In dem nämlichen Jahre ergieng eine churcölnische Bergordnung; sie erschien zu Bonn. Ingleichen eine Gräfl. Schwarzbur- gische Bergwerksfreyheit zu Rudolstadt, im Jahre 1685.
Zwischen Salzburg und Bayern kam es in diesem Jahrhunderte 1611 zu großen Streitigkeiten, über den halleinischen Salz- handel. Der Herzog Maximilian von Bay- ern bemeisterte sich der Stadt Salzburg, nahm den Erzbischof gefangen, und schloß mit dem Domcapitel einen abermaligen Ver- trag über den Salzhandel, der bis 1766 ge- golten. In den Bergoldsgadischen Salz- werken wurde 1627, durch ein Urtheil des Reichshofraths, das Erzstift im Besitz ge- schützt, sowohl in Ansehung der Ausfuhre des Salzes, als auch in Ansehung des ver- mehrten Kaufgelds, und der Participation an dem Kaufgelde, allein diese letztere fiel durch einen Vergleich vom J. 1628 weg, wo das Erzstift die Participation an dem vermehrten Kaufgelde verlor, und von nun an nur fünf Kreuzer von einem Fuder erhielt, die freye Ausfuhre aber wurde auf 80 Pfund Fuder vermehrt, wo es bis zu dem Hauptvertrage, der in dem achtzehnten Jahrhunderte 1734 zu Stande kam, und durch den es von neuem bestätigt wurde, blieb.
In
IITheil. E e e
In dem naͤmlichen Jahre ergieng eine churcoͤlniſche Bergordnung; ſie erſchien zu Bonn. Ingleichen eine Graͤfl. Schwarzbur- giſche Bergwerksfreyheit zu Rudolſtadt, im Jahre 1685.
Zwiſchen Salzburg und Bayern kam es in dieſem Jahrhunderte 1611 zu großen Streitigkeiten, uͤber den halleiniſchen Salz- handel. Der Herzog Maximilian von Bay- ern bemeiſterte ſich der Stadt Salzburg, nahm den Erzbiſchof gefangen, und ſchloß mit dem Domcapitel einen abermaligen Ver- trag uͤber den Salzhandel, der bis 1766 ge- golten. In den Bergoldsgadiſchen Salz- werken wurde 1627, durch ein Urtheil des Reichshofraths, das Erzſtift im Beſitz ge- ſchuͤtzt, ſowohl in Anſehung der Ausfuhre des Salzes, als auch in Anſehung des ver- mehrten Kaufgelds, und der Participation an dem Kaufgelde, allein dieſe letztere fiel durch einen Vergleich vom J. 1628 weg, wo das Erzſtift die Participation an dem vermehrten Kaufgelde verlor, und von nun an nur fuͤnf Kreuzer von einem Fuder erhielt, die freye Ausfuhre aber wurde auf 80 Pfund Fuder vermehrt, wo es bis zu dem Hauptvertrage, der in dem achtzehnten Jahrhunderte 1734 zu Stande kam, und durch den es von neuem beſtaͤtigt wurde, blieb.
In
IITheil. E e e
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0811"n="801"/><p>In dem naͤmlichen Jahre ergieng eine<lb/>
churcoͤlniſche Bergordnung; ſie erſchien zu<lb/>
Bonn. Ingleichen eine Graͤfl. Schwarzbur-<lb/>
giſche Bergwerksfreyheit zu Rudolſtadt, im<lb/>
Jahre 1685.</p><lb/><p>Zwiſchen Salzburg und Bayern kam es<lb/>
in dieſem Jahrhunderte 1611 zu großen<lb/>
Streitigkeiten, uͤber den halleiniſchen Salz-<lb/>
handel. Der Herzog Maximilian von Bay-<lb/>
ern bemeiſterte ſich der Stadt Salzburg,<lb/>
nahm den Erzbiſchof gefangen, und ſchloß<lb/>
mit dem Domcapitel einen abermaligen Ver-<lb/>
trag uͤber den Salzhandel, der bis 1766 ge-<lb/>
golten. In den Bergoldsgadiſchen Salz-<lb/>
werken wurde 1627, durch ein Urtheil des<lb/>
Reichshofraths, das Erzſtift im Beſitz ge-<lb/>ſchuͤtzt, ſowohl in Anſehung der Ausfuhre<lb/>
des Salzes, als auch in Anſehung des ver-<lb/>
mehrten Kaufgelds, und der Participation<lb/>
an dem Kaufgelde, allein dieſe letztere fiel durch<lb/>
einen Vergleich vom J. 1628 weg, wo das<lb/>
Erzſtift die Participation an dem vermehrten<lb/>
Kaufgelde verlor, und von nun an nur fuͤnf<lb/>
Kreuzer von einem Fuder erhielt, die freye<lb/>
Ausfuhre aber wurde auf 80 Pfund Fuder<lb/>
vermehrt, wo es bis zu dem Hauptvertrage,<lb/>
der in dem achtzehnten Jahrhunderte 1734 zu<lb/>
Stande kam, und durch den es von neuem<lb/>
beſtaͤtigt wurde, blieb.</p><lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#aq">II</hi><hirendition="#fr">Theil.</hi> E e e</fw><fwplace="bottom"type="catch">In</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[801/0811]
In dem naͤmlichen Jahre ergieng eine
churcoͤlniſche Bergordnung; ſie erſchien zu
Bonn. Ingleichen eine Graͤfl. Schwarzbur-
giſche Bergwerksfreyheit zu Rudolſtadt, im
Jahre 1685.
Zwiſchen Salzburg und Bayern kam es
in dieſem Jahrhunderte 1611 zu großen
Streitigkeiten, uͤber den halleiniſchen Salz-
handel. Der Herzog Maximilian von Bay-
ern bemeiſterte ſich der Stadt Salzburg,
nahm den Erzbiſchof gefangen, und ſchloß
mit dem Domcapitel einen abermaligen Ver-
trag uͤber den Salzhandel, der bis 1766 ge-
golten. In den Bergoldsgadiſchen Salz-
werken wurde 1627, durch ein Urtheil des
Reichshofraths, das Erzſtift im Beſitz ge-
ſchuͤtzt, ſowohl in Anſehung der Ausfuhre
des Salzes, als auch in Anſehung des ver-
mehrten Kaufgelds, und der Participation
an dem Kaufgelde, allein dieſe letztere fiel durch
einen Vergleich vom J. 1628 weg, wo das
Erzſtift die Participation an dem vermehrten
Kaufgelde verlor, und von nun an nur fuͤnf
Kreuzer von einem Fuder erhielt, die freye
Ausfuhre aber wurde auf 80 Pfund Fuder
vermehrt, wo es bis zu dem Hauptvertrage,
der in dem achtzehnten Jahrhunderte 1734 zu
Stande kam, und durch den es von neuem
beſtaͤtigt wurde, blieb.
In
II Theil. E e e
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 801. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/811>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.