ger Mensch nicht so zierlich macht, und seine eigene Gedancken vorträgt, so gut er kan. Wer aber all- zu ungeschickt ist, findet ja heutiges Tages allenthal- ben Leute, die ihm in seinem Nahmen eine Supplicq oder einen Brief aufsetzen.
§. 21. Wer allerhand Regeln der Klugheit, die bey dem Briefschreiben in Obacht zu nehmen, und mancherley brauchbare hieher gehörige Anmerckun- gen sich bekandt machen will, kan sich, vor allen an- dern Briefstellern, des Herrn Benjamin Neukirchs Anweisung zu Teutschen Briefen anschaffen, in wel- cher sehr viel nützliche Sachen mit kurtzen Worten, und dennoch deutlich vorgetragen. Mit dieser Schrifft kan er des Herrn Lünigs Teutsche Reichs- Cantzeley vereinigen, daraus er den Unterschied ei- ner Hof-Cantzeley-mäßigen und einer Schul-mäs- sigen Schreib-Art ersehen kan. Es kan auch nicht schaden, wenn man einige von Frantzösischen Au- toribus abgefaßte Schreiben fleißig lieset. Die Frantzosen sind mehrentheils aufgeweckte und leb- haffte Leute, die gute Einfälle haben, sich kurtz und nervös zu erklären, und ihren Gedancken öffters eine angenehme Tour zu geben wissen.
§. 22. Man muß sich nicht unterstehen, in den Schreiben, die an die höhern Personen gerichtet, eine Empfehlungs-Abstattung an Jhro Frau Ge- mahlin aufzutragen. Es ist einiger maßen wider die Ehrerbietung, die man gegen die Höhern zu er- weisen hat, theils, da man ihnen überhaupt etwas aufträgt, theils dieses Compliment insonderheit;
ich
Vom Briefſchreiben u. Correſpondenz.
ger Menſch nicht ſo zierlich macht, und ſeine eigene Gedancken vortraͤgt, ſo gut er kan. Wer aber all- zu ungeſchickt iſt, findet ja heutiges Tages allenthal- ben Leute, die ihm in ſeinem Nahmen eine Supplicq oder einen Brief aufſetzen.
§. 21. Wer allerhand Regeln der Klugheit, die bey dem Briefſchreiben in Obacht zu nehmen, und mancherley brauchbare hieher gehoͤrige Anmerckun- gen ſich bekandt machen will, kan ſich, vor allen an- dern Briefſtellern, des Herrn Benjamin Neukirchs Anweiſung zu Teutſchen Briefen anſchaffen, in wel- cher ſehr viel nuͤtzliche Sachen mit kurtzen Worten, und dennoch deutlich vorgetragen. Mit dieſer Schrifft kan er des Herrn Luͤnigs Teutſche Reichs- Cantzeley vereinigen, daraus er den Unterſchied ei- ner Hof-Cantzeley-maͤßigen und einer Schul-maͤſ- ſigen Schreib-Art erſehen kan. Es kan auch nicht ſchaden, wenn man einige von Frantzoͤſiſchen Au- toribus abgefaßte Schreiben fleißig lieſet. Die Frantzoſen ſind mehrentheils aufgeweckte und leb- haffte Leute, die gute Einfaͤlle haben, ſich kurtz und nervös zu erklaͤren, und ihren Gedancken oͤffters eine angenehme Tour zu geben wiſſen.
§. 22. Man muß ſich nicht unterſtehen, in den Schreiben, die an die hoͤhern Perſonen gerichtet, eine Empfehlungs-Abſtattung an Jhro Frau Ge- mahlin aufzutragen. Es iſt einiger maßen wider die Ehrerbietung, die man gegen die Hoͤhern zu er- weiſen hat, theils, da man ihnen uͤberhaupt etwas auftraͤgt, theils dieſes Compliment inſonderheit;
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Vom Briefſchreiben u. Correſpondenz.
ger Menſch nicht ſo zierlich macht, und ſeine eigene
Gedancken vortraͤgt, ſo gut er kan. Wer aber all-
zu ungeſchickt iſt, findet ja heutiges Tages allenthal-
ben Leute, die ihm in ſeinem Nahmen eine Supplicq
oder einen Brief aufſetzen.
§. 21. Wer allerhand Regeln der Klugheit, die
bey dem Briefſchreiben in Obacht zu nehmen, und
mancherley brauchbare hieher gehoͤrige Anmerckun-
gen ſich bekandt machen will, kan ſich, vor allen an-
dern Briefſtellern, des Herrn Benjamin Neukirchs
Anweiſung zu Teutſchen Briefen anſchaffen, in wel-
cher ſehr viel nuͤtzliche Sachen mit kurtzen Worten,
und dennoch deutlich vorgetragen. Mit dieſer
Schrifft kan er des Herrn Luͤnigs Teutſche Reichs-
Cantzeley vereinigen, daraus er den Unterſchied ei-
ner Hof-Cantzeley-maͤßigen und einer Schul-maͤſ-
ſigen Schreib-Art erſehen kan. Es kan auch nicht
ſchaden, wenn man einige von Frantzoͤſiſchen Au-
toribus abgefaßte Schreiben fleißig lieſet. Die
Frantzoſen ſind mehrentheils aufgeweckte und leb-
haffte Leute, die gute Einfaͤlle haben, ſich kurtz und
nervös zu erklaͤren, und ihren Gedancken oͤffters
eine angenehme Tour zu geben wiſſen.
§. 22. Man muß ſich nicht unterſtehen, in den
Schreiben, die an die hoͤhern Perſonen gerichtet,
eine Empfehlungs-Abſtattung an Jhro Frau Ge-
mahlin aufzutragen. Es iſt einiger maßen wider
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weiſen hat, theils, da man ihnen uͤberhaupt etwas
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/355>, abgerufen am 23.11.2024.
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