gefahrnen Bergleute von militairischen Werbun- gen befreyet seyn sollten. Wegen der hohen Schmelzöfen bey Hammerwerken ergieng 1734 ein Rescript, 1735 wegen der Cognition in Bergsachen, daß sie bloß für die Cammer ge- zogen, und 1737, daß sie so kurz als möglich abgethan werden sollten. 1737 ergieng ein Re- script wegen Vereidung der Zinnschmelzer auf die Constitution vom anvertrauten Gute, und in eben dem Jahre wurde wegen der Verleihung auf Goldseifner an Gewerkschaften mit begeben- dem Reservat bisheriger 3 Freykuxe rescribirt. 1738 ergieng ein anderes wegen Abstellung ei- niger Beschwerden beym Schmelzwesen, und in eben dem Jahre ein anderes wegen der nicht zu verstattenden Schmelzung des auswärtigen Eisensteins; so vergaß man auch 1739 und 1740 die Bergwerke nicht, obgleich nichts Er- hebliches angeordnet wurde. Im Jahre 1741 ergieng ein Rescript wegen der Auslohnung bey den obergebirgischen Hammerwerken mit Vi- ctualien und Eisen, 1743 ergieng ein anderes wegen unrichtigen Gewichts bey den Berg- werksniederlagen, wie auch ein Mandat wegen Aufsuchung der im Lande befindlichen Steinkoh- lenbrüche und wie es mit deren Aufnahme und Fortbaue zu halten. Man verpflichtete die mit Landedelgesteinen handelnden Personen 1744. Es ergieng 1745 ein Rescript wegen des Ver- fahrens mit dem Retardat bey den Bergthei- len; wie auch ein anderes wegen des Verbots
der
E e e 5
gefahrnen Bergleute von militairiſchen Werbun- gen befreyet ſeyn ſollten. Wegen der hohen Schmelzoͤfen bey Hammerwerken ergieng 1734 ein Reſcript, 1735 wegen der Cognition in Bergſachen, daß ſie bloß fuͤr die Cammer ge- zogen, und 1737, daß ſie ſo kurz als moͤglich abgethan werden ſollten. 1737 ergieng ein Re- ſcript wegen Vereidung der Zinnſchmelzer auf die Conſtitution vom anvertrauten Gute, und in eben dem Jahre wurde wegen der Verleihung auf Goldſeifner an Gewerkſchaften mit begeben- dem Reſervat bisheriger 3 Freykuxe reſcribirt. 1738 ergieng ein anderes wegen Abſtellung ei- niger Beſchwerden beym Schmelzweſen, und in eben dem Jahre ein anderes wegen der nicht zu verſtattenden Schmelzung des auswaͤrtigen Eiſenſteins; ſo vergaß man auch 1739 und 1740 die Bergwerke nicht, obgleich nichts Er- hebliches angeordnet wurde. Im Jahre 1741 ergieng ein Reſcript wegen der Auslohnung bey den obergebirgiſchen Hammerwerken mit Vi- ctualien und Eiſen, 1743 ergieng ein anderes wegen unrichtigen Gewichts bey den Berg- werksniederlagen, wie auch ein Mandat wegen Aufſuchung der im Lande befindlichen Steinkoh- lenbruͤche und wie es mit deren Aufnahme und Fortbaue zu halten. Man verpflichtete die mit Landedelgeſteinen handelnden Perſonen 1744. Es ergieng 1745 ein Reſcript wegen des Ver- fahrens mit dem Retardat bey den Bergthei- len; wie auch ein anderes wegen des Verbots
der
E e e 5
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0819"n="809"/>
gefahrnen Bergleute von militairiſchen Werbun-<lb/>
gen befreyet ſeyn ſollten. Wegen der hohen<lb/>
Schmelzoͤfen bey Hammerwerken ergieng 1734<lb/>
ein Reſcript, 1735 wegen der Cognition in<lb/>
Bergſachen, daß ſie bloß fuͤr die Cammer ge-<lb/>
zogen, und 1737, daß ſie ſo kurz als moͤglich<lb/>
abgethan werden ſollten. 1737 ergieng ein Re-<lb/>ſcript wegen Vereidung der Zinnſchmelzer auf<lb/>
die Conſtitution vom anvertrauten Gute, und<lb/>
in eben dem Jahre wurde wegen der Verleihung<lb/>
auf Goldſeifner an Gewerkſchaften mit begeben-<lb/>
dem Reſervat bisheriger 3 Freykuxe reſcribirt.<lb/>
1738 ergieng ein anderes wegen Abſtellung ei-<lb/>
niger Beſchwerden beym Schmelzweſen, und<lb/>
in eben dem Jahre ein anderes wegen der nicht<lb/>
zu verſtattenden Schmelzung des auswaͤrtigen<lb/>
Eiſenſteins; ſo vergaß man auch 1739 und<lb/>
1740 die Bergwerke nicht, obgleich nichts Er-<lb/>
hebliches angeordnet wurde. Im Jahre 1741<lb/>
ergieng ein Reſcript wegen der Auslohnung bey<lb/>
den obergebirgiſchen Hammerwerken mit Vi-<lb/>
ctualien und Eiſen, 1743 ergieng ein anderes<lb/>
wegen unrichtigen Gewichts bey den Berg-<lb/>
werksniederlagen, wie auch ein Mandat wegen<lb/>
Aufſuchung der im Lande befindlichen Steinkoh-<lb/>
lenbruͤche und wie es mit deren Aufnahme und<lb/>
Fortbaue zu halten. Man verpflichtete die mit<lb/>
Landedelgeſteinen handelnden Perſonen 1744.<lb/>
Es ergieng 1745 ein Reſcript wegen des Ver-<lb/>
fahrens mit dem Retardat bey den Bergthei-<lb/>
len; wie auch ein anderes wegen des Verbots<lb/><fwplace="bottom"type="sig">E e e 5</fw><fwplace="bottom"type="catch">der</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[809/0819]
gefahrnen Bergleute von militairiſchen Werbun-
gen befreyet ſeyn ſollten. Wegen der hohen
Schmelzoͤfen bey Hammerwerken ergieng 1734
ein Reſcript, 1735 wegen der Cognition in
Bergſachen, daß ſie bloß fuͤr die Cammer ge-
zogen, und 1737, daß ſie ſo kurz als moͤglich
abgethan werden ſollten. 1737 ergieng ein Re-
ſcript wegen Vereidung der Zinnſchmelzer auf
die Conſtitution vom anvertrauten Gute, und
in eben dem Jahre wurde wegen der Verleihung
auf Goldſeifner an Gewerkſchaften mit begeben-
dem Reſervat bisheriger 3 Freykuxe reſcribirt.
1738 ergieng ein anderes wegen Abſtellung ei-
niger Beſchwerden beym Schmelzweſen, und
in eben dem Jahre ein anderes wegen der nicht
zu verſtattenden Schmelzung des auswaͤrtigen
Eiſenſteins; ſo vergaß man auch 1739 und
1740 die Bergwerke nicht, obgleich nichts Er-
hebliches angeordnet wurde. Im Jahre 1741
ergieng ein Reſcript wegen der Auslohnung bey
den obergebirgiſchen Hammerwerken mit Vi-
ctualien und Eiſen, 1743 ergieng ein anderes
wegen unrichtigen Gewichts bey den Berg-
werksniederlagen, wie auch ein Mandat wegen
Aufſuchung der im Lande befindlichen Steinkoh-
lenbruͤche und wie es mit deren Aufnahme und
Fortbaue zu halten. Man verpflichtete die mit
Landedelgeſteinen handelnden Perſonen 1744.
Es ergieng 1745 ein Reſcript wegen des Ver-
fahrens mit dem Retardat bey den Bergthei-
len; wie auch ein anderes wegen des Verbots
der
E e e 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 809. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/819>, abgerufen am 20.05.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.