von einer Zeche auf die andere, 1727 that man der Auswanderung der Hammerarbeiter Ein- halt, 1728 wurde die Einsendung einer Taxe der Bergmaterialien anbefohlen, 1731 ergieng ein Rescript wegen der Magnete, 1732 er- gieng ein Mandat wegen Ausführung der den Edelgesteinen, als Diamanten, Agathen, Gra- naten, Chalcedon, Topasen, Carniolen, Jas- pis, Opalen, Krystallen gleich kommenden Ge- steine, und weil von Ausländern so viel aufge- sucht und aus dem Lande getragen wurde, so wurde verordnet, daß keiner dergleichen unter- nehmen sollte, der sich nicht in dem Bergamte der Gegend gemeldet und einen freyen Schurf- zettel erhalten, und sodann wegen des weitern Arbeitens sich bey dem Berggericht besondere Concession ausgewirkt. Es war schon 1607 unter Christian II. eine Verordnung dagegen er- gangen, solche aber nicht beobachtet worden, daher hier eine Erneurung geschahe. Eine Er- klärung des vorigen ergieng 1733, und in dem nämlichen Jahre ein Rescript wegen des Ko- balds, blauen Farben und anderer Parthiererey, wie auch wegen Verpachtung und Verkaufung der Zwitterschlacken und Plüschwerke an Pri- vatpersonen, 1734 ergieng ein Rescript we- gen Verpflichtung der Steiger und Seifner auf die Edelgesteinmandate; es ergieng in dem nämlichen Jahre ein Befehl wegen des Han- dels der Materialisten mit altem Kupfer, wie auch ein Generale, daß die 2 Jahre lang an-
gefahr-
von einer Zeche auf die andere, 1727 that man der Auswanderung der Hammerarbeiter Ein- halt, 1728 wurde die Einſendung einer Taxe der Bergmaterialien anbefohlen, 1731 ergieng ein Reſcript wegen der Magnete, 1732 er- gieng ein Mandat wegen Ausfuͤhrung der den Edelgeſteinen, als Diamanten, Agathen, Gra- naten, Chalcedon, Topaſen, Carniolen, Jaſ- pis, Opalen, Kryſtallen gleich kommenden Ge- ſteine, und weil von Auslaͤndern ſo viel aufge- ſucht und aus dem Lande getragen wurde, ſo wurde verordnet, daß keiner dergleichen unter- nehmen ſollte, der ſich nicht in dem Bergamte der Gegend gemeldet und einen freyen Schurf- zettel erhalten, und ſodann wegen des weitern Arbeitens ſich bey dem Berggericht beſondere Conceſſion ausgewirkt. Es war ſchon 1607 unter Chriſtian II. eine Verordnung dagegen er- gangen, ſolche aber nicht beobachtet worden, daher hier eine Erneurung geſchahe. Eine Er- klaͤrung des vorigen ergieng 1733, und in dem naͤmlichen Jahre ein Reſcript wegen des Ko- balds, blauen Farben und anderer Parthiererey, wie auch wegen Verpachtung und Verkaufung der Zwitterſchlacken und Pluͤſchwerke an Pri- vatperſonen, 1734 ergieng ein Reſcript we- gen Verpflichtung der Steiger und Seifner auf die Edelgeſteinmandate; es ergieng in dem naͤmlichen Jahre ein Befehl wegen des Han- dels der Materialiſten mit altem Kupfer, wie auch ein Generale, daß die 2 Jahre lang an-
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von einer Zeche auf die andere, 1727 that man
der Auswanderung der Hammerarbeiter Ein-
halt, 1728 wurde die Einſendung einer Taxe
der Bergmaterialien anbefohlen, 1731 ergieng
ein Reſcript wegen der Magnete, 1732 er-
gieng ein Mandat wegen Ausfuͤhrung der den
Edelgeſteinen, als Diamanten, Agathen, Gra-
naten, Chalcedon, Topaſen, Carniolen, Jaſ-
pis, Opalen, Kryſtallen gleich kommenden Ge-
ſteine, und weil von Auslaͤndern ſo viel aufge-
ſucht und aus dem Lande getragen wurde, ſo
wurde verordnet, daß keiner dergleichen unter-
nehmen ſollte, der ſich nicht in dem Bergamte
der Gegend gemeldet und einen freyen Schurf-
zettel erhalten, und ſodann wegen des weitern
Arbeitens ſich bey dem Berggericht beſondere
Conceſſion ausgewirkt. Es war ſchon 1607
unter Chriſtian II. eine Verordnung dagegen er-
gangen, ſolche aber nicht beobachtet worden,
daher hier eine Erneurung geſchahe. Eine Er-
klaͤrung des vorigen ergieng 1733, und in dem
naͤmlichen Jahre ein Reſcript wegen des Ko-
balds, blauen Farben und anderer Parthiererey,
wie auch wegen Verpachtung und Verkaufung
der Zwitterſchlacken und Pluͤſchwerke an Pri-
vatperſonen, 1734 ergieng ein Reſcript we-
gen Verpflichtung der Steiger und Seifner
auf die Edelgeſteinmandate; es ergieng in dem
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 808. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/818>, abgerufen am 25.11.2024.
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