmen Personen zu thun hat, unterschiedenes in Obacht zu nehmen: Erstlich muß man beurtheilen, ob das Schreiben, welches man nicht auf die Post geben, sondern nur sonst hohen Händen einreichen lassen will, der Gewohnheit, der Beschaffenheit, der Sachen und den Umständen der Personen nach, zuzusiegeln, oder nicht. Einige grosse Ministri wollen von manchen Leuten in die- sem Stück tractiret seyn, wie die höchsten Stan- des-Personen, denen gar öffters die an sie gerich- teten Bittschreiben ungesiegelt übergeben werden. Zum andern muß man sich bey dem Zusiegeln, der Oblaten im geringsten nicht bedienen, denn ob man
schon
II. Theil. IV. Capitul.
hen Standes-Perſon, ein Schreiben uͤbermachen will. Wenn der Brief ordentlich beſchnitten und zuſammen gelegt, ſo iſt es ſchon gut, mehr Ceremo- nien braucht es nicht, vornehme Leute, oder ihre Secretairs, haben mehr zu thun, als die wunderlich- geknuͤpfften Briefe der muͤßigen Leute aufzuloͤſen. Es wird, dem Gebrauch nach, vor manierlicher ge- achtet, wenn man Couverte um die Briefe der vor- nehmen Leute ſchlaͤgt und hernach den Titul auf die Couverte macht. Dieſe Umſchlaͤge haben ihre gute Raiſons: Hat man etwas an der Titulatur verſehen, daran der Welt doch ſo viel gelegen, ſo iſt es ja leichte geſchehen, daß man ein neu Couvert macht, und den Titul umſchreibt, als daß man um dieſes Fehlers willen, genoͤthiget wird, den gantzen Brief wieder umzuſchreiben.
§. 30. Bey dem Zuſiegeln der Briefe hat man, wenn man mit vornehmen Perſonen zu thun hat, unterſchiedenes in Obacht zu nehmen: Erſtlich muß man beurtheilen, ob das Schreiben, welches man nicht auf die Poſt geben, ſondern nur ſonſt hohen Haͤnden einreichen laſſen will, der Gewohnheit, der Beſchaffenheit, der Sachen und den Umſtaͤnden der Perſonen nach, zuzuſiegeln, oder nicht. Einige groſſe Miniſtri wollen von manchen Leuten in die- ſem Stuͤck tractiret ſeyn, wie die hoͤchſten Stan- des-Perſonen, denen gar oͤffters die an ſie gerich- teten Bittſchreiben ungeſiegelt uͤbergeben werden. Zum andern muß man ſich bey dem Zuſiegeln, der Oblaten im geringſten nicht bedienen, denn ob man
ſchon
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II. Theil. IV. Capitul.
hen Standes-Perſon, ein Schreiben uͤbermachen
will. Wenn der Brief ordentlich beſchnitten und
zuſammen gelegt, ſo iſt es ſchon gut, mehr Ceremo-
nien braucht es nicht, vornehme Leute, oder ihre
Secretairs, haben mehr zu thun, als die wunderlich-
geknuͤpfften Briefe der muͤßigen Leute aufzuloͤſen.
Es wird, dem Gebrauch nach, vor manierlicher ge-
achtet, wenn man Couverte um die Briefe der vor-
nehmen Leute ſchlaͤgt und hernach den Titul auf die
Couverte macht. Dieſe Umſchlaͤge haben ihre
gute Raiſons: Hat man etwas an der Titulatur
verſehen, daran der Welt doch ſo viel gelegen, ſo iſt
es ja leichte geſchehen, daß man ein neu Couvert
macht, und den Titul umſchreibt, als daß man um
dieſes Fehlers willen, genoͤthiget wird, den gantzen
Brief wieder umzuſchreiben.
§. 30. Bey dem Zuſiegeln der Briefe hat man,
wenn man mit vornehmen Perſonen zu thun hat,
unterſchiedenes in Obacht zu nehmen: Erſtlich muß
man beurtheilen, ob das Schreiben, welches man
nicht auf die Poſt geben, ſondern nur ſonſt hohen
Haͤnden einreichen laſſen will, der Gewohnheit, der
Beſchaffenheit, der Sachen und den Umſtaͤnden
der Perſonen nach, zuzuſiegeln, oder nicht. Einige
groſſe Miniſtri wollen von manchen Leuten in die-
ſem Stuͤck tractiret ſeyn, wie die hoͤchſten Stan-
des-Perſonen, denen gar oͤffters die an ſie gerich-
teten Bittſchreiben ungeſiegelt uͤbergeben werden.
Zum andern muß man ſich bey dem Zuſiegeln, der
Oblaten im geringſten nicht bedienen, denn ob man
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/360>, abgerufen am 23.11.2024.
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